Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Sprockhövel finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Sprockhövel

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Sprockhövel, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Vermieter können einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Dabei handelt es sich um eine ordentliche und befristete Kündigung. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es kommt also rechtlich nicht darauf an, ob der Mieter dem Schreiben des Vermieters widerspricht oder ob dieser den Widerspruch erhält. Hält der Vermieter seinen Schritt weiterhin für wirksam, muss er Räumungsklage einreichen und den Fall vom Gericht prüfen lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Sprockhövel hilft Ihnen, festzustellen, ob Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend machen darf.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Beispiele sind hohes Alter mit Gesundheitsproblemen und Verwurzelung in der Umgebung, Schwangerschaft, Erkrankung, Prüfungssituationen. Der Mieter muss schriftlich widersprechen und der Vermieter muss den Widerspruch spätestens zwei Monate vor Vertragsende erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Sprockhövel dabei helfen, Ihren Härtefall hinreichend zu begründen.

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der Größe der Wohnung entsprechen, für die gekündigt werden soll. Eine Einzelperson kann zum Beispiel kein ganzes Haus für sich beanspruchen. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben erklären, welche Person aus welchem Grund einziehen soll. Vielleicht hat der Vermieter nicht alle Voraussetzungen des Eigenbedarfs beachtet? Ein erfahrener Rechtsanwalt in Sprockhövel kann Sie beraten.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Der Vermieter darf Ihnen nicht nach kurzer Mietzeit kündigen, wenn er schon bei Mietbeginn vorhatte, Eigenbedarf anzumelden. Wenn dem Vermieter noch mehr Wohnungen am Ort gehören und es Leerstände gibt, muss er Ihnen eine Ersatzwohnung anbieten. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Sprockhövel stehen Ihnen im Bereich Eigenbedarf erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Sprockhövel zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie ganz einfach unser Kontaktformular nutzen. Es ist kostenlos für Sie, eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Auch ist es völlig unverbindlich. Sie erhalten dann umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Rückruf zwecks Terminvereinbarung.