Niemand muss kalt duschen: Auch Mieter haben ein Recht auf warmes Wasser

10.12.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (2069 mal gelesen)
Der Mieter muss lauwarmes Wasser nicht akzeptieren. Der Vermieter erfüllt seine vertragliche Pflicht nur, wenn die Temperatur ganztätig erreicht wird. Eine Nachtreduzierung ist nicht erlaubt.

Eigentlich ist es selbstverständlich, dass man ein Dach über den Kopf hat, dass es wohlig warm in der Wohnung ist und dass man warmes Wasser zum Hände waschen hat. Einige Vermieter wollen jedoch um jeden Preis Energiesparen. Sie nehmen das Wort sehr wörtlich. Sie drehen die Warmwasserwasserversorgung ab. Nur noch kalt duschen. Dürfen die Vermieter dies?

Heizpflicht

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass es in der Wohnung warm ist und dass die Warmwasseraufbereitung funktioniert. Hierbei kommt es auf die Jahreszeit nicht an. Als Mindesttemperatur wird von vielen Gerichten ein Wert zwischen 40 bis 50°C angesehen. Wann muss diese Temperatur vorhanden sein?

Umfang der Heizpflicht

Der Vermieter erfüllt seine vertragliche Pflicht nur, wenn die Temperatur ganztätig erreicht wird. Eine Nachtreduzierung ist nicht erlaubt. Der Mieter muss lauwarmes Wasser nicht akzeptieren. Diese Vorgaben können dazu führen, dass im Winter durchgehend zu heizen ist. Auch im Sommer kann sich so eine Pflicht zum Einschalten der Heizung ergeben, wenn die Mindesttemperaturen für das Warmwasser nicht erreichbar sind. Was tun, wenn nur kaltes Wasser aus dem Hahn kommt?

Mängelanzeige des Mieters

Der Mieter sollte auf jeden Fall die Mängel anzeigen. Der Mieter kann auch die Miete mindern, wenn der Vermieter für keine Abhilfe sorgt. Wie hoch kann eine solche Mietminderung ausfallen?

Mietkürzung des Mieters

Die Mietminderungsquoten hängen von der Außentemperatur ab. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an. In der Regel sollte jedoch eine Minderung um ca. 10 % angemessen sein. Im Extremfall kann sogar eine Mietminderung von 100 % gerechtfertigt sein. Daneben könnte der Mieter auch eine fristlose Kündigung aussprechen und Schadensersatz verlangen. Aber: In dieser Situation sollten Sie sich Hilfe holen!

Bei Zweifel Hilfe holen

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Vermieter fehlerhaftet heizt. In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen. Dieser kann Ihnen sagen, wie Sie sich verhalten sollen. Insbesondere kann er mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

 


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