Überstunden bei Kündigung – Was Arbeitnehmer wissen müssen
12.06.2025, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (45 mal gelesen)
Überstunden verfallen nach einer Kündigung nicht automatisch – ob sie ausgezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden, hängt vom Vertrag ab. Wichtig ist, Fristen zu wahren und rechtzeitig aktiv zu werden, um finanzielle Ansprüche nicht zu verlieren.
Müssen Überstunden nach Kündigung noch geleistet werden?
Nicht automatisch! Nach einer Kündigung darf der Arbeitgeber dich nur dann zu Überstunden verpflichten, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Gibt es keine solche Regelung, musst du nur im Ausnahmefall – z. B. bei einem betrieblichen Notfall – Überstunden leisten.
Werden Überstunden bei Kündigung ausgezahlt?
Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend sind die vertraglichen Regelungen. Ist im Arbeitsvertrag eine Auszahlung der Überstunden vereinbart oder keine andere Form des Ausgleichs festgelegt, hast du Anspruch auf eine Geldzahlung. Alternativ ist auch ein Freizeitausgleich möglich, sofern das Verhältnis noch besteht. Achtung: Bei einer fristlosen Kündigung ist ausschließlich die Auszahlung der Überstunden rechtlich zulässig – ein Freizeitausgleich ist dann nicht mehr möglich.
Verfallen Überstunden einfach nach der Kündigung?
Nein! Offene Überstunden verfallen nicht einfach, nur weil das Arbeitsverhältnis endet. Dein Arbeitgeber darf das auch nicht einseitig entscheiden. Häufig sind Klauseln im Vertrag, die den Verfall regeln, unwirksam. Besonders gefährlich sind sogenannte Ausgleichsquittungen, die du beim Ausscheiden unterschreibst – sie können deine Ansprüche unwiederbringlich vernichten. Daher niemals ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben!
Welche Fristen musst du kennen?
Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen. Diese legen fest, wie lange du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit hast, um Ansprüche wie etwa die Auszahlung von Überstunden geltend zu machen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt hier eine Mindestfrist von drei Monaten (BAG, Urteil vom 20.11.2019, Az. 5 AZR 578/18). Danach verjähren die Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren, wenn keine kürzere Frist im Vertrag geregelt ist.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Zunächst: Dokumentiere deine Überstunden sauber – idealerweise mit Unterschrift oder Bestätigung des Arbeitgebers. Dann kannst du ihn schriftlich zur Auszahlung auffordern. Bleibt die Zahlung aus, helfe ich dir als Fachanwalt für Arbeitsrecht gern weiter: Von der außergerichtlichen Einigung bis hin zur Klage setze ich deine Rechte durch.
________________________
Dirk M. Richter, Rechtsanwalt
Jungstraße 4, 10247 Berlin
Tel.: 030 29 77 16 90
Fax: 030 29 35 26 88
E-Mail: kanzlei@richter-recht.com
https://www.richter-recht.com
Müssen Überstunden nach Kündigung noch geleistet werden?
Nicht automatisch! Nach einer Kündigung darf der Arbeitgeber dich nur dann zu Überstunden verpflichten, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Gibt es keine solche Regelung, musst du nur im Ausnahmefall – z. B. bei einem betrieblichen Notfall – Überstunden leisten.
Werden Überstunden bei Kündigung ausgezahlt?
Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend sind die vertraglichen Regelungen. Ist im Arbeitsvertrag eine Auszahlung der Überstunden vereinbart oder keine andere Form des Ausgleichs festgelegt, hast du Anspruch auf eine Geldzahlung. Alternativ ist auch ein Freizeitausgleich möglich, sofern das Verhältnis noch besteht. Achtung: Bei einer fristlosen Kündigung ist ausschließlich die Auszahlung der Überstunden rechtlich zulässig – ein Freizeitausgleich ist dann nicht mehr möglich.
Verfallen Überstunden einfach nach der Kündigung?
Nein! Offene Überstunden verfallen nicht einfach, nur weil das Arbeitsverhältnis endet. Dein Arbeitgeber darf das auch nicht einseitig entscheiden. Häufig sind Klauseln im Vertrag, die den Verfall regeln, unwirksam. Besonders gefährlich sind sogenannte Ausgleichsquittungen, die du beim Ausscheiden unterschreibst – sie können deine Ansprüche unwiederbringlich vernichten. Daher niemals ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben!
Welche Fristen musst du kennen?
Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen. Diese legen fest, wie lange du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit hast, um Ansprüche wie etwa die Auszahlung von Überstunden geltend zu machen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt hier eine Mindestfrist von drei Monaten (BAG, Urteil vom 20.11.2019, Az. 5 AZR 578/18). Danach verjähren die Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren, wenn keine kürzere Frist im Vertrag geregelt ist.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Zunächst: Dokumentiere deine Überstunden sauber – idealerweise mit Unterschrift oder Bestätigung des Arbeitgebers. Dann kannst du ihn schriftlich zur Auszahlung auffordern. Bleibt die Zahlung aus, helfe ich dir als Fachanwalt für Arbeitsrecht gern weiter: Von der außergerichtlichen Einigung bis hin zur Klage setze ich deine Rechte durch.
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