Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?

02.01.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Böller,Silvester,Feuerwerkskörper,Raketen Welche Versicherung muss für Schäden durch Feuerwerk zahlen? © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Verletzungen von Personen: Sofern keine private Haftplichtversicherung vorhanden ist oder diese den durch das Feuerwerk entstandenen Personenschaden nicht übernimmt, haftet der Schädiger selbst.

2. Feuerwerksschäden am Auto: Werden durch Feuerwerkskörper äußerliche Brandschäden und Glasschäden am Auto verursacht, sind diese in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung deckt allerdings keine mutwilligen Beschädigungen ab.

3. Feuerwerksschäden am Haus: Gerät im Zuge eines Feuerwerks ein Gebäude in Brand, ersetzt die Feuerversicherung den Schaden am Haus und seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Nicht versichert ist das bewegliche Inventar wie die Möbel im Haus, das Rennrad in der Garage oder teures Werkzeug im Gartenschuppen.
Böller und Silvesterraketen verursachen jedes Jahr wieder erhebliche Schäden. Diese reichen von einfachen Brandflecken an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Verschiedene Arten von Versicherungen decken durch Feuerwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, werden Verantwortliche gerne von den Versicherern in Regress genommen. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Versicherung ihre Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit reduzieren.

Welche Feuerwerksschäden zahlt die private Haftpflichtversicherung?


Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, für welche der Versicherungsnehmer gegenüber einer anderen Person haften muss. Sie schützt also den Schädiger vor einer persönlichen Haftung. Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die der Versicherungskunde fahrlässig verursacht hat. Nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden wie zum Beispiel ein gezieltes Beschießen von Autos oder Personen mit Feuerwerkskörpern.

Oft sind sich Versicherungskunden nicht sicher, ob ihre Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Grobe Fahrlässigkeit hat jedoch auf den Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung keinen Einfluss. Meist sind in modernen Policen Schäden unabhängig davon versichert, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit die Ursache war. Allerdings ist bei älteren oder sehr preisgünstigen Versicherungspolicen Vorsicht geboten. Bei diesen kann die Leistung der Versicherung bei grober Fahrlässigkeit eingeschränkt sein. Hier empfiehlt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag.

Welche Versicherung ist für Feuerwerksschäden am Haus zuständig?


Die Feuerversicherung ist häufig ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Abgeschlossen wird sie vom Hauseigentümer. Nach einem Brand bezahlt die Feuerversicherung den Schaden durch Feuerwerk am Haus und an seinen unbeweglichen, also fest installierten Bestandteilen. Dazu gehört zum Beispiel ein von Böllern gesprengter Briefkasten. In der Regel erstreckt sich der Schutz der Versicherung auch auf Garagen und Gartenhütten. Das bewegliche Inventar ist jedoch nicht versichert. Dazu zählen zum Beispiel die Möbel im Haus, das Mountainbike in der Garage oder das teure Werkzeug im Gartenschuppen.

Wenn das Feuer am Haus durch ein Fremdverschulden entstanden ist, wird die Versicherung versuchen, die verantwortliche Person in Regress zu nehmen. Das bedeutet: Sie holt sich von dieser Person das an den Versicherungsnehmer gezahlte Geld zurück. Dazu muss der Versicherungskunde der Versicherungsgesellschaft seinen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher abtreten. Es muss auch Beweise für dessen Schuld geben. Der Verursacher muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, etwa beim Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Hat der Versicherungsnehmer selbst grob fahrlässig gehandelt, kann dies zur Folge haben, dass die Versicherung ihre Zahlung abhängig von der Schwere des Verschuldens herabsetzt. Grob fahrlässig ist zum Beispiel das Offenlassen von Fenstern in der Silvesternacht oder das Aufbewahren von Brandbeschleunigern im Haus. Wenn die grobe Fahrlässigkeit besonders schwerwiegend ist, kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern. Einem Gerichtsurteil zufolge kann dies beispielsweise geschehen, wenn man Feuerwerkskörper der Kategorie 2 im eigenen Keller zündet (OLG Naumburg, Urteil vom 28.3.2011, Az. 4 W 12/11). Unterlassen sollte man auch das Herumbasteln an Feuerwerkskörpern – schon im Interesse der eigenen Gesundheit.

Wann wende ich mich an die Hausratsversicherung?


