Abmahnungen der Rechtsanwältin Daniela Schmidt im Auftrag der WSI GmbH wegen Verstoßes gegen gesetzliche Informationspflichten auf eBay.de

02.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (96 mal gelesen)
Abmahnungen der RAin Daniela Schmidt aus Bremen im Auftrag der WSI GmbH aus Weyhe wegen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten bei Verkäufen auf eBay.

Die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen vertritt die Interessen der WSI GmbH, welche Partner für Fachhandel und Gastronomie im Bereich Spirituosen ist. Im Auftrag dieser verschickt RAin Daniela Schmidt Abmahnungen, welche sich an Mitbewerber richten. Der Vorwurf lautet, der Betroffene betreibe über die Internetplattform eBay.de einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen. Dem Betroffenen wird insbesondere Vorgeworfen, dass er Weine zum Verkauf angeboten habe, ohne in dem Verkaufsangebot den Hinweis "Enthält Sulfite" aufgenommen zu haben. Dies verstoße gegen die Lebensmittelverordnung und stellt auch einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß iSd. § 8 I 1 UWG dar.

Rechtsanwältin Daniela Schmidt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Kosten.

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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