Patchworkfamilien: rechtliche Besonderheiten von Adoption bis Erbrecht

20.01.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Patchworkfamilie Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es bei Patchworkfamilien? © - freepik

In Patchworkfamilien gibt es mehrere rechtliche Besonderheiten hinsichtlich Erbrecht, Sorgerecht, Namensänderung und Adoption. In diesem Rechtstipp lesen Sie, was es konkret damit auf sich hat.

Die Zahl der Patchworkfamilien steigt stetig. Immer mehr Menschen finden einen neuen Partner, der bereits Kinder aus einer früheren Beziehung hat. Oft bringen auch beide Partner Kinder in die neue Verbindung mit. Dabei stellen sich natürlich auch rechtliche Fragen, um die man sich kümmern sollte, damit das Zusammenleben reibungslos läuft.

Was bedeutet der Begriff Patchworkfamilie?


Etwa 14 Prozent der deutschen Haushalte sind Patchworkfamilien. Es kann beispielsweise vorkommen, dass eine Frau nach der Scheidung die Kinder behält, mit einem alleinerziehenden Vater zusammenzieht und beide dann auch ein gemeinsames Kind bekommen. In solchen Fällen spricht man von einer Patchworkfamilie. Zum Teil werden jedoch auch Pflegefamilien, Familien mit Adoptivkindern und gleichgeschlechtliche Paare mit adoptierten Kindern zu den Patchworkfamilien gezählt.

Welche rechtlichen Fragen sind für Patchworkfamilien wichtig?


Bei einer Patchworkfamilie können sich rechtliche Fragen zum Beispiel im Hinblick auf das Erbrecht stellen. Ein Grund dafür: Stiefkinder und Stiefeltern werden nur als verschwägert angesehen. Rechtlich betrachtet sind sie keine Verwandten. Daher sind sie auch nicht erbberechtigt.

Rund um Unterhalt und Sorgerecht gibt es weitere Fallstricke. Kinder haben zum Beispiel keinen Unterhaltsanspruch gegen ihre Stiefeltern. In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht der leiblichen Eltern nach deren Trennung weiter. Die Folge: Bei allen wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, müssen sich die beiden leiblichen Elternteile einigen. Dies betrifft etwa die Teilnahme an Klassenfahrten, das Beantragen eines Ausweises, eine größere medizinische Behandlung oder eine Fernreise. Der neue Partner bzw. die neue Partnerin kann hier nicht mitreden, obwohl er oder sie täglich mit dem Kind zu tun hat.

Sogar der Familienname kann Probleme bereiten. Wenn der leibliche Elternteil einen neuen Partner heiratet und beide einen ihrer Familiennamen als neuen Ehenamen nutzen, behalten die Kinder ihren Geburtsnamen. Dann hat man in der Familie womöglich zwei unterschiedliche Familiennamen. In diesem Bereich hat es jedoch kürzlich Änderungen gegeben.

Was gilt für Patchworkfamilien hinsichtlich des Erbrechts?


Das erbrechtliche Problem lässt sich mithilfe eines Testaments lösen. Darin kann man auch den Kindern des Partners etwas vererben. Es spielt keine Rolle, dass sie rechtlich keine Verwandten sind. Andererseits kann man Verwandtschaft auch durch eine Adoption herstellen. Dann funktioniert auch die gesetzliche Erbfolge, denn Adoptivkinder sind gesetzliche Erben wie leibliche Kinder. Je komplizierter die Familienverhältnisse sind, desto mehr empfiehlt es sich, sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen. Ein Testament bietet viele Möglichkeiten. Beim Verfassen kann ein Anwalt für Erbrecht helfen.

Eltern mit Stiefkindern: Wer hat das Sorgerecht?


Im Normalfall haben die leiblichen Eltern eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Daran ändern auch eine Scheidung und eine neue Eheschließung erst einmal nichts. Dies führt dazu, dass bei jeder wichtigen Entscheidung für das Kind der Expartner hinzugezogen und eine Einigung erzielt werden muss.

Der Stiefelternteil darf keine Entscheidungen treffen – nicht einmal unwichtige. Allerdings können die leiblichen Eltern dem Stiefelternteil eine Vollmacht geben. Diese lässt sich auch auf Alltagsentscheidungen beschränken. So etwas kann das alltägliche Zusammenleben in der Patchworkfamilie deutlich erleichtern.

Einfacher ist die Situation, wenn der leibliche Elternteil des Kindes, der eine neue Beziehung eingeht, das alleinige Sorgerecht hat. In diesem Fall räumt das Gesetz dessen neuem Ehepartner (oder eingetragenem Lebenspartner) das „kleine Sorgerecht“ ein.

Patchworkfamilien: Was ist das kleine Sorgerecht?


Das „kleine Sorgerecht“ bedeutet, dass der neue Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner im Einvernehmen mit dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes mitentscheiden darf. Geregelt ist dies in § 9 Abs. 1 Satz 1 LPartG und § 1687b BGB. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Dies gilt nur, wenn der neue Lebenspartner im gleichen Haushalt lebt wie das Kind.

