Kälte im Büro bzw. am Arbeitsplatz: Wie warm muss es sein?
26.01.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Welche Rechte haben Beschäftigte bei frostigen Temperaturen im Büro? © Rh - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Arbeitsschutzvorschriften: Arbeitnehmer haben das Recht auf einen angemessenen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Das schließt den Schutz gegen Kälte, mithin die Einhaltung von Mindesttemperaturen ein.
2. Arbeitsstättenverordnung: Die Arbeitsstättenverordnung regelt auch die Mindesttemperaturen für Arbeitsplätze. Wie kalt es sein darf, richtet sich insbesondere nach der körperlichen Belastung bei der Arbeit.
3. Abhilfe verlangen: Ist es am Arbeitsplatz zu kalt, können Arbeitnehmer mit dem Chef sprechen, oder auch den Betriebsrat einschalten, um nach Lösungen gegen unzulässige Kälte am Arbeitsplatz zu suchen.
4. Beschwerdemöglichkeiten: Arbeitnehmer können sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden, wenn ihre Gesundheit am Arbeitsplatz aufgrund Kälte gefährdet ist.
1. Arbeitsschutzvorschriften: Arbeitnehmer haben das Recht auf einen angemessenen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Das schließt den Schutz gegen Kälte, mithin die Einhaltung von Mindesttemperaturen ein.
2. Arbeitsstättenverordnung: Die Arbeitsstättenverordnung regelt auch die Mindesttemperaturen für Arbeitsplätze. Wie kalt es sein darf, richtet sich insbesondere nach der körperlichen Belastung bei der Arbeit.
3. Abhilfe verlangen: Ist es am Arbeitsplatz zu kalt, können Arbeitnehmer mit dem Chef sprechen, oder auch den Betriebsrat einschalten, um nach Lösungen gegen unzulässige Kälte am Arbeitsplatz zu suchen.
4. Beschwerdemöglichkeiten: Arbeitnehmer können sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden, wenn ihre Gesundheit am Arbeitsplatz aufgrund Kälte gefährdet ist.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann ist es "zu kalt" auf der Arbeit? Welche Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz sind Vorschrift? Welche Mindesttemperaturen gelten im Einzelnen? Wie muss der Chef seine Arbeitnehmer vor Kälte schützen? Wie wird die Temperatur am Arbeitsplatz gemessen? Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Kälte am Arbeitsplatz? Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kältefrei? Was gilt für werdende Mütter bei einem kalten Arbeitsplatz? Muss der Arbeitgeber zugige Fenster und Türen abdichten? Was können Arbeitnehmer gegen Kälte im Büro tun? Was kann der Betriebsrat gegen Kälte am Arbeitsplatz unternehmen? Wie können Arbeitgeber für den Kälteschutz vorsorgen? Welche Gesundheitsgefahren drohen außerdem im Winter? Praxistipp zur Kälte am Arbeitsplatz Wann ist es "zu kalt" auf der Arbeit?
Jeder von uns hat seine eigene "Wohlfühltemperatur". In einem Großraumbüro oder in einer Werkhalle kann man es nicht jedem recht machen. Für Arbeitsstätten gelten jedoch die gesetzlichen Regeln aus dem Arbeitsschutz. Sie legen Mindest-Temperaturen am Arbeitsplatz fest. Arbeitnehmer haben damit ein gutes Argument, um vom Arbeitgeber zu verlangen, für ausreichende Heizmöglichkeiten zu sorgen.
Welche Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz sind Vorschrift?
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer bei der Arbeit nicht frieren. § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben muss, "dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden" werden. Konkreter wird die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR). Diese gehört zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten und stammt vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA). Veröffentlicht werden diese Vorgaben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ziffer 3.5 ASR nennt die Mindesttemperaturen für Arbeitsstätten. Diese sind abhängig von Art und Schwere der Arbeit, von der Arbeitsstätte sowie von der erforderlichen Körperhaltung bei der Arbeit.
Welche Mindesttemperaturen gelten im Einzelnen?
- Bei sitzenden Tätigkeiten ohne körperliche Anstrengung (Büroarbeit) muss eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius eingehalten werden.
- Bei leichten Tätigkeiten im Gehen, Stehen oder mittelschweren sitzenden Tätigkeiten (wie der Bedienung einer Maschine) müssen mindestens 19 Grad herrschen.
