Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Zell am Harmersbach finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Zell am Harmersbach

Rechtsanwalt Michael Hug
Bergstraße 27
77736 Zell am Harmersbach

Sie sind in Zell am Harmersbach auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen einer Frage zum Eigenbedarf?

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren - mit einem Anwalt für Mietrecht.

Unter welchen Voraussetzungen kann Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Der Vermieter muss die Wohnung für sich, nahe Verwandte oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigen. Als Verwandte kommen hier enge Verwandte wie Kinder oder Geschwister in Frage, oder entferntere Verwandte, mit denen dann jedoch eine sehr enge Beziehung bestehen muss. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben erklären, welche Person aus welchem Grund einziehen soll. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Zell am Harmersbach kann prüfen, ob alle Voraussetzungen für Eigenbedarf tatsächlich vorliegen.

Wie reagiere ich als Mieter am besten auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf?

Prüfen Sie zuerst, ob das Schreiben alle notwendigen Angaben enthält und auch eine ausreichende Begründung. Das Mietverhältnis darf nicht „auf Vorrat“ beendet werden, weil vielleicht später ein solcher Grund eintritt. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Wenn dem Vermieter noch mehr Wohnungen am Ort gehören und es Leerstände gibt, muss er Ihnen eine Ersatzwohnung anbieten. Wichtig ist eine anwaltliche Beratung. In Zell am Harmersbach finden Sie dafür hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.

Welche Folgen hat eine unwirksame Kündigung wegen Eigenbedarf?

Eine unwirksame Kündigung ist schlicht ungültig und muss nicht beachtet werden. Das Mietverhältnis wird dadurch nicht beendet. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass der Mietvertrag aus Ihrer Sicht weiterläuft. Sie müssen dies jedoch nicht tun. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Hält der Vermieter seinen Schritt weiterhin für wirksam, muss er Räumungsklage einreichen und den Fall vom Gericht prüfen lassen. Ein kompetenter Anwalt aus Zell am Harmersbach kann prüfen, ob Ihr Mietverhältnis wirksam wegen Eigenbedarf beendet wurde!

Welche Härtefälle gibt es und welche Folgen haben sie?

§ 574 BGB ermöglicht einen Widerspruch des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung in einem Härtefall. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es für den Mieter derzeit auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen unzumutbar wäre, umzuziehen. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Der Mieter muss schriftlich widersprechen und der Vermieter muss den Widerspruch spätestens zwei Monate vor Vertragsende erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Zell am Harmersbach kann Ihnen helfen, Ihren Härtefall zu begründen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit Eigenbedarf im Mietverhältnis auskennt?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in Zell am Harmersbach tätigen Rechtsanwälte für Mietrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie hilfreiche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Es ist kostenlos für Sie, eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Auch ist es völlig unverbindlich. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann baldmöglichst für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.