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Mit einer Eigenbedarfskündigung kann ein Mietverhältnis effektiv beendet werden. Allerdings müssen Vermieter dabei verschiedene rechtliche Vorgaben beachten. Ins Auge gehen kann besonders ein vorgetäuschter Eigenbedarf.Anwälte für Eigenbedarf in Bergisch Gladbach

Weyerhardt 1
51429 Bergisch Gladbach
Detailliert, schnell, kompetent: Rechtsberatung durch Ingo Laumann in Bergisch Gladbach
verzeichnet in: Anwalt Mietrecht Bergisch Gladbach

Eichelstraße 16
51429 Bergisch Gladbach
Andreas Biernath, Bergisch Gladbach: Erfahrung und Kompetenz bei Rechtsfragen zum Thema Eigenbedarf
verzeichnet in: Anwalt Mietrecht Bergisch Gladbach

Schloßstraße 20
51429 Bergisch Gladbach
Ergebnisorientierte Rechtshilfe in Bergisch Gladbach durch Marcus Fehler
verzeichnet in: Anwalt Mietrecht Bergisch Gladbach

(1 Bewertung)
Eichelstraße 16
51429 Bergisch Gladbach
Felix Waniek aus Bergisch Gladbach: Kompetente Anwaltsvertretung zum Thema Eigenbedarf
verzeichnet in: Anwalt Mietrecht Bergisch Gladbach

(3 Bewertungen)
Straßen 83
51429 Bergisch Gladbach
Jörg Putzar, Bergisch Gladbach - Lösungsorientierte Rechtsberatung bei Fragen und Problemen im Bereich Eigenbedarf
verzeichnet in: Anwalt Mietrecht Bergisch Gladbach

Odenthaler Straße 213-215
51467 Bergisch Gladbach
Frank-Michael Bürger aus Bergisch Gladbach - Schnell Klarheit bei Fragen im Themenbereich Eigenbedarf
verzeichnet in: Anwalt Mietrecht Bergisch Gladbach
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Infos zur Suche nach einem Anwalt für Eigenbedarf in Bergisch Gladbach
Ein unbefristeter Mietvertrag kann nur unter engen Voraussetzungen beendet werden. Ein zulässiger Grund für eine Kündung von Vermieterseite ist der Eigenbedarf. Diesen können Sie als Vermieter anmelden, wenn Sie die Wohnung wieder selbst brauchen. Sind Sie jedoch Mieter und wurde Ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt, stellt sich die Frage, ob die Kündigung wirksam war. Denn das Mietrecht enthält Vorgaben, die bei einer solchen Kündigung beachtet werden müssen.Wann kann man wegen Eigenbedarf kündigen?
Eigenbedarf besteht, wenn der Vermieter die Räume benötigt, und zwar für- sich selbst oder
- seine Familienangehörigen oder
- Angehörige seines Haushalts (z.B. Pflegekräfte).