Durch die Hausratsversicherung sind Feuerwerksschäden am beweglichen Hausrat abgedeckt. Hauseigentümer und Mieter können diese Versicherung für ihre eigenen Wohnräume abschließen. Dabei sollten sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen. Gibt es in der Wohnung besondere Wertgegenstände wie Antiquitäten, Sammlungen, Perserteppiche oder besonders teure Elektronik, müssen diese zusätzlich versichert werden. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kann die Versicherung ihre Leistung abhängig vom Grad des Verschuldens herabsetzen.

Was unterscheidet einfache und grobe Fahrlässigkeit?


Es ist gerade bei den beiden letzten Versicherungstypen oft entscheidend, durch welche Art von Fahrlässigkeit das Feuer entstanden ist.

Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich, wenn der Betreffende die normalerweise anzuwendende Sorgfalt besonders schwer außer Acht gelassen und vollkommen offensichtliche Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt hat. Hat der Versicherungskunde zum Beispiel den Brand durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk grob fahrlässig selbst verursacht, darf die Versicherung ihre Leistung reduzieren. Sie muss im Extremfall gar nichts zahlen.

Hat es sich jedoch um ein reines Versehen gehandelt, das "jedem mal passieren kann", gehen die Gerichte von leichter Fahrlässigkeit aus.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit bei Feuerwerk sind:
- Ein Erwachsener erlaubt seinem sechsjährigen Kind, Böller der Kategorie 2 für Erwachsene zu zünden.
- Jemand zündet eine Rakete dicht neben einem Reetdachhaus.
- Jemand zündet eine Rakete in der Nähe eines Hauses, bei dem gerade mehrere Fenster zum Lüften offen stehen.
- Ein Hausbewohner lässt in der Silvesternacht seine Fenster offen und geht nach draußen zum Feiern.

Was bedeutet: "grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen"?


Die Versicherungen verzichten in vielen modernen Versicherungsverträgen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt der Versicherer den vollen Betrag. Dies ist jedoch zum Teil mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden. Auch bei solchen Versicherungspolicen haben Versicherte sogenannte Obliegenheiten zu beachten. Dies sind Pflichten, deren Missachtung dazu führt, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Feuerwerksschäden am Auto: Was zahlt die Kaskoversicherung?


Wenn es durch Feuerwerk zu Brandschäden und Glasschäden an einem Auto kommt, zahlt in der Regel die Kaskoversicherung. Gerät also ein PKW durch Feuerwerkskörper in Brand oder springt eine Autoscheibe, die von einer verirrten Rakete getroffen wird, ist dieser Schaden meist versichert. Nicht versichert sind dagegen reine Seng- und Schmorschäden. Dies könnte zum Beispiel von einem Feuerwerkskörper angekokelter Autolack sein.

Unterschiede gibt es auch zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Schäden durch Vandalismus sind in der Teilkasko nicht versichert. Werfen also beispielsweise Betrunkene gezielt Böller auf ein Auto und dieses gerät dadurch in Brand, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Nur die Vollkaskoversicherung deckt Vandalismusschäden ab.

Nicht von der Teilkasko abgedeckt sind meist auch Schäden an den Stoffdächern von Cabrios durch herabgefallene Glut. Dies gilt auch für Beulen im Blech durch heruntergefallene Raketen. Auch in diesem Fall hilft nur eine Vollkaskoversicherung.

Ein kleiner Trost für Autofahrer: Feuerwerk richtet meist keine schweren Schäden an Autos an. Ruß kann man mit einer Wäsche und einer guten Politur in der Regel selbst entfernen, ohne den Lack zu beschädigen.

Praxistipp zu Schäden durch Feuerwerk


In den meisten Versicherungsverträgen ist eine Frist für die Schadensmeldung geregelt. Meist ist diese nur wenige Tage lang. Wer einen Schaden an Haus oder Auto durch Feuerwerk (Böller, Raketen etc.) erlitten hat, sollte diesen also der Versicherung sofort melden. Dies ist häufig online möglich. Den Schaden sollte man gut dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos und die Adressen möglicher Zeugen. Falls man noch Rechnungen über beschädigte Wertgegenstände besitzt, kann man diese in Kopie gleich mitschicken. Wenn es mit der Versicherung Streit über einen Feuerwerksschaden gibt, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die Erfolgschancen eines Gerichtsverfahrens am besten einschätzen und Sie auch vor Gericht vertreten.

(Wk)


 Günter Warkowski
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