Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Bergisch Gladbach finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Bergisch Gladbach

Rechtsanwalt Ingo Laumann
Weyerhardt 1
51429 Bergisch Gladbach

Sie sind in Bergisch Gladbach auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen einer Frage zum Eigenbedarf?

Eigenbedarf ist einer der Gründe, aus denen ein Mietverhältnis ordentlich und mit Frist gekündigt werden darf. Mit kompetenter anwaltlicher Hilfe können Sie gegen einen solchen Schritt des Vermieters vorgehen. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Mietrecht auskennt!

Unter welchen Voraussetzungen kann Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Der Vermieter muss die Wohnung für sich, nahe Verwandte oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigen. Als Verwandte kommen hier enge Verwandte wie Kinder oder Geschwister in Frage, oder entferntere Verwandte, mit denen dann jedoch eine sehr enge Beziehung bestehen muss. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. Der Vermieter muss in seinem Schreiben seine Gründe erläutern und auch erwähnen, wer aus welchem Grund die Wohnung braucht. Ein versierter Anwalt in Bergisch Gladbach kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Wie reagiere ich als Mieter am besten auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf?

Prüfen Sie zuerst, ob das Schreiben alle notwendigen Angaben enthält und auch eine ausreichende Begründung. Das Mietverhältnis darf nicht „auf Vorrat“ beendet werden, weil vielleicht später ein solcher Grund eintritt. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen und ist eine davon frei, muss er Ihnen diese als Ersatzwohnung anbieten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Bergisch Gladbach kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Welche Folgen hat eine unwirksame Kündigung wegen Eigenbedarf?

Eine unwirksame Kündigung ist schlicht ungültig und muss nicht beachtet werden. Das Mietverhältnis wird dadurch nicht beendet. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass der Mietvertrag aus Ihrer Sicht weiterläuft. Sie müssen dies jedoch nicht tun. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Meint der Vermieter, dass sein Vorgehen den Mietvertrag wirksam beendet hat, muss er auf Räumung klagen. Dann entscheidet das Gericht. Ein versierter Rechtsanwalt aus Bergisch Gladbach kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

Welche Härtefälle gibt es und welche Folgen haben sie?

§ 574 BGB ermöglicht einen Widerspruch des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung in einem Härtefall. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es für den Mieter derzeit auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen unzumutbar wäre, umzuziehen. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Widersprechen muss der Mieter allerdings schriftlich und spätestens bis zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses. Ein kompetenter Anwalt in Bergisch Gladbach berät sie zum Thema Härtefall.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit Eigenbedarf im Mietverhältnis auskennt?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in Bergisch Gladbach tätigen Rechtsanwälte für Mietrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Für Sie ist das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular immer kostenfrei und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin baldmöglichst bei Ihnen melden!