Was tun bei Ärger mit der Autowerkstatt?
22.05.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. fachgerechte Reparatur: Die Werkstatt ist verpflichtet, vereinbarte Arbeiten sorgfältig und gemäß den Regeln der Technik auszuführen.
2. Mängelbehebung: Zeigt sich ein Fehler, hat die Werkstatt zunächst das Recht, diesen selbst zu beheben. Eine Frist zur Nachbesserung ist in der Regel notwendig.
3. Beweissicherung: Kostenvoranschläge, Rechnungen und Fotos des Schadens oder der Reparatur dienen als Nachweis bei späteren Streitigkeiten.
1. fachgerechte Reparatur: Die Werkstatt ist verpflichtet, vereinbarte Arbeiten sorgfältig und gemäß den Regeln der Technik auszuführen.
2. Mängelbehebung: Zeigt sich ein Fehler, hat die Werkstatt zunächst das Recht, diesen selbst zu beheben. Eine Frist zur Nachbesserung ist in der Regel notwendig.
3. Beweissicherung: Kostenvoranschläge, Rechnungen und Fotos des Schadens oder der Reparatur dienen als Nachweis bei späteren Streitigkeiten.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie kann ich einem Streit um den Auftragsumfang vorbeugen? Wann liegt ein Reparaturauftrag vor? Was kostet ein Kostenvoranschlag? Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich? Welche Rechte haben Kunden bei mangelhafter Arbeit? Wann darf ich eine neue Werkstatt aufsuchen? Was muss man zum Rücktritt vom Vertrag wissen? Wie mindert man den Werklohn? Wer trägt die Beweislast? Welche Rechte hat der Kunde bei Schwarzarbeit? Wer zahlt den Nutzungsausfall nach einer Fehleinschätzung? Müssen Werkstätten auf Rückrufaktionen hinweisen? Rad ab: Ist ein Radschrauben-Hinweis Pflicht? Welche Rechte habe ich, wenn mein Auto in der Werkstatt beschädigt wurde? Praxistipp zu Ärger mit der Kfz-Werkstatt Wie kann ich einem Streit um den Auftragsumfang vorbeugen?
Häufig wird nicht klar genug vereinbart, was die Werkstatt genau tun soll. Nicht selten lautet der Auftrag "nachsehen", "nach dem Geräusch schauen" oder "alles mal durchchecken". Unklare Formulierungen wie diese geben jedoch der Werkstatt viel Handlungsspielraum. Oft werden Arbeiten durchgeführt, mit denen der Kunde nicht rechnet. Werden größere und nicht abgesprochene Arbeiten nötig, wird eine seriöse Werkstatt den Kunden anrufen und um sein Einverständnis bitten. Eine telefonische Absprache ist jedoch keine Garantie dafür, dass die Arbeiten tatsächlich erforderlich sind. Daher sollte man den Auftrag immer möglichst genau formulieren und möglichst schriftlich erteilen.
Wann liegt ein Reparaturauftrag vor?
Vor dem Amtsgericht München ging es um einen Fall, in dem eine Kundin den schriftlichen Auftrag erteilt hatte "Versicherung Gutachten erstellen, Schaden beheben". Ihr Peugeot war nach einem Unfall nicht mehr fahrtauglich gewesen und in die Werkstatt geschleppt worden. Ein Sachverständiger beurteilte das Fahrzeug nicht als wirtschaftlichen Totalschaden. Daraufhin bestellte die Werkstatt die erforderlichen Ersatzteile. Dann entschloss sich die Fahrzeugeigentümerin jedoch gegen die Reparatur und wollte das Auto verkaufen. Die Werkstatt wollte ihr dieses nur gegen Bezahlung der Ersatzteile aushändigen. Immerhin erklärte man sich bereit, eine Rückgabe der nicht benötigten Teile an die Zulieferer zu versuchen. Dabei blieben jedoch immer noch Teile im Wert von 1.800 Euro übrig. Es kam zum Rechtsstreit.
Das Amtsgericht legte den Auftrag "Versicherung Gutachten erstellen, Schaden beheben" so aus, dass das Auto repariert werden sollte, falls kein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag. Daher habe die Werkstatt nach der Kündigung des Werkvertrages ihre vereinbarte Vergütung sowie die geleistete Arbeitszeit und ihre Auslagen abrechnen dürfen. Sie habe sich allerdings anrechnen lassen müssen, was sie durch die Aufhebung des Auftrags eingespart habe. Kein Ersatzanspruch bestünde für die Leihgebühr für Werkzeug (Richtwinkelsatz), das nach Ansicht des Gerichts in jeder normalen Werkstatt vorhanden sein müsse (Amtsgericht München, Urteil vom 6.5.2009, Az. 241 C 23787/07).
