Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Limbach-Oberfrohna finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Limbach-Oberfrohna

Rechtsanwalt Mario Lengtat
Johannisplatz 4
09212 Limbach-Oberfrohna

Geht es um Eigenbedarf im Mietverhältnis, kann rechtliche Beratung hilfreich sein – hier finden Sie Ihren Anwalt in Limbach-Oberfrohna!

Vermieter können einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Dabei handelt es sich um eine ordentliche und befristete Kündigung. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich dagegen wehren. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach einen Anwalt für Mietrecht finden, der Sie dazu berät.

Welche Härtefälle können das Mietverhältnis retten?

Nach § 574 BGB kann der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dafür muss ein Umzug derzeit für den Mieter oder seine Familie unzumutbar sein. Mögliche Gründe sind etwa hohes Alter, wenn besondere Verwurzelung in der Gegend oder Erkrankungen dazukommen, aber auch Schwangerschaften oder Prüfungen. Hier gibt es eine wichtige Frist: Der schriftliche Widerspruch muss beim Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende eingehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Limbach-Oberfrohna kann Ihnen helfen, Ihren Härtefall zu begründen.

Welche Voraussetzungen hat der Eigenbedarf?

Eine Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, enge Familienangehörige oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigt. Mit Verwandten sind hier enge Verwandte wie Geschwister gemeint, aber auch entferntere Verwandte, mit denen eine sehr enge persönliche Beziehung besteht. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der jeweiligen Wohnung entsprechen. Für seine ganze Familie kann er keine Studentenbude kündigen. Der Wohnungseigentümer muss im Kündigungsschreiben angeben, welche Person aus welchem Grund die Räume benötigt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Limbach-Oberfrohna kann prüfen, ob alle Voraussetzungen für Eigenbedarf tatsächlich vorliegen.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Was soll ich als Mieter nun tun?

Prüfen Sie zuerst, ob Ihnen auch alle nötigen Angaben gemacht wurden, etwa zum Grund und zur Person, die einziehen soll. Nicht erlaubt ist ein solcher Schritt „auf Vorrat“, ohne dass eine konkrete Person Bedarf an der Wohnung hat. Unerlaubt ist auch ein Rauswurf nach kurzer Mietzeit, weil der Vermieter von Anfang an nur übergangsweise einen Mieter gesucht hat. Handelt es sich um einen Vermieter mit mehreren Wohnungen? Falls eine andere Wohnung gerade frei wird, muss Ihnen diese als Ersatzunterkunft vorgeschlagen werden. Wichtig ist eine anwaltliche Beratung. In Limbach-Oberfrohna finden Sie dafür hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.

Was sind die Folgen einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung?

In diesem Fall besteht das Mietverhältnis einfach weiter. Der Mieter muss nichts Besonderes tun. Der Mieter kann dem Vermieter schreiben, dass er seinen Schritt für ungültig hält. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Es ist rechtlich vollkommen irrelevant, ob der Vermieter von Ihnen in dieser Sache etwas hört. Beharrt der Vermieter darauf, dass er alles richtig gemacht hat, kann er Sie auf Räumung verklagen. Dann trifft das Gericht die Entscheidung. Ein kompetenter Anwalt aus Limbach-Oberfrohna kann prüfen, ob Ihr Mietverhältnis wirksam wegen Eigenbedarf beendet wurde!

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zum Eigenbedarf – wir helfen Ihnen weiter!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Limbach-Oberfrohna tätige Anwälte für Mietrecht auf. Über die besonderen Qualifikationen der einzelnen Anwälte können Sie sich auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte in Verbindung setzen? Unser Kontaktformular ist ein schneller und einfacher Weg. Eine Verwendung unseres Kontaktformulars bringt für Sie keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann baldmöglichst für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.