Sind Sie auch betroffen? Sparen Sie viel Geld! Typische Fehler in der Betriebskostenabrechnung finden

15.10.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (182 mal gelesen)
Alles ist möglich.

Alle Jahre wieder der gleiche Ärger. Der Vermieter hat die Betriebskosten abgerechnet und der Mieter muss ... nachzahlen. Was sonst! 50,00 EUR. 100,00 EUR. 300,00 EUR. 500,00 EUR? Alles ist möglich. Guthaben für den Mieter? Sehr selten. Dies könnte an diesen typischen Fehlern liegen. Sind Sie auch betroffen?

Darf der Vermieter überhaupt umlegen?

Die Umlage der Betriebskosten muss ausdrücklich im Mietvertrag geregelt werden. Sie haben keine Regelung? Haben Sie eine Pauschalmiete vereinbart? Prüfen Sie Ihren Mietvertrag nochmals, ob tatsächlich nicht umgelegt werden darf. Viele vorformulierte Mietverträge haben hierzu irgendwo eine (versteckte) Klausel. Darf der Vermieter tatsächlich alle Posten umlegen?

Fehlerhafte Umlage

Der Vermieter darf laut der Betriebskostenverordnung einige Posten umlegen. Jedoch gibt es einige Vermieter, die einige Posten herausgenommen haben. In der Vergangenheit waren diese Vermieter der Auffassung, dass die Umlage nicht notwendig ist. Jetzt ist alles anders! Wurde im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass Sie die Sachversicherung zahlen müssen? Was ist mit den Kabelgebühren? Was ist mit den Heizkosten? Schon wieder gestiegen?

Fehlerhafte Ablesung

Dies könnte an einer fehlerhaften Ablesung liegen. Die Ablesung und Eingabe des Verbrauches erfolgen durch Menschen. Fehler können immer wieder passieren. Aus diesem Grund sollten Sie den Endstand des letzten Jahres mit dem Anfangsstand der diesjährigen Abrechnung vergleichen. Die Werte müssen gleich sein. Auch den Endstand können Sie anhand der aktuellen Zahl auf dem Zähler vergleichen. Passen die Zahlen in etwa? Auch der Umlageschlüssel?

Fehlerhafte Umlageschlüssel

Viele Vermieter haben nicht nur eine Wohnung. Aus diesem Grund sollten Sie den Umlageschlüssel genausten prüfen. In vielen Fällen wird das Verhältnis der Gesamtwohnfläche zur Mietwohnfläche herangezogen. Stimmen die Zahlen? Ist Ihre Wohnung tatsächlich so groß? Zahlendreher? Eine zu niedrige Gesamtwohnfläche oder zu hohe Mietwohnfläche führen zu fehlerhaften Nebenkosten. Kann Ihr Vermieter rechnen?

Rechenfehler

Ein typischer Fehler bei einer Betriebskostenabrechnung ist der klassische Rechenfehler. Der Vermieter hat sich bei der Eingabe vertippt. Er hat einen Zahlendreher. Aus diesem Grund sollen Sie Zeile für Zeile überprüfen, ob die Betriebskostenabrechnung tatsächlich fehlerfrei ist. Was ist noch zu beachten?

Sonstige Fehler

Es gibt noch weitere Fehler, die einem Vermieter unterlaufen können. Aus diesem Grund sollte der Mieter eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen und die Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen. Diese Personen können aufgrund ihrer Erfahrung sagen, wo mögliche Fehler in der Betriebskostenabrechnung liegen können.


Autor dieses Rechtstipps

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Denis Ksiazek

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