Fachartikel in der Rubrik IT-Recht
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 04/2014
Wirbt ein Unternehmensmitarbeiter auf seiner privaten Facebookseite unter Angabe dienstlicher Kontaktdaten für den Kauf der Produkte seines Arbeitgebers, haftet dieser selbst dann für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters, wenn er von dessen
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 04/2014
Ein Zitat ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint. Die Zitierfreiheit gestattet es daher nicht, ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 03/2014
In der Übersendung eines Telefaxes zur Abfrage bestimmter Unternehmensdaten zwecks Aktualisierung des Datenbestands einer Kreditschutzorganisation ohne Einwilligung des betroffenen Unternehmens ist kein Wettbewerbsverstoß zu sehen.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 03/2014
In Onlineshop-AGB ist eine Klausel unwirksam, die eine Enthaftung des Verkäufers für nach ordnungsgemäßer Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen von diesem verursachte Verzögerungen vorsieht, wenn gleichzeitig auch die Montage der Ware
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2014
Der Abschluss eines Kaufvertrags richtet sich auch im Rahmen einer Auktion auf eBay nach den allg. Bestimmungen der §§ 145 ff. BGB. Die Bindungswirkung eines Angebots kann daher grds. ohne weiteres ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wie etwa
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2014
Die Versendung einer sog. Empfehlungs-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist unzulässig.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 01/2014
Hat sich der Schuldner gegenüber dem Rechteinhaber verpflichtet, unter Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, mehrere im Rahmen einer mittlerweile beendeten Internetauktion unbefugt verwendete Fotos nicht weiter zu
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 01/2014
Bereits bei erstmaliger Angabe des Flugziels sowie der Flugdaten sind Endpreise (inkl. „Service Charges”) anzugeben.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 12/2013
Ein Unterlassungstenor zur Ausräumung der Widerholungsgefahr bei E-Mail-Spam muss auch kerngleiche Verstöße erfassen. Daher muss er sich allgemein auf E-Mail-Adressen des Empfängers beziehen.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 12/2013
Eine Widerrufsbelehrung, die über den Beginn der Widerrufsfrist inhaltlich zutreffend belehrt, mit der aktuellen Gesetzeslage im Einklang steht und lediglich die nunmehr gültige Vorschrift des § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB nicht korrekt zitiert, sondern