Gegendarstellung im Presserecht: So setzen Sie Ihr Recht auf Waffengleichheit durch

01.11.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 3 Min. (7 mal gelesen)
Der Beitrag erklärt, wie man mit einer Gegendarstellung gegen falsche Berichte vorgeht, welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten und wie die Veröffentlichung erzwungen werden kann. Er zeigt den Unterschied zur Unterlassung und gibt praktische Tipps für Betroffene und Medien.

Wer in der Presse, im Fernsehen oder online mit falschen Tatsachenbehauptungen konfrontiert wird, muss das nicht hinnehmen. Das Presserecht räumt dem Betroffenen das Recht ein, eine Gegendarstellung zu verlangen. Damit wird der eigene Standpunkt in demselben Medium veröffentlicht und die Öffentlichkeit erhält eine weitere Sicht auf den Sachverhalt.

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Die Gegendarstellung findet sich in den Landespressegesetzen und im Rundfunkrecht. Anspruchsberechtigt sind Personen, Unternehmen und Behörden, wenn sie durch eine Tatsachenbehauptung betroffen sind, die sie für unwahr halten. Meinungen und Werturteile sind nicht gegendarstellungsfähig. Entscheidend ist, dass die Gegendarstellung dieselbe Reichweite hat wie die beanstandete Veröffentlichung – in Größe, Aufmachung und Platzierung. Außerdem muss sie zeitnah verlangt werden; die Fristen liegen je nach Medium zwischen wenigen Tagen und wenigen Wochen. Wer zu lange wartet, verliert sein Recht.

So gehen Sie vor
Behauptung prüfen: Zunächst sollte die Äußerung genau analysiert werden. Handelt es sich um eine überprüfbare Tatsache oder um eine Meinung? Nur bei falschen Tatsachenbehauptungen können Sie eine Gegendarstellung verlangen.


Text formulieren: Die Gegendarstellung muss kurz, sachlich und druckreif sein. Sie darf keine Kommentare oder Wertungen enthalten und bezieht sich nur auf die beanstandete Aussage. Auch die eigene Gegendarstellung muss wahr sein, es reicht aber, die eigene Sicht darzustellen.


Adressat anschreiben: Senden Sie Ihre Gegendarstellung unverzüglich an die Redaktion, den Verlag oder den Betreiber des Onlinemediums. Wichtig ist, die falsche Passage genau zu benennen und den Abdruck der Gegendarstellung zu verlangen.


Veröffentlichung abwarten: Die Gegenseite muss die Gegendarstellung unverändert veröffentlichen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine einstweilige Verfügung verschafft oft schnell Abhilfe.


Unterschied zu Unterlassung und Widerruf
Die Gegendarstellung steht neben anderen Ansprüchen. Wer verhindern will, dass die Äußerung künftig wiederholt wird, kann eine Unterlassungserklärung verlangen. Dabei verpflichtet sich der Störer, die Behauptung nicht erneut aufzustellen, ansonsten droht eine Vertragsstrafe. Ein Widerruf wird vom Medium selbst verfasst und richtet sich gegen nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen. Häufig ist eine Kombination aus Gegendarstellung und Unterlassung sinnvoll: Die Gegendarstellung stellt den Sachverhalt richtig, der Unterlassungsanspruch verhindert Wiederholungen.

Für Medien und Webseitenbetreiber
Wer eine Gegendarstellung erhält, sollte sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Ist die Behauptung als Tatsache formuliert oder handelt es sich um eine Meinung? Stimmt die Formulierung der Gegendarstellung und ist sie fristgerecht eingegangen? Bei berechtigtem Anspruch muss die Veröffentlichung in gleicher Weise erfolgen; eigenen Kommentar dürfen die Betreiber ergänzen, aber den Inhalt nicht verändern.

Fazit und praktische Tipps
Die Gegendarstellung ist ein scharfes Schwert im Presserecht. Sie ermöglicht Betroffenen, falsche Berichte schnell und öffentlichkeitswirksam zu korrigieren. Wichtig sind eine schnelle Reaktion, eine präzise Formulierung und die richtige Adressierung. Bei Zweifeln unterstützt die KANZLEI 441 mit ihrer Erfahrung im Presserecht. Für Medienanbieter empfiehlt es sich, interne Prozesse zu etablieren, um Gegendarstellungen fristgerecht zu prüfen und umzusetzen.

 

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