Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Wabern finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Wabern

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Wabern auch, wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht – hier finden Sie Ihren Rechtsbeistand!

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Mit kompetenter anwaltlicher Hilfe können Sie gegen einen solchen Schritt des Vermieters vorgehen. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren - mit einem Anwalt für Mietrecht.

Der Vermieter macht Eigenbedarf geltend: Was tun?

Fehlen im Brief des Vermieters Angaben zum Grund und zur Person, die die Wohnung braucht, entfaltet er keine Wirkung. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Auch darf Ihnen nicht nach nur kurzer Mietzeit gekündigt werden, wenn schon von vornherein feststand, dass der Vermieter die Wohnung bald selbst braucht. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Ihnen eine Ersatzwohnung anzubieten, wenn er noch andere verfügbare Wohnungen vor Ort hat. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Wabern kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Was muss ich als Mieter tun, wenn ich feststelle, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam ist?

Der Mietvertrag besteht in diesem Fall weiter. Als Mieter müssen Sie nichts Besonderes tun. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es kommt hier also nicht darauf an, ob dem Vermieter ein Widerspruch zugeht. Ist der Vermieter der Meinung, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann wird die Sache vom Gericht nachgeprüft. Ein versierter Rechtsanwalt aus Wabern kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

Welche Folgen hat es, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Ein Härtefall gibt dem Mieter das Recht, gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Härtefälle sind zum Beispiel Erkrankungen, Schwangerschaften, Prüfungssituationen oder hohes Alter mit zusätzlichen Erschwernissen wie Gesundheitsproblemen. Der schriftliche Widerspruch muss den Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende erreichen. Ein kompetenter Anwalt in Wabern berät sie zum Thema Härtefall.

Unter welchen Umständen kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Der Eigentümer muss die Räume für sich selbst, nahe Verwandte oder sonstige Mitglieder seines Haushalts, etwa eine Pflegekraft, benötigen. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Die Größe der betreffenden Wohnung muss dem konkreten Wohnbedarf des Vermieters entsprechen, die Wohnung darf also nicht zu klein oder zu groß sein. In seinem Schreiben muss der Vermieter erläutern, wer aus welchem Grund einziehen will. Ein versierter Anwalt in Wabern kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem in Sachen Eigenbedarf zu finden.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsanwälte vor, die sich in Wabern schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht befassen. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Die Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt vereinfacht sich durch unser Kontaktformular. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin baldmöglichst bei Ihnen melden!