- Bei mittelschweren Tätigkeiten im Gehen oder Stehen sind es mindestens 17 Grad.
- Bei schwerer körperlicher Arbeit im Gehen oder Stehen, die etwa mit dem Tragen oder Anheben schwerer Gegenstände verbunden ist, müssen es mindestens 12 Grad sein.
- Mindestens 21 Grad Celsius müssen in Kantinen, Pausenräumen, Sanitärräumen, Erste-Hilfe-Räumen etc. herrschen. Diese Temperatur darf in Toilettenräumen kurz für das Lüften unterschritten werden.
- In Waschräumen mit Duschen sind mindestens 24 Grad vorgeschrieben.
Diese Mindesttemperaturen müssen während der kompletten Nutzungsdauer der Räume eingehalten werden.
Wie muss der Chef seine Arbeitnehmer vor Kälte schützen?
Werden die in der Arbeitsstättenrichtlinie genannten Mindesttemperaturen unterschritten, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen gegen niedrige Temperaturen ergreifen. Dies sind die folgenden Schritte in dieser Rangfolge:
- Maßnahmen am Arbeitsplatz (z. B. Heizstrahler, Heizmatten),
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufwärmzeiten für die Arbeitnehmer im warmen Pausenraum),
- personenbezogene Maßnahmen (Tragen warmer Kleidung).
Wie wird die Temperatur am Arbeitsplatz gemessen?
Die Arbeitsstättenrichtlinie schreibt auch vor, wie man die Raumtemperatur am Arbeitsplatz misst. Dabei muss ein strahlungsgeschütztes Thermometer verwendet werden, das in Grad Celsius misst und eine Messgenauigkeit von +/- 0,5 Grad Celsius hat. Je nach Erfordernis müssen die Messungen stündlich an Arbeitsplätzen mit sitzender Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m stattfinden. Bei Arbeit im Stehen ist die Raumtemperatur in 1,1 m Höhe über dem Fußboden zu messen.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Kälte am Arbeitsplatz?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte ihren Arbeitgeber sogar für Gesundheitsschäden haftbar machen, die durch Kälte am Arbeitsplatz entstanden sind. Rechtsgrundlage dafür ist § 618 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies kommt in der Praxis jedoch selten vor. Schließlich handelt es sich meist um Erkältungskrankheiten. Diese führen zur Krankschreibung des Arbeitnehmers. Der Mitarbeiter bekommt dann eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und seine Behandlungskosten sind durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Darüber hinausgehende Schäden sind selten. Kommt es doch einmal dazu, muss der Arbeitnehmer beweisen können, dass die Kälte am Arbeitsplatz dafür ursächlich war.
Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kältefrei?
Wenn es im Betrieb kalt ist, dürfen die Arbeitnehmer nicht einfach zu Hause bleiben. Nur im absoluten Ausnahmefall gibt es ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung nach § 273 BGB. Die Voraussetzung dafür ist ein ganz konkretes und erhebliches Gesundheitsrisiko. Zusätzlich müsste der Arbeitgeber sich weigern, Maßnahmen gegen die Kälte zu ergreifen. Damit würde er dann gegen seine Pflichten aus den Arbeitsschutzgesetzen verstoßen und auch gegen seine arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht.
Eine Einstellung der Arbeitsleistung kommt also höchstens dann in Frage, wenn es überhaupt keine andere Möglichkeit gibt. Arbeitnehmer sollten jedoch mit solchen Schritten äußerst vorsichtig sein. Eine Arbeitsverweigerung ist auch ein Kündigungsgrund. In Betrieben mit Betriebsrat bietet es sich an, diesen zuerst auf das Problem anzusprechen.
Generell muss von einer Arbeitsverweigerung wegen Kälte abgeraten werden. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Temperaturen, bei denen eine Arbeitsverweigerung erlaubt ist. Auch existieren keine bekannten Gerichtsurteile zu diesem Thema.
Was gilt für werdende Mütter bei einem kalten Arbeitsplatz?
Gemäß § 11 Absatz 3 des Mutterschutzgesetzes dürfen schwangere Frauen durch ihren Arbeitgeber keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt werden, von denen für sie oder ihr Kind unverantwortbare Gefährdungen ausgehen können. Ausdrücklich nennt die Vorschrift Hitze und Kälte. Hier werden also schwangere Frauen vom Gesetz besonders geschützt.
