Wann müssen Arbeitnehmer berufstypische bzw. Arbeitsschutzkleidung tragen?
12.05.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Welche Regeln gelten für Berufs- und Arbeitsschutzbekleidung? © - freepik Das Wichtigste in Kürze
1. Arbeitsschutzkleidung: FÜr Arbeitgeber folgt aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie aus der allgemeinen, aus dem Arbeitsvertrag folgenden Fürsorgepflicht die Pflicht, ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit vor Verletzungen und Erkrankungen zu schützen. Schutzkleidung ist eine der zu treffenden Schutzmaßnahmen.
2. Verstoß durch den Arbeitgeber: Beachtet der Arbeitgeber seine Schutzpflichten nicht und es kommt zum Unfall, kann ihn die Berufsgenossenschaft für die von ihr gezahlten Behandlungskosten in Regress nehmen. Auch Bußgelder drohen. Unter Umständen kann der Arbeitnehmer Schadensersatz einklagen.
3. Berufskleidung: Bei der Berufsbekleidung geht es um einen einheitlichen branchentypischen Kleidungsstil. Arbeitgeber können zu diesem Zweck Vereinbarungen im Arbeitsvertrag treffen, aber auch von ihrem Direktisonsrecht (Weisungsrecht) Gebrauch machen. Die Kosten trägt regelmäßig der Arbeitnehmer, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist.
1. Arbeitsschutzkleidung: FÜr Arbeitgeber folgt aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie aus der allgemeinen, aus dem Arbeitsvertrag folgenden Fürsorgepflicht die Pflicht, ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit vor Verletzungen und Erkrankungen zu schützen. Schutzkleidung ist eine der zu treffenden Schutzmaßnahmen.
2. Verstoß durch den Arbeitgeber: Beachtet der Arbeitgeber seine Schutzpflichten nicht und es kommt zum Unfall, kann ihn die Berufsgenossenschaft für die von ihr gezahlten Behandlungskosten in Regress nehmen. Auch Bußgelder drohen. Unter Umständen kann der Arbeitnehmer Schadensersatz einklagen.
3. Berufskleidung: Bei der Berufsbekleidung geht es um einen einheitlichen branchentypischen Kleidungsstil. Arbeitgeber können zu diesem Zweck Vereinbarungen im Arbeitsvertrag treffen, aber auch von ihrem Direktisonsrecht (Weisungsrecht) Gebrauch machen. Die Kosten trägt regelmäßig der Arbeitnehmer, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann muss man Arbeitsschutzkleidung tragen? Gibt es konkrete Regeln über Schutzkleidung für einzelne Berufe? Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung? Urteil aus der Praxis: Streit um rote Arbeitsschutzhose Uniformen, Krawatten und Dresscode – wann kann der Arbeitgeber eine bestimmte Berufskleidung vorschreiben? Wer trägt die Anschaffungskosten für Berufskleidung? Arbeitskleidung: Wer zahlt die Reinigungskosten? Gehört das Umziehen zur Arbeitszeit? Praxistipp zu Arbeitsschutz- und Berufsbekleidung Wann muss man Arbeitsschutzkleidung tragen?
In vielen Berufen ist es wichtig, sich durch Schutzkleidung vor möglichen Gefahren zu schützen. Unter Schutzkleidung versteht man zum Beispiel auf die jeweilige Situation abgestimmte Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Gehörschutz, Atemschutzmasken, Helme, Laborkittel oder Schutzanzüge. Oft spricht man hier auch von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
§ 3 des Arbeitsschutzgesetzes schreibt vor, dass Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, damit ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit nicht verletzt werden oder berufsbedingt erkranken. Dabei unterscheidet man technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Schutzkleidung zählt zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Die beiden anderen Maßnahmenarten gehen jedoch vor. Ein gesundheitliches Risiko im Betrieb darf erst dann durch Schutzkleidung gelöst werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Das bedeutet: Bestehen Risiken für Verletzungen oder Erkrankungen durch das Arbeitsumfeld, muss der Arbeitgeber entsprechend reagieren und zum Beispiel für das Tragen von Schutzkleidung sorgen. Dies sind gesetzliche Pflichten, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier nicht die Wahl haben. Die Kosten für vorgeschriebene Schutzkleidung muss der Arbeitgeber tragen.
