Cannabis-Konsum und Autofahren: die goldenen Regeln
12.12.2018, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 3 Min. (219 mal gelesen)
Haben Sie Cannabis konsumiert, sich trotzdem hinters Steuer gesetzt und sind von der Polizei angehalten worden, dann hängt Ihr Führerschein am seidenen Faden. Jedoch können Sie mit ein wenig Vorsicht und der Einhaltung von ein paar goldenen Regeln die Wahrscheinlichkeit der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis erheblich verringern.
Schweigen ist Gold!
Stehen Sie gerade noch mit den Polizisten unter Cannabiseinfluss an Ihrem Auto, ist es wichtig, keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten zu machen. Sonst liefern Sie der Behörde einen Beweis zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis, ohne dass diese großartig danach suchen müsste. Bereits bei einmaligem Fahren unter Cannabiseinfluss kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Behörde Ihnen wiederholten oder regelmäßigen Konsum nachweisen kann. Ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, erhöht somit schon zu Beginn Ihre Chancen auf einen guten Ausgang des Verfahrens.
Sofortige Abstinenz!
Die Behörde wird, wenn Sie mit einem aktiven THC-Wert von mindestens 1,0 ng/THC aufgefallen sind, ein ärztliches Gutachten nach § 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnen. Denn Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist das Erreichen des Grenzwerts von 1,0 ng/mL THC im Blut und der gelegentliche oder regelmäßige Konsum von Cannabis. Ein gelegentlicher Konsum liegt bereits vor, wenn zweimal Cannabis eingenommen wurde.
Um den Nachweis des gelegentlichen Konsums dreht sich das ganze Verfahren. Wichtig ist, nach der Verkehrskontrolle sofort und ohne Ausnahmen mit dem Konsum aufzuhören.
Der Grund: Die Behörde hat die Beweispflicht. Daher ist ein beliebtes Mittel, mit der Anordnung des ärztlichen Gutachtens ungefähr drei Monate zu warten. So lange dauert es, bis auch bei einem stärkeren Konsumenten der THC-Wert im Blut auf null gesunken ist. Wird dann in Ihrem Blut THC nachgewiesen, ist es für die Behörde leicht, auf gelegentlichen Konsum zu argumentieren.
Experimenteller Konsum und die 6-Stunden-Regel!
Sie müssen sich spätestens bei dem ärztlichen Gutachten zu Ihrem Konsumverhalten äußern, da es ab Beginn des Verwaltungsverfahrens kein generelles Schweigerecht mehr gibt. Die einzige zeitliche Angabe zu dem Konsum, die Sie bei einem Gutachten am gleichen Abend machen sollten, ist, dass Sie vor nicht mehr als sechs Stunden Cannabis konsumiert haben.
Studien haben ergeben, dass selbst nach hohem Konsum die kritische Grenze von 1,0 ng/THC im Blut nach 6 Stunden unterschritten wird. Sagen Sie nun dem Gutachter, Sie hätten vor mehr als 6 Stunden das letzte Mal Cannabis zu sich genommen, schließt dieser daraus, dass Sie auch danach noch einmal konsumiert haben müssen und Sie sind wieder im gelegentlichen Konsum.
Bei der Häufigkeit Ihres Konsums sollten Sie daher damit argumentieren, dass Sie nur einmal experimentell Cannabis zu sich genommen haben. Doch auch hier kann ein fachkundiger Anwalt Sie noch vor dem Entzug der Fahrerlaubnis retten, indem er argumentiert, dass Sie zwar nur einmal Cannabis konsumiert haben, dafür aber in so großen Mengen und über einen größeren Zeitraum, dass die Werte überschritten werden, es sich jedoch immer noch um einen experimentellen Konsum handelt.
Die goldenen Regeln zusammengefasst:
1. Schweigen ist Gold
Machen Sie unmittelbar während der Polizeikontrolle von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
2. Sofortige Abstinenz
Hören Sie nach der Polizeikontrolle sofort und ohne jegliche Ausnahmen auf, Cannabis zu konsumieren.
3. Experimenteller Konsum und 6 Stunden
Bei dem ärztlichen Gutachten sollten Sie sich darauf berufen, dass Sie vor nicht mehr als sechs Stunden und nur ein einziges Mal Cannabis eingenommen haben.
Anwaltliche Hilfe
Sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle mit dem Verdacht auf Cannabis-Konsum konfrontiert werden, lohnt es sich, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanwalt hat dann noch die besten Möglichkeiten Geldbußen und Fahrverbote zu verhindern. Unser erfahrener Rechtsanwalt Tim Geißler berät Sie gerne rund um das Thema „Führerschein“. Melden Sie sich über unsere unverbindliche Online-Beratung!
