Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Erding finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Erding

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Erding, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Um einen Mietvertrag zu kündigen, braucht der Vermieter einen zulässigen Kündigungsgrund. Ein solcher Grund ist der Eigenbedarf. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach einen Anwalt für Mietrecht finden, der Sie dazu berät.

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. Der Vermieter muss in seinem Schreiben seine Gründe erläutern und auch erwähnen, wer aus welchem Grund die Wohnung braucht. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Erding kann Sie zum Thema Eigenbedarf beraten.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen und ist eine davon frei, muss er Ihnen diese als Ersatzwohnung anbieten. Wichtig ist es, sich bei einer Eigenbedarfsanmeldung beraten zu lassen. In Erding finden Sie dafür erfahrene Rechtsanwälte.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Meint der Vermieter, dass sein Vorgehen den Mietvertrag wirksam beendet hat, muss er auf Räumung klagen. Dann entscheidet das Gericht. Möchten Sie prüfen lassen, ob der Eigenbedarf bei Ihnen durchgreift? Dann sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Erding wenden.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Widersprechen muss der Mieter allerdings schriftlich und spätestens bis zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses. Bei der Begründung Ihres Härtefalles hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Erding.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Erding zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Für Sie ist das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular immer kostenfrei und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!