Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Panketal finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Panketal

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Panketal, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Eigenbedarf gehört zu den Gründen, aus denen ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist. Oft kann eine zeitnahe Rechtsberatung dabei helfen, das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. Welche Person aus welchem Grund einziehen will, muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Panketal das Vorliegen von Eigenbedarf prüfen.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Gerade im Mehrfamilienhaus kann es sein, dass gerade eine andere Wohnung des Vermieters frei wird. Diese muss er Ihnen als Ersatzwohnung anbieten. Ein in Sachen Eigenbedarf erfahrener Rechtsanwalt in Panketal kann prüfen, ob dieser Schritt des Vermieters wirksam ist.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Wenn Ihr Vermieter sein Vorgehen für rechtlich einwandfrei hält, steht es ihm frei, Räumungsklage zu erheben. Das Gericht wird dann den Fall prüfen. In Panketal gibt es versierte Rechtsanwälte, die für Sie nachprüfen können, ob Ihr Vermieter wirksam Eigenbedarf anmelden kann.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Hier ist eine Frist zu beachten: Der Mieter muss schriftlich spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses widersprochen haben. Ein in Panketal ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Härtefall richtig zu begründen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Panketal zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Aus der Verwendung des Kontaktformulars ergeben sich für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm eine Terminabsprache treffen.