Problemfall Vererben in einer Patchwork-Familie: Wie ungerecht das geltende Erbrecht ist und wie man vorbeugen kann
28.07.2017, Autor: Herr Andreas Jäger / Lesedauer ca. 2 Min. (133 mal gelesen)
Patchwork-Familien sind eines des markantesten Merkmale, die das moderne Familienbild des 21. Jahrhunderts mit sich bringt. Und sie werden immer häufiger: Mittlerweile sind fast 15% aller Familien, die in Deutschland leben, sogenannte Patchwork-Familien. Doch das in die Jahre gekommene Erbrecht orientiert sich am klassischen Familienbild und ist auf derartige neue Familienformen nicht eingestellt. Das kann für eine Patchwork-Familie mithin problematisch werden.
Problem 1: Erbanteil bei Stiefkindern
Ein Beispiel: Mann M und Frau F sind in zweiter Ehe verheiratet, haben jeweils zwei Kinder aus ihrer ersten Ehe mitgebracht und jeder der beiden Ehepartner besitzt ein Vermögen von jeweils rund 100.000 Euro. Stirbt nun Mann M, erben zunächst die Kinder von M jeweils 25.000 Euro und F erbt als Ehegattin 50.000 Euro. Stirbt dann auch noch F, erben ausschließlich ihre Kinder ihr Vermögen in Höhe von 150.000 Euro. Damit bekommen die Kinder der F jeweils 75.000 Euro und sind insgesamt wesentlich bessergestellt als die Kinder des M, die nur 25.000 Euro erhalten. Denn die Kinder der F erben zusätzlich den ehemaligen Nachlass von M, der jetzt in das Vermögen der F übergegangen ist. Die Kinder des M gehen beim Tod der F dann leer aus.
Die Kinder des Elternteils, welcher länger lebt als der andere, erben also mehr als doppelt so viel wie ihre Stiefgeschwister. Und das gilt selbst dann, wenn nahezu das ganze Vermögen der Familie von demjenigen Elternteil stammt, welcher zuerst verstorben ist. Kurzum: Kinder des länger Lebenden werden vom geltenden Erbrecht (ungewollt) bevorzugt.
Problem 2: Erbe bei unverheirateten Patchwork-Partnern
Jedoch gibt es auch noch weitere problematische Fälle, wie das folgende Beispiel zeigt: Mann M und Frau F leben wieder in einer Patchwork-Familie seit über 20 Jahren zusammen. Allerdings sind sie diesmal nicht verheiratet. Stirbt nun M, geht F vollkommen leer aus, da sie nicht erbberechtigt ist. Jetzt werden die Kinder des M bevorzugt, während F leer ausgeht.
Deutsches Erbrecht für Patchwork-Familien insgesamt unfair
Das geltende Erbrecht in Deutschland kann Patchwork-Familien also durchaus zum Verhängnis werden. Es macht sich bemerkbar, dass die Regelungen zum Erbrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch stammen, das im Jahre 1900 in Kraft getreten ist. Die problematische Konstruktion der Patchwork-Familie ist bei Erstellung nicht berücksichtigt worden und macht Betroffenen jetzt häufig zu schaffen, da die Familie bei einem Schicksalsschlag oft in Chaos und Streit versinkt.
Richtige Vorsorge mit einem Testament in diesen Fällen deshalb ein Muss!
Verhindern, dass es im Erbfall einen großen Streit um das Erbe gibt, kann man mit einem individuell auf die Familie zugeschnittenen Testament. Das ist in solchen Fällen unabdingbar, da das gesetzliche Erbrecht für eine Patchwork-Familie nur eine unzureichende und nicht faire Lösung vorsieht. Ein rechtssicheres und perfekt auf Ihre Lebenssituation zugeschnittenes Testament erstellt Ihnen unser Fachanwalt für Erbrecht Andreas Jäger gerne. Kontaktieren Sie uns noch heute per E-Mail, Telefon oder im Wege unserer Online-Beratung und sorgen Sie rechtzeitig für den Erbfall in Ihrer Familie vor.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht
Tel. 0202 24567 0
E-Mail: jaeger@gks-rechtsanwaelte.de
Online-Beratung: https://gks-rechtsanwaelte.de/online-beratung/?L=ekvftaxcqvtxlbdb#andreas-jaeger
Homepage: gks-rechtsanwaelte.de
Problem 1: Erbanteil bei Stiefkindern
Ein Beispiel: Mann M und Frau F sind in zweiter Ehe verheiratet, haben jeweils zwei Kinder aus ihrer ersten Ehe mitgebracht und jeder der beiden Ehepartner besitzt ein Vermögen von jeweils rund 100.000 Euro. Stirbt nun Mann M, erben zunächst die Kinder von M jeweils 25.000 Euro und F erbt als Ehegattin 50.000 Euro. Stirbt dann auch noch F, erben ausschließlich ihre Kinder ihr Vermögen in Höhe von 150.000 Euro. Damit bekommen die Kinder der F jeweils 75.000 Euro und sind insgesamt wesentlich bessergestellt als die Kinder des M, die nur 25.000 Euro erhalten. Denn die Kinder der F erben zusätzlich den ehemaligen Nachlass von M, der jetzt in das Vermögen der F übergegangen ist. Die Kinder des M gehen beim Tod der F dann leer aus.
Die Kinder des Elternteils, welcher länger lebt als der andere, erben also mehr als doppelt so viel wie ihre Stiefgeschwister. Und das gilt selbst dann, wenn nahezu das ganze Vermögen der Familie von demjenigen Elternteil stammt, welcher zuerst verstorben ist. Kurzum: Kinder des länger Lebenden werden vom geltenden Erbrecht (ungewollt) bevorzugt.
Problem 2: Erbe bei unverheirateten Patchwork-Partnern
Jedoch gibt es auch noch weitere problematische Fälle, wie das folgende Beispiel zeigt: Mann M und Frau F leben wieder in einer Patchwork-Familie seit über 20 Jahren zusammen. Allerdings sind sie diesmal nicht verheiratet. Stirbt nun M, geht F vollkommen leer aus, da sie nicht erbberechtigt ist. Jetzt werden die Kinder des M bevorzugt, während F leer ausgeht.
Deutsches Erbrecht für Patchwork-Familien insgesamt unfair
Das geltende Erbrecht in Deutschland kann Patchwork-Familien also durchaus zum Verhängnis werden. Es macht sich bemerkbar, dass die Regelungen zum Erbrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch stammen, das im Jahre 1900 in Kraft getreten ist. Die problematische Konstruktion der Patchwork-Familie ist bei Erstellung nicht berücksichtigt worden und macht Betroffenen jetzt häufig zu schaffen, da die Familie bei einem Schicksalsschlag oft in Chaos und Streit versinkt.
Richtige Vorsorge mit einem Testament in diesen Fällen deshalb ein Muss!
Verhindern, dass es im Erbfall einen großen Streit um das Erbe gibt, kann man mit einem individuell auf die Familie zugeschnittenen Testament. Das ist in solchen Fällen unabdingbar, da das gesetzliche Erbrecht für eine Patchwork-Familie nur eine unzureichende und nicht faire Lösung vorsieht. Ein rechtssicheres und perfekt auf Ihre Lebenssituation zugeschnittenes Testament erstellt Ihnen unser Fachanwalt für Erbrecht Andreas Jäger gerne. Kontaktieren Sie uns noch heute per E-Mail, Telefon oder im Wege unserer Online-Beratung und sorgen Sie rechtzeitig für den Erbfall in Ihrer Familie vor.
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