Zusätzlich hat der Arbeitgeber auch aus dem Arbeitsvertrag eine allgemeine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer. Dies muss nicht ausdrücklich im Vertrag stehen. Dazu gehört der Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren und Unfällen durch geeignete Schutzmaßnahmen. Oft enthalten auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Regelungen über Schutzkleidung am Arbeitsplatz.
Gibt es konkrete Regeln über Schutzkleidung für einzelne Berufe?
Hinsichtlich der Arbeitsschutzkleidung hat jeder Beruf seine eigenen Anforderungen. Für mehrere Berufe oder Branchen existieren eigene Normen, die regeln, welche Schutzkleidung Arbeitnehmer im Einzelnen bei welcher Arbeit tragen müssen. Zwar sind europäische oder DIN-Normen kein Gesetz. Wenn es jedoch keine anderen, konkreteren gesetzlichen Vorschriften dazu gibt, ziehen Gerichte auch diese Regelungen als Maßstab dessen heran, was im jeweiligen Fall sinnvoll und erforderlich ist.
Beispiel: Bei der Norm EN 13034 Typ 6 geht es um den begrenzten Schutz bei Arbeiten mit flüssigen Chemikalien. Vorgeschrieben ist Schutzkleidung, die ausreichenden Schutz gegen Spritzer oder leichten Sprühnebel unter anderem von Säuren und Laugen bietet, aber nicht absolut flüssigkeitsdicht sein muss.
Tipp: Auch die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlichen Informationen für die einzelnen Branchen, in denen bestimmte Schutzmaßnahmen empfohlen werden.
Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung?
Kommt es aufgrund der Nichtbeachtung von erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen wie dem Tragen von Schutzkleidung zu einem Arbeitsunfall, kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber wie auch den direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters für die von ihr gezahlten Behandlungskosten in Regress nehmen. Sie kann auch Bußgelder verhängen. Auch der Arbeitnehmer kann unter Umständen den Arbeitgeber auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Führt ein solcher Arbeitsunfall zu einer körperlichen Verletzung oder gar zu einem Todesfall, kann sich der Verantwortliche im Betrieb auch strafbar gemacht haben. Arbeitnehmer, die selbst auf Schutzkleidung verzichten, riskieren, dass die Berufsgenossenschaft gegen sie wegen Mitverschuldens zumindest anteilig Regressforderungen stellt.
Tipp: Vom Arbeitgeber vorgegebene Schutzkleidung sollte unbedingt auch getragen werden. Außer Regressforderungen riskieren Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall hier auch die Streichung einer Berufsunfähigkeitsrente sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen. Welche Folgen im Einzelfall drohen, hängt vom Arbeitsvertrag und den konkret erteilten Weisungen im Betrieb ab.
Urteil aus der Praxis: Streit um rote Arbeitsschutzhose
Ein 43-jähriger Handwerksmeister hatte über Jahre in einem Industriebetrieb eine rote Arbeitsschutzhose getragen. Eines Tages machte der Chef das Tragen dieser Hose per Hausordnung zur Pflicht. Nun sah der Arbeitnehmer rot und weigerte sich. Immer wieder zog er zur Arbeit eine normale graue oder schwarze Hose an.
Der in der Produktion beschäftigte Mann wurde zwei Mal abgemahnt. Da er sich uneinsichtig zeigte, wurde ihm schließlich ordentlich gekündigt. Dass keine fristlose, außerordentliche Kündigung erfolgte, begründete der Arbeitgeber mit sozialen Überlegungen. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers blieb in zwei Instanzen erfolglos.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte, dass es sich bei der roten Hoe um Arbeitsschutzkleidung handle, die vom Arbeitnehmer auf Anweisung eben zu tragen sei. Hier dürfe der Arbeitgeber sein Weisungsrecht ausüben. Rot sei als Signalfarbe gewählt worden, weil es in den Werkhallen gut zu sehen sei. Warum der Mann die rote Arbeitsschutzhose nicht (mehr) tragen wollte, ließ sich im Prozess nicht feststellen. Daher sah das Gericht die Kündigung als wirksam an (Urteil vom 21.5.2024, Az. 3 SLa 224/24).
Uniformen, Krawatten und Dresscode – wann kann der Arbeitgeber eine bestimmte Berufskleidung vorschreiben?
