Genial einfach! So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.

24.09.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (231 mal gelesen)
Ich habe einen Schnelltest für Mieter entwickelt. Nach der Beantwortung der wenigen Fragen können Sie herausfinden, ob Ihren Vermieter ein größerer Fehler bei der Kündigung unterlaufen ist.

Der Schock sitzt tief. Schon wieder ein Brief des Vermieters. Jetzt hat er die Kündigung ausgesprochen. Das Mietverhältnis soll bald enden. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Mieter reagieren können. Nicht alle Reaktionen sind auch erfolgversprechend.

Zustimmung zur Kündigung

Die erste Gruppe ist die Lieblingsgruppe der Vermieter. Diese Mieter stimmen der Kündigung innerlich zu. Die ganzen Paragrafen sind für diese Gruppe von Mieter einfach zu viel. Sie denken sich, dass der Vermieter bestimmt Recht hat. Die Kündigung kommt vom Anwalt? Dann kann diese nur richtig sein, so die verheerende Meinung dieser Mieter. Sie gehen auf die Suche nach einer neuen Wohnung und hoffen, dass sie innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Wohnung finden.

Einspruch gegen die Kündigung

Die andere Gruppe ist genauso beliebt bei den Vermietern. Diese Mieter stimmen der Kündigung nicht zu. Sie sind davon überzeugt, dass der Vermieter kein Recht hat. Eine Kündigung vom Vermieter ist immer unwirksam, so die Meinung dieser Mieter. Vermieter halten sich nie an das Recht! Diese Gruppe zeigt dem Vermieter bis ins letzte Detail, wo die Fehler sind. Die Reaktion der Vermieter ist einfach: Sie freuen sich. Sie bedanken sich für die kostenlose Rechtsauskunft und sprechen nun eine wirksame Kündigung aus.

Widerspruch gegen die Kündigung

Die dritte Gruppe von Mieter widerspricht der Kündigung gemäß § 574 BGB. Sie stellen klar, dass die Kündigung eine soziale Härte bedeutet. Viele Vermieter zeigen sich einsichtig und am Ende wird eine Räumungsvereinbarung geschlossen. Diese Mieter können durch ihr Verhalten viel gewinnen.

Prüfung der Kündigung

Die letzte Gruppe von Mietern weiß zwei wesentliche Sachen:

  1. Der Mieter muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist den Widerspruch erklären und damit die besondere Härte darlegen.
  2. Es gibt viele Gründe, wieso eine Kündigung unwirksam sein kann. Keine Unterschrift! Falscher Kündigungsgrund! Kein Kündigungsgrund! Fehlerhafte Darstellung des Kündigungsgrundes!
Aus diesem Grund wird die Kündigung auf Herz und Nieren geprüft.

Schnelltest für Mieter

Ich habe einen Schnelltest für Mieter entwickelt. Unter https://hoernlein-rae.de/rechtsgebiete/mietrecht/schnelltest-ist-die-kundigung-der-wohnung-wirksam/ finden Sie den Schnelltest. Nach der Beantwortung der wenigen Fragen können Sie herausfinden, ob Ihren Vermieter ein größerer Fehler bei der Kündigung unterlaufen ist. So erhalten Sie relativ schnell und einfach eine erste allgemeine und kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Kündigung. Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie eine rechtskundige Person, wie einen Rechtsanwalt, mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen.

 


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Denis Ksiazek

Hörnlein Rechtsanwälte

   (6 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (20)

Anschrift
Daimlerstraße 28
91301 Forchheim
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Denis Ksiazek