Tickets fürs Spiel oder Festival: Weiterverkaufen erlaubt?

12.12.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Eintrittskarte,Weiterverkauf,Ticket,AGB Wann darf ich Tickets weiterverkaufen? © freepik - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Veranstalter blockieren Weiterverkauf: Veranstalter von Fußballspielen, Konzerten etc. versuchen den Weiterverkauf ihrer Tickets durch verschiedene Maßnahmen zu verhindern, um unerwünschte Peistreiberei zu unterbinden.

2. Verbot unwirksam?: Die in den AGB der Veranstalter geregelten Weiterverkaufsverbote sind nicht in jedem Fall wirksam. So muss z.B. bei Krankheit des Kartenkäufers ein Weiterverkauf möglich bleiben.

3. Personalisiertes Ticket: Es ist zulässig, dass der Veranstalter den Weiterverkauf von personalisierten Tickets verbietet. Der Käufer hat dann allerdings ein Recht darauf, die Eintrittskarte gegen Kaufpreiserstattung bis kurz vor der Veranstaltung zurückzugeben.
Tickets für ein Fußballspiel oder ein anderes Event werden oft lange im Voraus gekauft. Die Veranstalter fördern dies in vielen Bereichen durch günstigere Preise. Der Nachteil: Je mehr Zeit noch bis zur Veranstaltung vergeht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas dazwischen kommt – zum Beispiel eine Erkrankung, ein Unfall, eine Geschäftsreise oder eine Familienangelegenheit. In solchen Fällen verkaufen viele Ticketinhaber ihre Eintrittskarte privat weiter. Das sehen die Veranstalter jedoch nicht gerne.

Wie versuchen Veranstalter den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu verhindern?


Veranstalter wie Sportvereine oder Festivalbetreiber versuchen den Weiterverkauf von Tickets zu unterbinden. Dabei wenden sie verschiedene Methoden an: Manche regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Eintrittskarten nicht privat weiterverkauft werden dürfen. Oft finden sich auf den Tickets besondere Verbotsaufdrucke, oder die Tickets werden personalisiert und sind nur mit dem eingetragenen Namen des Käufers gültig.

Wann sind Allgemeine Ticketbedingungen wirksam?


Für Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten strenge Regeln. Denn: Verbraucher dürfen durch sie nicht unangemessen benachteiligt werden. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2008 zwar nicht den privaten Ticketverkauf generell erlaubt. Immerhin haben die Richter jedoch festgestellt, dass ein Verbot des Weiterverkaufs von Eintrittskarten in den AGB gegenüber Privatpersonen oft nicht wirksam ist.

Dies ist zum Beispiel der Fall bei persönlicher Verhinderung des Käufers bei der Veranstaltung. Wer also krank wird und nicht zum Spiel gehen kann, darf seine Eintrittskarte verkaufen. Eine weitere Ausnahme gilt für Tickets, die ursprünglich privat verschenkt wurden. Schließlich müssen sich an die AGB des Kaufvertrages rechtlich gesehen nur die Vertragspartner halten. Wenn der Enkel von Oma ein Ticket geschenkt bekommt, ist nur die Oma Vertragspartner geworden. Wird der Enkel also krank und kann nicht aufs Festival oder zum Fußballspiel, kann er sein Ticket weiterverkaufen (BGH, Az. I ZR 74/06).

Eintrittskarten: Wer gilt als gewerblicher Händler?


Problematisch wird es, wenn man nicht mehr als Privatperson gilt. Wer als gewerblicher Händler mit Tickets handelt, muss sich an die Regeln der Veranstalter halten. Dabei geht es ums Geschäft – und der Veranstalter darf selbstverständlich bestimmen, welche Verkaufsstellen seine Eintrittskarten unters Volk bringen. Als gewerblich gilt aber nicht nur, wer einen Gewerbeschein besitzt oder ein Unternehmen gegründet hat.

Auch eine Privatperson kann als gewerblicher Händler gelten, wenn sie regelmäßig und offenbar mit Gewinnerzielungsabsicht Tickets verkauft. Dabei gibt es keine feste Anzahl von Tickets, ab der man als gewerblicher Händler gilt. Dies entscheiden die Gerichte immer im Einzelfall. Besonders Inhaber eines Abos sind schnell in Gefahr, als gewerblich behandelt zu werden, wenn sie regelmäßig Tickets weiterverkaufen. Dann drohen Privatleuten teure Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz.

Welche Folgen kann der illegale Weiterverkauf von Eintrittskarten haben?


Die Folge kann eine teure anwaltliche Abmahnung sein, bei der die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt wird. Bei erneutem Weiterverkauf von Tickets drohen dann hohe Vertragsstrafen. Die Anwaltskosten für die Abmahnung können den Ticketverkäufern in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen unter Umständen weitere Schadensersatzforderungen.

Zusätzlich kann jemand, der Eintrittskarten mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkauft, auch für weitere Käufe von Tickets vom Veranstalter gesperrt werden. Dies hat das Landgericht Mainz auch für rechtens angesehen. Es ging dabei um einen Mann, der seine Fußball-Dauerkarte auf einer Online-Auktionsplattform angeboten hatte (Az. 3 S 220/06).

Kann ich ein personalisiertes Ticket weiterverkaufen?


Personalisierte Tickets sind auf den Namen des Käufers ausgestellt. Für solche Eintrittskarten gelten besondere Spielregeln. Bei ihnen darf der Veranstalter den privaten Weiterverkauf rechtswirksam untersagen. Er muss seinen Kunden jedoch die Möglichkeit einräumen, ihre Eintrittskarte gegen Kaufpreiserstattung bis kurz vor der Veranstaltung zurückzugeben. Einige Veranstalter bieten auch ein Umschreiben des Tickets auf eine andere Person an – gegen Gebühr.

Was gilt, wenn die Eintrittskarte auf dem Postweg verloren geht?


Wenn Tickets mit der Post verschickt werden, besteht die Möglichkeit, dass diese auf dem Versandweg verloren gehen. Kann man deswegen nicht zum lang erwarteten Fußballspiel, ist der Ärger groß. Haben Käufer in diesem Fall Anspruch auf Ersatz?

Rechtlich fragt sich hier, wann der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat – mit dem Absenden oder der Ankunft des Tickets beim Kunden? Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer dem Kunden die Möglichkeit zur Selbstabholung gegeben hat. Wenn der Kunde die Eintrittskarte ausdrücklich auch selbst abholen darf und sich trotzdem für den Versand mit zusätzlichen Kosten entscheidet, läuft der Versand auf Risiko des Kunden. Dann muss der Käufer die Karte auch dann bezahlen, wenn sie auf dem Versandweg verschwindet.

Gibt der Verkäufer jedoch dem Kunden die Möglichkeit der Selbstabholung nicht, geht der Versand auf das Risiko des Verkäufers. Dies ist auch üblich – denn viele Onlinehändler haben gar kein Ladengeschäft.

Praxistipp zum Weiterverkauf von Eintrittskarten


Eintrittskarten für viele Veranstaltungen sind durchaus teuer geworden. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit einem Sportverein oder Veranstalter und womöglich zu Unterlassungsaufforderungen, ist eine Beratung bei einem Rechtsanwalt für Zivilrecht zu empfehlen.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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