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Es gibt kostenlose und kostenpflichtige Kostenvoranschläge. Mit welcher Art von Kostenvoranschlag man es jeweils zu tun hat, hängt davon ab, was vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung darf eine Werkstatt keine Gebühr für einen Kostenvoranschlag verlangen. Dies ergibt sich aus § 632 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wurde jedoch eine Bezahlung vereinbart, muss der Kunde diese auch leisten. Viele Werkstätten verrechnen den Betrag mit den späteren Reparaturkosten. Oft ist dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Es gibt verbindliche und unverbindliche Kostenvoranschläge. Die unverbindliche Variante ist üblicher. Bei dieser geht man davon aus, dass eine Überschreitung von 10 bis 20 Prozent des veranschlagten Betrages noch angemessen ist, unabhängig von der auszuführenden Arbeit. Zeichnet sich jedoch eine wesentliche Überschreitung des veranschlagten Betrages ab, muss die Werkstatt dies dem Kunden sofort mitteilen. Der Kunde kann dann den Werkvertrag kündigen. Er muss die Werkstatt jedoch für die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Arbeit bezahlen.
Welche Rechte haben Kunden bei mangelhafter Arbeit?
Kann die Autowerkstatt den Defekt am Auto durch die Reparatur nicht beheben oder erweist sich die Arbeit anderweitig als mangelhaft, kann der Kunde nach der Abnahme bzw. der Fahrzeugrückgabe zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche geltend machen. Aber: Die Werkstatt darf diese Frist auf ein Jahr verkürzen. Dies steht häufig in den Geschäftsbedingungen und ist zulässig. Daher sollten Kunden mögliche Mängel rechtzeitig reklamieren.
Autowerkstatt-Kunden haben bei mangelhaften Reparaturen zunächst ein Recht auf Nachbesserung. Das heißt: Die gleiche Werkstatt, welche die Reparatur durchgeführt hat, muss erneut versuchen, den Fehler zu beheben. Der Kunde sollte der Werkstatt eine Frist setzen, bis wann dies passieren muss.
Wie viele Nachbesserungsversuche die Werkstatt hat, ist nicht gesetzlich festgelegt. Die Gerichte orientieren sich hier zum Teil am Kaufvertragsrecht. Damit müsste der Kunde zwei Nachbesserungsversuche akzeptieren. Zusätzliche Kosten darf die Werkstatt für die Mangelbeseitigung nicht verlangen.
Wird der Fehler dadurch nicht behoben, hat der Kunde weitere Gewährleistungsrechte. Dazu gehört die sogenannte Selbstvornahme: Der Auftraggeber darf das Fahrzeug selbst reparieren oder – üblicher – durch eine andere Werkstatt in Ordnung bringen lassen. Er darf dann von der ersten Werkstatt einen Ersatz der Kosten verlangen. Alternativ kann er auch vom Werkvertrag zurücktreten. Dann sind die gegenseitigen Leistungen zurückzugeben. Auch eine Minderung des gezahlten Werklohnes ist möglich.
Wann darf ich eine neue Werkstatt aufsuchen?
Die Behebung eines Mangels bzw. einer fehlerhaften Reparatur muss durch die Werkstatt erfolgen, die den Fehler gemacht hat. Die Möglichkeit, zu einer anderen Werkstatt zu gehen und der ersten die Kosten in Rechnung zu stellen, besteht nur in folgenden Ausnahmefällen:
- die erste Werkstatt hat es nicht geschafft, den Mangel mit zumindest zwei Versuchen innerhalb der gesetzten Fristen zu beheben,
- die erste Werkstatt hat eine Beseitigung ihres Fehlers von Anfang an verweigert (aber: bei unverhältnismäßigen Kosten darf die Werkstatt sich weigern!).
Wichtig: Bei der Auftragserteilung in der neuen Werkstatt sollte in den Auftragsschein aufgenommen werden, dass es um eine Mängelbeseitigung geht. Die Werkstatt sollte darum gebeten werden, ausgebaute defekte Teile aus Beweisgründen aufzuheben.
Was muss man zum Rücktritt vom Vertrag wissen?
Ein Rücktritt vom Werkvertrag ist möglich, wenn die Nachbesserung scheitert und die Arbeit in erheblichem Maße mangelhaft war. Dabei müssen die gegenseitigen Leistungen zurückgegeben werden. Grundsätzlich müsste die Werkstatt also eingebaute Teile auch wieder ausbauen und erfolgte Zahlungen zurückgeben. Allerdings müssen Kunden auch Arbeiten bezahlen, die das eigentliche Problem nicht gelöst haben, wenn sie davon profitieren. Dies kann der Fall sein, weil das betreffende Teil sowieso ausgetauscht werden musste oder weil eine neue Werkstatt eine bestimmte Schadensursache nun nicht mehr prüfen muss. Ein Rücktritt ist bei Autoreparaturen oft problematisch und kommt selten vor.
Wie mindert man den Werklohn?
Kann eine fehlerhafte Reparatur nicht über eine Nachbesserung in Ordnung gebracht werden, kann eine Minderung des Werklohns, also des für die Reparatur geschuldeten Betrages, in Betracht kommen. Allerdings entsteht schnell Streit um die Höhe der Minderung. Kunden können sich an die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks wenden, die eine außergerichtliche Einigung mit der Werkstatt vermittelt. Im Streitfall hilft jedoch oft nur ein Rechtsanwalt.