Muss der Arbeitgeber zugige Fenster und Türen abdichten?
Eine solche Pflicht kann man höchstens aus der allgemeinen Pflicht des Arbeitgebers ableiten, von seinen Arbeitnehmern Gesundheitsgefahren fernzuhalten und die Räume der Arbeitsstätte so zu gestalten, dass die Gesundheit der Mitarbeiter nicht beeinträchtigt wird. In vielen Fällen wird es jedoch schwierig sein, den Arbeitgeber zu baulichen Maßnahmen am Gebäude zu zwingen.
Was können Arbeitnehmer gegen Kälte im Büro tun?
Zunächst können sich Arbeitnehmer bei Kälte im Büro an ihren Chef wenden, um diesem das Problem darzulegen. Nach § 17 des Arbeitsschutzgesetzes haben Beschäftigte das Recht, Vorschläge zu Gesundheitsschutzmaßnahmen zu machen. Natürlich können sie auch den Betriebsrat ansprechen. Wenn es keinen gibt oder der Chef Vorschlägen nicht zugänglich ist, bleibt nur der Weg zum Amt für Arbeitsschutz. Diese Behörde ist dafür zuständig, dass die Arbeitsschutzgesetze eingehalten werden. Dazu zählen auch die oben genannten Temperaturregeln. Die Ämter für Arbeitsschutz sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Zum Teil sind sie in andere Behörden integriert worden, etwa in die Gewerbeaufsichtsämter.
Übrigens: § 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz betont, dass Arbeitnehmern, die sich in solchen Fällen bei Nichtabhilfe durch den Chef an das Arbeitsschutzamt wenden, dadurch keine Nachteile entstehen dürfen. Es muss jedoch konkrete Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung geben.
Was kann der Betriebsrat gegen Kälte am Arbeitsplatz unternehmen?
In Fragen des Gesundheitsschutzes an der Arbeitsstätte hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Dieses beruht auf § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg muss bei Problemen mit dem Raumklima nicht einmal eine konkrete Gefährdung bestehen (Beschluss vom 21.10.2015, Az. 4 TaBV 2/15). In einer solchen Situation kann der Betriebsrat also vom Arbeitgeber Maßnahmen gegen die Kälte fordern oder auch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, welche sinnvolle Maßnahmen vorsieht.
Wie können Arbeitgeber für den Kälteschutz vorsorgen?
Für das Gefahrenmanagement im Betrieb ist der Arbeitgeber verantwortlich. Auch abgesehen davon sollte dieser bedenken, dass es nicht gerade die Produktivität im Betrieb fördert, wenn die Beschäftigten vor Kälte kaum noch arbeiten können. Es ist deswegen durchaus im Interesse des Arbeitgebers, in solchen Fällen umgehend aktiv zu werden. Wenn die Heizung ausfällt, muss er dafür sorgen, dass ein Handwerker das Problem löst. Als Vorsorgemaßnahme kann ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen werden. Es kann in schlecht heizbaren Räumen ratsam sein, mobile Heizgeräte für Engpässe bereitzuhalten. Immerhin sind Heizungsinstallateure im Winter viel beschäftigte Leute.
Welche Gesundheitsgefahren drohen außerdem im Winter?
Bei Kälte erhöht trockene Luft die Gefahr einer Erkrankung. Normalerweise sollte die Luftfeuchtigkeit 50 bis 65 Prozent betragen. Dieser Wert fällt jedoch im Winter schnell ab, weil ständig geheizt wird. Daher kann es sinnvoll sein, im Winter mit Hilfe eines Hygrometers die Luftfeuchtigkeit im Betrieb zu beobachten.
Praxistipp zur Kälte am Arbeitsplatz
Frieren Sie als Arbeitnehmer im Winter an Ihrem Arbeitsplatz, empfiehlt es sich, zuerst das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Ob womöglich einer der wenigen Ausnahmefälle vorliegt, in denen Arbeitnehmer die Arbeitsleistung verweigern dürfen, hängt vom Einzelfall ab. Dies kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Von einer Arbeitsverweigerung ist abzuraten. Diese kann eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben. Arbeitnehmer können sich auch an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde wenden.
(Bu)