Für reine Berufskleidung gelten andere Regeln als für Schutzkleidung. Manche Branchen haben einen klaren „Dresscode“ – zum Beispiel den dunklen Anzug für Banker. In anderen wird üblicherweise ein uniformierter Arbeits-Outfit vorgeschrieben (Sicherheitsdienst-Uniform, einheitliche Arbeitskleidung im Schnellrestaurant).
Regelungen zur Berufskleidung können sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes eine bestimmte Kleidung vorschreiben.
Tipp: Beim Thema Arbeitskleidung hat auch der Betriebsrat ein Wort mitzureden (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz). Nicht zuletzt muss die Kleidung den Arbeitnehmern auch zumutbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn sie
- die Gesundheit gefährdet,
- die Menschenwürde verletzt,
- das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers unverhältnismäßig einschränkt.
Hier kommt es dann sehr auf den Einzelfall an.
Wer trägt die Anschaffungskosten für Berufskleidung?
Arbeitnehmer müssen grundsätzlich die Anschaffungskosten für ihre Arbeitskleidung selbst tragen.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei einer entsprechenden Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag können Arbeitnehmer die Übernahme der Kosten für die Berufs- bzw. Arbeitskleidung vom Arbeitgeber verlangen. Auch trägt der Arbeitgeber die Kosten, wenn eine entsprechende betriebliche Übung besteht, also ein Gewohnheitsrecht aus jahrelanger Praxis.
Tipp: Die Kosten für typische Berufskleidung, die man im privaten Bereich nicht tragen kann, können Arbeitnehmer als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt nicht für Alltags- bzw. Straßenkleidung.
Arbeitskleidung: Wer zahlt die Reinigungskosten?
Kommt der Arbeitgeber mit der Reinigung der Berufskleidung einer gesetzlichen Pflicht nach, trägt er die Reinigungskosten und kann diese nicht vom Arbeitnehmer ersetzt verlangen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Dabei ging es um einen Arbeitnehmer, der im Schlachtbereich eines Schlachthofes tätig war. Dort stellte der Arbeitgeber den Mitarbeitern weiße Hygienekleidung zur Verfügung. Es gab keine besondere Vereinbarung über das Thema Arbeitskleidung. Zwar zahlte der Chef die Anschaffung der Kleidung; er zog jedoch den Mitarbeitern monatlich 10,23 Euro als Reinigungskosten vom Nettolohn ab.
Laut BAG war dies unzulässig. Das Gericht verwies dabei auf § 670 BGB. Die Reinigungskosten müsse derjenige tragen, in dessen Interesse eine Tätigkeit oder Handlung stattgefunden habe. Hier habe der Arbeitgeber die Kosten für die Reinigung nicht im Interesse des Arbeitnehmers bezahlt, sondern in seinem eigenen Interesse.
Sowohl EU-weit als auch in Deutschland existieren nämlich Verordnungen über Lebensmittelhygiene. Diese schreiben für Menschen, die in lebensmittelverarbeitenden Bereichen arbeiten, saubere und geeignete Hygienekleidung vor. Geeignet heißt: Die Hygienekleidung muss hell, leicht waschbar und sauber sein und die persönliche Kleidung vollständig bedecken (Urteil vom 14.6.2016, Az. 9 AZR 181/15).
Gehört das Umziehen zur Arbeitszeit?
Nach dem Bundesarbeitsgericht ist Umkleidezeit bezahlte Arbeitszeit – jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber vorschreibt, dass
- Berufskleidung getragen werden muss und
- man sich im Betrieb umzuziehen hat.
Der verhandelte Fall betraf eine Krankenschwester. Diese musste erst bei Eintreffen im Krankenhaus die blaue Schwesternkleidung anziehen. Bei Antritt ihres OP-Dienstes im Operationsbereich des Krankenhauses musste sie dann erneut in die OP-Kleidung wechseln – ein Zeitaufwand von 30 Minuten täglich. Diese Zeit musste ihr bezahlt werden (Az. 5 AZR 678/11).
Praxistipp zu Arbeitsschutz- und Berufsbekleidung
Sie sind sich nicht sicher, ob die von Ihrem Arbeitgeber vorgegebenen Regeln zur Berufs- oder Arbeitsschutzbekleidung rechtlich in Ordnung sind? Oder Sie streiten sich mit dem Chef darum, wer die Kosten für Ihre Berufskleidung tragen muss oder ob Umkleidezeiten zu vergüten sind? Zu solchen Fragen kann Sie ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
(Bu)