Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Remscheid finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Remscheid

Rechtsanwalt Oliver Teubler
Elberfelder Straße 39
42853 Remscheid

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Remscheid auch, wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht – hier finden Sie Ihren Rechtsbeistand!

Eigenbedarf gehört zu den Gründen, aus denen ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist. Dabei kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Eine anwaltliche Beratung kann vielleicht helfen, die Wohnung zu behalten. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Mietrecht auskennt!

Der Vermieter macht Eigenbedarf geltend: Was tun?

Fehlen im Brief des Vermieters Angaben zum Grund und zur Person, die die Wohnung braucht, entfaltet er keine Wirkung. Nicht erlaubt ist eine Beendigung des Mietverhältnisses ohne konkreten Anlass, also „auf Vorrat“. Unerlaubt ist auch ein Rauswurf nach kurzer Mietzeit, weil der Vermieter von Anfang an nur übergangsweise einen Mieter gesucht hat. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Remscheid kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Was muss ich als Mieter tun, wenn ich feststelle, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam ist?

Der Mietvertrag besteht in diesem Fall weiter. Als Mieter müssen Sie nichts Besonderes tun. Sie können zwar dem Vermieter Ihre Rechtsansicht mitteilen. Verpflichtet sind Sie dazu jedoch nicht. Es ist rechtlich vollkommen irrelevant, ob der Vermieter von Ihnen in dieser Sache etwas hört. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Ein versierter Rechtsanwalt aus Remscheid kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

Welche Folgen hat es, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Ein Härtefall gibt dem Mieter das Recht, gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs Widerspruch einzulegen. Dies ist der Fall, wenn ein Wohnungswechsel für den Mieter oder seine Familie gerade unzumutbar ist. Mögliche Gründe sind etwa hohes Alter, wenn besondere Verwurzelung in der Gegend oder Erkrankungen dazukommen, aber auch Schwangerschaften oder Prüfungen. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Ein kompetenter Anwalt in Remscheid berät sie zum Thema Härtefall.

Unter welchen Umständen kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Der Eigentümer muss die Räume für sich selbst, nahe Verwandte oder sonstige Mitglieder seines Haushalts, etwa eine Pflegekraft, benötigen. Es muss sich um nahe Verwandte wie Kinder oder Geschwister handeln. Allerdings kommen ausnahmsweise auch entferntere Angehörige in Frage, wenn diese eine enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der jeweiligen Wohnung entsprechen. Für seine ganze Familie kann er keine Studentenbude kündigen. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Ein versierter Anwalt in Remscheid kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen Eigenbedarf zu finden.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Remscheid schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht befassen. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts und finden Informationen über dessen Arbeit. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte in Verbindung setzen? Unser Kontaktformular ist ein schneller und einfacher Weg. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin baldmöglichst bei Ihnen melden!