Häufig krank? Wann eine Kündigung rechtlich möglich ist

13.06.2025, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (170 mal gelesen)
Krankheitsbedingte Kündigung – was steckt dahinter?

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Kann ich wegen häufiger Erkältungen oder Grippe meinen Job verlieren? Die Antwort ist: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Ihre Fehlzeiten über Jahre regelmäßig mehr als sechs Wochen pro Jahr betragen, kann Ihr Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Aber: Einfach so ist das nicht erlaubt.

Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Bevor eine Kündigung rechtens ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss eine sogenannte negative Gesundheitsprognose vorliegen – das heißt: Es muss zu erwarten sein, dass Sie auch in Zukunft häufig krank sein werden. Außerdem muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten und durchgeführt worden sein, wenn Ihre Fehlzeiten über sechs Wochen im Jahr liegen. Fehlt dieses Verfahren, stehen die Chancen gut, dass eine Kündigung unwirksam ist.

Was ist mit Montagskrankheit?

Fehltage, die sich regelmäßig auf Montage oder Freitage häufen, können den Arbeitgeber misstrauisch machen. Auch wenn diese Zufälle harmlos sind, können sie im Kündigungsschutzprozess gegen Sie verwendet werden. Deshalb ist es wichtig, Ihre Krankmeldungen gut zu dokumentieren und im Zweifel mit ärztlichen Diagnosen zu untermauern.

Was können Sie tun, wenn Sie gekündigt wurden?

Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sofort handeln. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen! Danach kann die Kündigung kaum noch angefochten werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Erstberatung, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen und weitere Schritte einzuleiten.

Wie kann ich mich schützen?

Prüfen Sie Ihre Fehlzeiten und notieren Sie sich die Ursachen. War der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen? Hat er das auch getan? Diese Details sind entscheidend dafür, ob eine Kündigung rechtlich Bestand hat.

Fazit: Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen!

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtlich anspruchsvoll – und oft fehlerhaft. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung Ihrer Kündigung und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Krankheitsbedingte Kündigung – was steckt dahinter?
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Kann ich wegen häufiger Erkältungen oder Grippe meinen Job verlieren? Die Antwort ist: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Ihre Fehlzeiten über Jahre regelmäßig mehr als sechs Wochen pro Jahr betragen, kann Ihr Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Aber: Einfach so ist das nicht erlaubt.

Wann darf der Arbeitgeber kündigen?
Bevor eine Kündigung rechtens ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss eine sogenannte negative Gesundheitsprognose vorliegen – das heißt: Es muss zu erwarten sein, dass Sie auch in Zukunft häufig krank sein werden. Außerdem muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten und durchgeführt worden sein, wenn Ihre Fehlzeiten über sechs Wochen im Jahr liegen. Fehlt dieses Verfahren, stehen die Chancen gut, dass eine Kündigung unwirksam ist.

Was ist mit Montagskrankheit?
Fehltage, die sich regelmäßig auf Montage oder Freitage häufen, können den Arbeitgeber misstrauisch machen. Auch wenn diese Zufälle harmlos sind, können sie im Kündigungsschutzprozess gegen Sie verwendet werden. Deshalb ist es wichtig, Ihre Krankmeldungen gut zu dokumentieren und im Zweifel mit ärztlichen Diagnosen zu untermauern.

Was können Sie tun, wenn Sie gekündigt wurden?
Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sofort handeln. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen! Danach kann die Kündigung kaum noch angefochten werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Erstberatung, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen und weitere Schritte einzuleiten.

Wie kann ich mich schützen?
Prüfen Sie Ihre Fehlzeiten und notieren Sie sich die Ursachen. War der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen? Hat er das auch getan? Diese Details sind entscheidend dafür, ob eine Kündigung rechtlich Bestand hat.

Fazit: Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen!
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtlich anspruchsvoll – und oft fehlerhaft. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung Ihrer Kündigung und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Lage.

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dirk M. Richter

Kanzlei Richter Berlin

   (3 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (29)

Anschrift
Jungstraße 4
10247 Berlin
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Dirk M. Richter

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dirk M. Richter

Kanzlei Richter Berlin

   (3 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (29)

Anschrift
Jungstraße 4
10247 Berlin
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Dirk M. Richter