Unfassbare Wahrheit: Viele Mieter ziehen bei einer Eigenbedarfskündigung zu schnell aus!

13.11.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (341 mal gelesen)
Sie sind sich nicht sicher, ob das Kündigungsschreiben alle Voraussetzungen an eine wirksame Kündigung erfüllt? In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen.

Sie haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Nur nicht den Kopf in den Sand stecken. Viele ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen missachtet. Das Problem ist, dass viele Mieter hiervon nichts wissen. Sie verlassen voreilig die Wohnung. Gehört Ihre Kündigung auch dazu? Jetzt prüfen!

Keine Kündigungsmöglichkeit

Haben Sie einen befristeten Mietvertrag? In der Regel ist bei befristeten Mietverhältnissen keine Kündigung möglich. Haben Sie einen unbefristeten Mietvertrag? In diesem Fall wird die Eigenbedarfskündigung möglich sein. Aber! Manchmal verzichtet der Vermieter auf diese Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum. Der Hintergrund ist, dass er höhere Mieten herausholen will.

Formelle Anforderungen

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung. Es müssen daher auch alle formellen Voraussetzungen erfüllt werden. Es muss der Vermieter unterschreiben. Es muss die richtige Wohnung bezeichnet werden. Es muss sich um die richtigen Mieter handeln. Es muss der Kündigungsgrund mitgeteilt werden.

Mitteilung des Kündigungsgrundes

Der Vermieter muss den Kündigungsgrund mitteilen. Er muss darlegen, wieso ein Eigenbedarf vorliegt. Ein paar Paragrafenzeichen reichen hierfür nicht aus. Pauschale Aussagen sind auch fehl am Platz. Es müssen detaillierte Aussagen erfolgen. Wer zieht ein? Warum zieht diese Person ein? Wieso wird die Wohnung benötigt? Wieso ... Typische Gründe lauten:

  • Vermieter muss einziehen, da ihm gekündigt wurde;
  • Enges Familienmitglied benötigt die Wohnung für die Familienplanung;
  • Pflegepersonal soll in die Wohnung einziehen;
  • Vermieter will sich wegen geänderter Lebensplanung auch räumlich vergrößern;
  • gesundheitliche, berufliche oder finanzieller Gründe

Kündigungsfrist und Widerspruch

Schließlich muss der Vermieter auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. Kündigungsfristen? Der Vermieter muss auch die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten. In der Regel vergessen viele Vermieter, dass sich die Kündigungsfristen verlängern können. Je länger das Mietverhältnis dauert, desto länger sind die Kündigungsfristen. Nach fünf Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate. Nach acht Jahren in der Wohnung verlängert sich die Kündigungsfrist nochmals um drei Monate. Die Folge ist, dass die Kündigungsfrist bis zu 9 Monate bei einer Eigenbedarfskündigung betragen kann. Es geht auch noch länger!

Bei Zweifel Hilfe holen

Sie sind sich nicht sicher, ob das Kündigungsschreiben alle Voraussetzungen an eine wirksame Kündigung erfüllt? In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen. Dieser kann Ihnen sagen, ob auch Ihre Kündigung unwirksam ist.


Autor dieses Rechtstipps

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Denis Ksiazek

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