Wer trägt die Beweislast?
Will ein Kunde Ansprüche wegen Werkmängeln geltend machen, muss er beweisen können, dass deren Voraussetzungen vorliegen. Er muss also beweisen, dass die Werkstatt den Defekt nicht korrekt repariert hat. Streitet die Werkstatt dies ab und kommt es zum Prozess, hilft oft nur ein Sachverständigen-Gutachten. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die am Ende der Prozessverlierer tragen muss.
Welche Rechte hat der Kunde bei Schwarzarbeit?
Bei Schwarzarbeit sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Denn: Der Werkvertrag ist nichtig wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften. Dieses Risiko gehen Kunden ein, die sich auf Arbeiten ohne Rechnung und gegen Barzahlung einlassen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.3.2017, Az. VII ZR 197/16).
Wer zahlt den Nutzungsausfall nach einer Fehleinschätzung?
Steht das Auto auf Anraten einer Werkstatt längere Zeit still, weil diese fälschlicherweise einen Motor- und Getriebeschaden vermutet, kann der Eigentümer Schadensersatz in Form einer Vergütung für den Nutzungsausfall verlangen. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 1 U 132/13):
Die Werkstatt hatte einen Austauschmotor eingebaut. Die Kundin suchte wegen eines Ölverlustes eine zweite Werkstatt auf. Diese diagnostizierte einen Motorschaden. Die Kundin verklagte daraufhin die erste Werkstatt und ließ ihr Auto aus Beweisgründen monatelang stehen. Schließlich stellte sich heraus, dass die erste Werkstatt korrekt gearbeitet hatte. Es handelte sich nur um eine "schwitzende" Dichtung. Die Kundin konnte von der zweiten Werkstatt eine Entschädigung für den Nutzungsausfall ihres Fahrzeugs verlangen.
Müssen Werkstätten auf Rückrufaktionen hinweisen?
Autowerkstätten müssen ihre Kunden bei einer Inspektion darauf hinweisen, dass es eine Rückrufaktion wegen eines sicherheitsrelevanten Bauteils gibt. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Auto um einen sogenannten "Grauimport" handelt und der Hersteller (hier: Dodge) in Deutschland kein Händlernetz hat. Entsteht infolge des bei der Rückrufaktion angesprochenen Mangels ein Schaden, muss die Werkstatt diesen tragen (OLG Hamm, Urteil vom 8.2.2017, Az. 12 U 101/16).
Rad ab: Ist ein Radschrauben-Hinweis Pflicht?
Eine Autowerkstatt muss deutlich erkennbar darauf hinweisen, dass nach einer Reparatur mit Radwechsel die Radschrauben nach 20 bis 200 Kilometern kontrolliert bzw. nachgezogen werden müssen. Ein Aufdruck auf der Rechnung reicht nur dann aus, wenn er auf den ersten Blick erkennbar ist. Dies entschied das Landgericht Augsburg. Im dortigen Fall hatte sich nach 2.500 km ein Rad gelöst. Der Fahrzeughalter verklagte die Werkstatt auf Schadensersatz. Allerdings wies das Gericht die Klage trotz unzureichender Hinweise auf der Rechnung ab: Der Mann war von der Werkstatt mündlich auf die Radschrauben-Problematik hingewiesen worden und gab zu, das Problem auch ohne besonderen Hinweis zu kennen (LG Augsburg, Urteil vom 6.2.2001, Az. 4 S 205/99).
Welche Rechte habe ich, wenn mein Auto in der Werkstatt beschädigt wurde?
Wird das Auto eines Kunden während des Aufenthalts in der Kfz-Werkstatt beschädigt oder gestohlen oder bei einer Probefahrt beschädigt, haftet grundsätzlich die Werkstatt. Es kann aber Ausnahmen geben. Hat die Werkstatt alle üblichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und ihre Sorgfaltspflichten erfüllt, haftet sie nicht. Zum Beispiel darf die Werkstatt das Fahrzeug auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz abstellen, wenn der abschließbare Hof belegt ist. Sie muss es nicht permanent üerwachen und haftet nicht für eine Beule, die ein Fremder hineingefahren hat. Bei einem sehr hochwertigen Auto kann dies wieder anders aussehen (LG Saarbrücken, Urteil vom 22.3.2019, Az. 13 S 149/18). Für Gegenstände im Auto haftet die Werkstatt höchstens, wenn diese ausdrücklich in Verwahrung gegeben wurden.
Praxistipp zu Ärger mit der Kfz-Werkstatt
Ein Werkstattauftrag sollte immer schriftlich und möglichst genau erteilt werden. Es empfiehlt sich, mit der Autowerkstatt abzusprechen, dass größere Arbeiten erst telefonisch genehmigt werden müssen. Wenn es dann doch zum Streit wegen überflüssiger oder mangelhaft durchgeführter Arbeiten kommt, kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Zivilrecht Sie über das weitere Vorgehen beraten.
(Ma)