Atemberaubend und einfach: Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung werden Ihre Mietmängel durch den Vermieter behoben!

13.08.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (399 mal gelesen)
Ordentliche Vermieter reagieren auf die Mängelanzeige und beheben die Mängel innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen. Andere Vermieter sind da nicht so zuverlässig. Jetzt ist Schluss damit.

Manchmal ist das Leben für Mieter nicht einfach. Es zischt, pfeift, stinkt und muffelt. Hier ist das Fenster undicht, da funktioniert die Stromleitung nicht; dort schließt die Tür nicht richtig. Mängel über Mängel. Ordentliche Vermieter reagieren auf die Mängelanzeige und beheben die Mängel innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen. Andere Vermieter sind da nicht so zuverlässig. Jetzt ist Schluss damit.

Schritt 1: Mietmängelanzeige

Als Erstes notieren Sie alle Ihre Mietmängel in einer Liste und sortieren diese nach Wichtigkeit. Es müssen tatsächliche alle Mietmängel auf diese Liste. Nun schreiben Sie einen Brief an den Vermieter. Sie zählen in diesem Brief alle Mängel auf und fordern zugleich, dass der Vermieter alle Mängel beseitigt. Geben Sie dem Vermieter hierfür eine Frist. Zwei bis vier Wochen sollten ausreichend sein.

Schritt 2: Mietmängelanzeige und Mietkürzung

Der Vermieter bleibt stur? Schreiben Sie noch einen Brief an den Vermieter! Sie verkürzen die Frist nun auf ein bis zwei Wochen. In dem Schreiben teilen Sie dem Vermieter auch mit, dass Sie die Miete kürzen werden. Sie teilen dem Vermieter auch mit, dass Sie gegebenenfalls Ihr Selbsthilferecht in Anspruch nehmen werden. Der Vermieter muss in diesem Fall alle Kosten einer Fremdfirma ersetzen.

Schritt 3: Durchführung der Mietkürzung

Ihr Vermieter ist ein harter Hund? Dann greifen Sie nun zu härten Geschoßen. Sie kürzen die Miete. Aber! Kürzen Sie die Miete nicht zu stark. Es droht ein Wohnungsverlust. Vielmehr sollten Sie den Minderungswert mit Bedacht auswählen. Der Vermieter soll spüren, dass Sie sich als Mieter nicht alles gefallen lassen. Aber Sie müssen nicht zugleich Ihre Wohnung auf´s Spiel setzen. 5 - 10 % ist meistens ein guter Richtwert bei den üblichen Mängeln.

Schritt 4: Selbstständiges Beweissicherungsverfahren und Klage auf Beseitigung der Mängel

Wenn der Vermieter nach drei bis fünf Monaten immer noch nicht reagiert hat, dann sollen Sie die Miete wieder unter Vorbehalt voll bezahlen. In diesem Fall handelt es sich bei Ihrem Vermieter um einen hartnäckigen Fall. Sie haben nun zwei Möglichkeiten. Sie erheben beim zuständigen Amtsgericht eine Klage. Alternativ können Sie sich auch eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, suchen. Diese fachkundige Person bespricht mit Ihnen die weiteren Schritte.


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