⚖️ Kündigung wegen Arbeitsverweigerung: Was Sie wissen sollten

24.09.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 3 Min. (67 mal gelesen)
Kündigungsschutz und Direktionsrecht: Was tun, wenn der Arbeitgeber neue Aufgaben verlangt?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen neue Aufgaben zuweist, stellt sich die Frage: Sind Sie verpflichtet, diese zu erfüllen? Im vorliegenden Fall des LAG Düsseldorf (Urteil vom 17.04.2024 – 12 Sa 747/23) ging es genau darum. Ein Arbeitnehmer weigerte sich, eine neue Maschine zu bedienen, und erhielt daraufhin eine fristlose Kündigung. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben und wann eine Kündigung tatsächlich gerechtfertigt ist.

Der Fall: Warum wurde der Arbeitnehmer gekündigt?
Der Kläger arbeitete seit 2000 in einem metallverarbeitenden Betrieb als Maschinenbediener. Ab August 2020 wurde ihm die Bedienung einer neuen Maschine, der sogenannten Trowalmaschine, übertragen. Nachdem er mehrere Jahre an dieser Maschine gearbeitet hatte, forderte er 2023 eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 10 und drohte, die Arbeit an der Maschine zu verweigern, wenn seinem Wunsch nicht entsprochen würde. Die Beklagte lehnte dies ab, woraufhin der Kläger die Arbeit an der Maschine einstellte. Als Reaktion darauf erhielt er eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung.

Kündigungsschutz: Wann ist eine Kündigung gerechtfertigt?
Im vorliegenden Fall entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, dass die Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt war, weil der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hatte. Er war verpflichtet, die ihm zugewiesene Arbeit zu verrichten. Die fristlose Kündigung wurde aber nicht bestätigt, da die Beklagte ein angekündigtes Personalgespräch nicht abgewartet hatte.

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers: Was darf der Arbeitgeber bestimmen?
Nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber das Recht, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber kann Sie zu neuen Aufgaben anweisen, solange diese in Ihrem Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen sind und als „angemessen“ gelten. Hierzu gehören Tätigkeiten, die Ihrer Qualifikation und bisherigen Vergütung entsprechen.

📝 Hinweis: Im vorliegenden Fall war der Kläger vertraglich als Maschinenbediener eingestellt, und der Arbeitgeber hatte das Recht, ihm „angemessene“ Tätigkeiten zuzuweisen. Die Bedienung der Trowalmaschine fiel darunter.

Was gilt als „angemessene“ Tätigkeit?
Eine Tätigkeit ist „angemessen“, wenn sie Ihrer Qualifikation und Ihrem vertraglich vereinbarten Aufgabenbereich entspricht. Im Fall des Klägers argumentierte das Gericht, dass die Bedienung der Trowalmaschine im Rahmen seines Aufgabenbereichs lag und nicht eine geringwertigere Tätigkeit darstellte.

⚠️ Wichtig: Wenn Ihnen eine neue Aufgabe zugewiesen wird, muss sie also Ihrer bisherigen Tätigkeit gleichwertig sein. Ein Arbeitgeber kann nicht willkürlich eine weniger qualifizierte Arbeit zuweisen.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Wann ist es erforderlich?
Ein weiterer Aspekt im Fall war die Frage, ob der Betriebsrat hätte beteiligt werden müssen. Eine „Versetzung“ liegt vor, wenn Sie dauerhaft an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Im vorliegenden Fall argumentierte der Kläger, dass die Zuweisung der neuen Maschine eine Versetzung darstelle. Das Gericht sah dies jedoch anders, da es sich um eine Ergänzung seiner bisherigen Aufgaben handelte.

💡 Ihre Rechte bei einer Arbeitsanweisung:
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Schauen Sie nach, welche Tätigkeiten Sie vertraglich übernommen haben.
Gleiche Qualifikation: Der Arbeitgeber darf Ihnen nur Aufgaben übertragen, die Ihrer Qualifikation entsprechen.
Betriebsrat hinzuziehen: Bei einer dauerhaften Änderung Ihrer Aufgaben hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
Vor einer Verweigerung abwägen: Eine ungerechtfertigte Verweigerung kann zur Kündigung führen.

🚩 Was können Sie tun, wenn Sie eine unfaire Zuweisung erhalten?
Sprechen Sie mit dem Betriebsrat: Klären Sie, ob die neue Aufgabe unter Ihr Direktionsrecht fällt.
Fordern Sie schriftliche Anweisungen: Bestehen Sie auf einer schriftlichen Arbeitsanweisung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Holen Sie sich rechtlichen Rat: Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Der Fall zeigt, wie komplex das Thema Kündigung und Direktionsrecht sein kann. Es ist entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und richtig zu reagieren. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Kündigung oder Zuweisung rechtmäßig ist, sollten Sie sich sofort rechtlichen Beistand holen.

Jetzt handeln! Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine folgenschwere Entscheidung treffen. Als erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. ✉️ Kontaktieren Sie mich jetzt!

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dirk M. Richter

Kanzlei Richter Berlin

   (1 Bewertung)
Weitere Rechtstipps (17)

Anschrift
Jungstraße 4
10247 Berlin
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Dirk M. Richter