Bei Angelegenheiten des kleinen Sorgerechts muss Einvernehmen zwischen den Partnern der Patchworkfamilie herrschen. Zwar darf der neue Partner in alltäglichen Angelegenheiten des Kindes allein entscheiden. Er oder sie ist jedoch immer vom Einvernehmen des leiblichen Elternteils abhängig. Dieses kann jederzeit widerrufen werden.

Alltägliche Entscheidungen betreffen zum Beispiel den Schulalltag des Kindes, das Taschengeld, Essensfragen, Fernsehen, kleinere Erkrankungen, den Umgang mit Freunden und die Zubettgehzeit.

Beispiel: Der Stiefelternteil darf im Rahmen des kleinen Sorgerechts das Kind aus der Kita oder von der Schule abholen. Er darf jedoch nicht entscheiden, auf welche Schule das Kind geht.

Daneben gibt es jedoch auch ein Notsorgerecht. Das heißt: In einem Notfall darf der neue Partner alle Rechtshandlungen vornehmen, die zum Wohl des Kindes nötig sind. Er muss jedoch den allein sorgeberechtigten Elternteil unverzüglich darüber informieren. Dieses Notsorgerecht besteht ausschließlich bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei einer dringend notwendigen ärztlichen Behandlung.

Was ist eine Stiefelternvollmacht?


Mit einer Stiefelternvollmacht können die leiblichen Eltern, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben, den Stiefelternteil dazu bevollmächtigen, Entscheidungen für das Kind zu treffen.

Wird bei gemeinsamem Sorgerecht die Vollmacht nur durch einen Elternteil erteilt, kann dieser den Stiefelternteil auch nur zu Dingen bevollmächtigen, die er selbst allein entscheiden darf. Dies wären dann Entscheidungen des alltäglichen Lebens.

Eine schriftliche Stiefelternvollmacht kann das tägliche Leben deutlich vereinfachen, da nicht bei jedem alltäglichen Vorgang wie einer Abholung des Kindes lange Erklärungen abgegeben werden müssen. Bei der Erstellung kann ein Anwalt helfen.

Patchworkfamilie und Namensänderung?


Am 1. Mai 2025 trat eine gesetzliche Neuregelung zur sogenannten Einbenennung in Kraft, die Eltern in Patchworkfamilien das Leben leichter macht. Einbenennung bedeutet: Der leibliche Elternteil und dessen neuer Partner können dem Kind durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt einen Familiennamen geben, und zwar

- ihren gemeinsamen Familiennamen oder
- einen Doppelnamen aus ihrem Ehenamen und dem bisherigen Familiennamen des Kindes.

Vor der Neuregelung gab es die Voraussetzung, dass die Namensänderung „erforderlich“ sein musste. Natürlich gab es immer wieder Rechtsstreitigkeiten um die Frage, wann dies der Fall war. Diese Voraussetzung ist nun abgeschafft.

Aber: Die Einbenennung erfordert die Einwilligung des anderen Elternteils, wenn das Kind dessen Namen führt oder dieser zusammen mit dem anderen leiblichen Elternteil das gemeinsame Sorgerecht hat. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils per Urteil ersetzen, wenn die Einbenennung dem Wohl des Kindes dient. Sobald das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, muss es auch selbst der Einbenennung zustimmen.

Welche Folgen hat die Adoption eines Stiefkindes?


Will ein Partner in einer Patchworkfamilie ein Stiefkind adoptieren, braucht er oder sie dafür die Zustimmung des leiblichen Elternteils, der mit dem Kind nicht mehr zusammenlebt, sowie die des Kindes.

Das Familiengericht kann die fehlende Zustimmung des Expartners durch Urteil ersetzen. Dies passiert zum Beispiel bei einer gestörten Beziehung zwischen dem Kind und diesem Elternteil.

Das Stiefkind wird bei einer solchen Adoption rechtlich zum Kind des neuen Ehepaares. Alle rechtlichen Beziehungen zum leiblichen Elternteil, von dem sich Vater oder Mutter getrennt haben, erlöschen. Dies gilt auch für dessen Familie, also zum Beispiel die Großeltern. Auch gesetzliche Erbansprüche gibt es dann im Verhältnis zu dieser Familie nicht mehr. Natürlich besteht immer noch die Möglichkeit, etwas testamentarisch zu vererben – dann allerdings ohne den hohen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer, den ein Kind hat.

Praxistipp zur Patchworkfamilie


Das Leben in einer Patchworkfamilie bringt einige rechtliche Besonderheiten mit sich, die gut durchdacht sein sollten. Dies betrifft insbesondere das Erbrecht, das Sorgerecht, die Namensänderung und die Adoption. Ein auf das Familienrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechtsverhältnisse in der gewünschten Weise zu ordnen.

(Ma)


 Ulf Matzen
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