Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Freilassing finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Freilassing

Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Industriestraße 6
83395 Freilassing

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Freilassing!

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Der Anlass für den Schritt des Vermieters muss auch konkret und aktuell sein. „Auf Vorrat“ darf er die Wohnung nicht freimachen. Unwirksam wäre auch eine Beendigung des Mietvertrages nach kurzer Mietdauer, wenn für den Vermieter von Anfang an feststand, dass er bald selbst Bedarf an den Räumen haben würde. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Ein in Sachen Eigenbedarf erfahrener Rechtsanwalt in Freilassing kann prüfen, ob dieser Schritt des Vermieters wirksam ist.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Als Mieter können Sie zwar auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Auch ohne formellen Einspruch hat das unwirksame Schreiben des Vermieters keine Auswirkungen. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. In Freilassing gibt es versierte Rechtsanwälte, die für Sie nachprüfen können, ob Ihr Vermieter wirksam Eigenbedarf anmelden kann.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Ist ein Wohnungswechsel für den Mieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zumutbar, liegt ein solcher Fall vor. Beispiele sind Prüfungsstress, hohes Alter mit Gebrechlichkeit, Erkrankungen, aber auch eine Schwangerschaft. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Ein in Freilassing ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Härtefall richtig zu begründen.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Außer engen Angehörigen wie Schwester, Bruder oder Kindern kommen auch entferntere in Frage, wenn diese eine sehr enge persönliche Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters – also die benötige Wohnungsgröße – muss tatsächlich der Wohnung entsprechen, die er angeblich beziehen möchte. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Freilassing das Vorliegen von Eigenbedarf prüfen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

Auf unserer Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Freilassing bei allen mietrechtlichen Fragen zur Seite stehen können. Die Profile der Anwälte – mit weiteren Informationen – finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Möchten Sie einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren? Dies wird für Sie durch unser Kontaktformular vereinfacht. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm eine Terminabsprache treffen.