Hat Ihr Nachbar einfach Ihren Baum gefällt oder beschnitten?

28.05.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 3 Min. (562 mal gelesen)
Wenn Ihr Baum unrechtmäßig auf einem Nachbargrundstück gekürzt oder entfernt wurde, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für die Anpflanzung eines neuen Baumes und die verbleibende Wertminderung Ihres Grundstücks.

Ihr Nachbar hat Ihren Baum beschädigt? So setzen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durch!
Wenn Ihr Baum auf dem Nachbargrundstück unrechtmäßig gekürzt oder sogar entfernt wurde, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern auch ein rechtlicher Fall, der Ihnen Schadensersatzansprüche einräumt. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte geltend machen können und welche Schritte notwendig sind, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.


Warum ist ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt?

Bäume sind nicht nur ästhetische Elemente in Ihrem Garten, sondern auch ein wertvoller Bestandteil Ihres Grundstücks. Wird ein Baum beschädigt oder zerstört, stellt dies eine Sachbeschädigung des gesamten Grundstücks dar, dessen Wert durch den Bewuchs maßgeblich geprägt wird (§ 94 BGB). Die Rechtslage sieht vor, dass in solchen Fällen keine vollständige Naturalrestitution (Ersatz durch einen gleich großen Baum) erfolgen muss, da dies oft unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Stattdessen können Sie als Geschädigter eine Teilwiederherstellung durch die Anpflanzung eines jungen Baumes und zusätzlich einen Ausgleich für die verbleibende Wertminderung des Grundstücks verlangen (§ 251 BGB).


Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchsetzung Ihrer Rechte
Dokumentation des Schadens

  1. Machen Sie sofort Fotos vom beschädigten Baum und der Umgebung.
  2. Notieren Sie sich das Datum und die Umstände der Beschädigung.
  3. Sprechen Sie, wenn möglich, Zeugen an, die den Vorfall beobachtet haben.
  4. Gutachten einholen: Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter, der den Schaden bewertet und den Wertverlust des Grundstücks schätzt. Dies ist entscheidend für die spätere Schadensberechnung.
  5. Anwalt konsultieren: Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche rechtlich fundiert geltend zu machen. Er unterstützt Sie bei der Beweissicherung und der Kommunikation mit der Gegenseite.
  6. Außergerichtliche Einigung anstreben. In vielen Fällen kann eine Einigung mit dem Nachbarn ohne Gerichtsverfahren erreicht werden. Ein anwaltliches Schreiben kann hier oft Wunder wirken und den Nachbarn zur Zahlung der Schadensersatzforderung bewegen.
  7. Gerichtliche Durchsetzung: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, hilft Ihnen Ihr Anwalt, die Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Das Gericht wird dann auf Basis des Gutachtens und der rechtlichen Grundlagen den Schadensersatz festsetzen.

Wie wird der Schadensersatz berechnet?

Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt in der Regel anhand der sog. Bewertungsmethode von Koch. Dabei werden die Kosten für die Anschaffung, Pflanzung und Pflege eines jungen Baumes sowie das Risiko des Anwachsens kapitalisiert und entsprechend dem Wertverlust des Grundstücks angepasst. Auch Faktoren wie Vorschäden oder besondere Funktionen des Baumes (z.B. als Sichtschutz, Schattenspender oder Bestandteil einer Allee) fließen in die Berechnung ein. Der genaue Wert wird durch den Tatrichter geschätzt (§ 287 ZPO).


Beispiele aus der Rechtsprechung

OLG Frankfurt (2024): Ein Geschädigter erhielt Schadensersatz für die Anpflanzung eines neuen Baumes und einen Ausgleich für die Wertminderung des Grundstücks, nachdem ein Baum unrechtmäßig gekürzt wurde.
OLG Düsseldorf (2009): Die fälschliche Fällung von Fichten führte zur Verpflichtung des Schädigers, gleich hohe Bäume neu zu pflanzen.
OLG Karlsruhe (2023): Bei der Beschädigung eines Walnussbaums wurde ein Wertersatz von 7.671 € festgelegt, um den Wertverlust des Grundstücks auszugleichen.


Fazit: Lassen Sie sich rechtlich beraten!

Wenn Ihr Baum unrechtmäßig gekürzt oder entfernt wurde, haben Sie gute Chancen auf eine angemessene Entschädigung. Nutzen Sie die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und den vollen Wertverlust Ihres Grundstücks zu kompensieren. Warten Sie nicht länger und lassen Sie sich beraten, damit Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben!

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dirk M. Richter

Kanzlei Richter Berlin

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