Schweigen ist Gold!
Stehen Sie gerade noch mit den Polizisten unter Cannabiseinfluss an Ihrem Auto, ist es wichtig, keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten zu machen. Sonst liefern Sie der Behörde einen Beweis zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis, ohne dass diese großartig danach suchen müsste. Bereits bei einmaligem Fahren unter Cannabiseinfluss kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Behörde Ihnen wiederholten oder regelmäßigen Konsum nachweisen kann. Ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, erhöht somit schon zu Beginn Ihre Chancen auf einen guten Ausgang des Verfahrens.
Sofortige Abstinenz!
Die Behörde wird, wenn Sie mit einem aktiven THC-Wert von mindestens 1,0 ng/THC aufgefallen sind, ein ärztliches Gutachten nach § 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnen. Denn Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist das Erreichen des Grenzwerts von 1,0 ng/mL THC im Blut und der gelegentliche oder regelmäßige Konsum von Cannabis. Ein gelegentlicher Konsum liegt bereits vor, wenn zweimal Cannabis eingenommen wurde.
Um den Nachweis des gelegentlichen Konsums dreht sich das ganze Verfahren. Wichtig ist, nach der Verkehrskontrolle sofort und ohne Ausnahmen mit dem Konsum aufzuhören.
Der Grund: Die Behörde hat die Beweispflicht. Daher ist ein beliebtes Mittel, mit der Anordnung des ärztlichen Gutachtens ungefähr drei Monate zu warten. So lange dauert es, bis auch bei einem stärkeren Konsumenten der THC-Wert im Blut auf null gesunken ist. Wird dann in Ihrem Blut THC nachgewiesen, ist es für die Behörde leicht, auf gelegentlichen Konsum zu argumentieren.
Experimenteller Konsum und die 6-Stunden-Regel!
Sie müssen sich spätestens bei dem ärztlichen Gutachten zu Ihrem Konsumverhalten äußern, da es ab Beginn des Verwaltungsverfahrens kein generelles Schweigerecht mehr gibt. Die einzige zeitliche Angabe zu dem Konsum, die Sie bei einem Gutachten am gleichen Abend machen sollten, ist, dass Sie vor nicht mehr als sechs Stunden Cannabis konsumiert haben.
Studien haben ergeben, dass selbst nach hohem Konsum die kritische Grenze von 1,0 ng/THC im Blut nach 6 Stunden unterschritten wird. Sagen Sie nun dem Gutachter, Sie hätten vor mehr als 6 Stunden das letzte Mal Cannabis zu sich genommen, schließt dieser daraus, dass Sie auch danach noch einmal konsumiert haben müssen und Sie sind wieder im gelegentlichen Konsum.
Bei der Häufigkeit Ihres Konsums sollten Sie daher damit argumentieren, dass Sie nur einmal experimentell Cannabis zu sich genommen haben. Doch auch hier kann ein fachkundiger Anwalt Sie noch vor dem Entzug der Fahrerlaubnis retten, indem er argumentiert, dass Sie zwar nur einmal Cannabis konsumiert haben, dafür aber in so großen Mengen und über einen größeren Zeitraum, dass die Werte überschritten werden, es sich jedoch immer noch um einen experimentellen Konsum handelt.
Die goldenen Regeln zusammengefasst:
1. Schweigen ist Gold
Machen Sie unmittelbar während der Polizeikontrolle von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
2. Sofortige Abstinenz
Hören Sie nach der Polizeikontrolle sofort und ohne jegliche Ausnahmen auf, Cannabis zu konsumieren.
3. Experimenteller Konsum und 6 Stunden
Bei dem ärztlichen Gutachten sollten Sie sich darauf berufen, dass Sie vor nicht mehr als sechs Stunden und nur ein einziges Mal Cannabis eingenommen haben.
Anwaltliche Hilfe
Sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle mit dem Verdacht auf Cannabis-Konsum konfrontiert werden, lohnt es sich, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanwalt hat dann noch die besten Möglichkeiten Geldbußen und Fahrverbote zu verhindern. Unser erfahrener Rechtsanwalt Tim Geißler berät Sie gerne rund um das Thema „Führerschein“. Melden Sie sich über unsere unverbindliche Online-Beratung!
Autor dieses Rechtstipps

Tim Geißler
GKS Rechtsanwälte
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