Minijobs – wie viel darf man verdienen?
18.08.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Verdienstgrenze / Arbeitszeit: Ab 1. Januar 2025 liegt der Höchstverdienst für Minijobs bei 556 Euro im Monat (jährlich 6.672 Euro). Die höchstmögliche Arbeitszeit beträgt 43 Stunden im Monat.
2. Sozialversicherung: Minijobber sind nicht kranken- und pflegeversichert und müssen deshalb selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, erwerben dann aber keine Rentenansprüche.
3. Kündigungsschutz: In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, gilt auch für Minijobber das Kündigungsschutzgesetz mit seinem speziellen Kündigungsschutz. Im Übrigen, also z.B. bei Haushaltshilfen, darf eine Kündigung nicht willkürlich sein.
1. Verdienstgrenze / Arbeitszeit: Ab 1. Januar 2025 liegt der Höchstverdienst für Minijobs bei 556 Euro im Monat (jährlich 6.672 Euro). Die höchstmögliche Arbeitszeit beträgt 43 Stunden im Monat.
2. Sozialversicherung: Minijobber sind nicht kranken- und pflegeversichert und müssen deshalb selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, erwerben dann aber keine Rentenansprüche.
3. Kündigungsschutz: In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, gilt auch für Minijobber das Kündigungsschutzgesetz mit seinem speziellen Kündigungsschutz. Im Übrigen, also z.B. bei Haushaltshilfen, darf eine Kündigung nicht willkürlich sein.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist ein 556-Euro-Minijob? Wann sind Überschreitungen der Verdienstgrenze erlaubt? Minijob als Nebenjob und mehrere Minijobs gleichzeitig Wie können sich Minijobber krankenversichern? Wann haben Minijobber Anspruch auf Urlaub? Wann bekommen Minijobber Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Haben Minijobber Kündigungsschutz? Was sollte im Arbeitsvertrag zu den Arbeitsstunden geregelt werden? Wie funktioniert die Rentenversicherung bei Mini-Jobs? Wie viel Lohnsteuer fällt bei Minijobs an? Minijob: Was ist die 20 %-Regelung? Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Minijobs? Welche Regeln gelten für eine kurzfristige Beschäftigung? Was ist bei mehreren kurzfristigen Minijobs zu beachten? Welche Lohnsteuer fällt bei kurzfristigen Beschäftigungen an? Wie funktioniert die Sozialversicherung bei kurzfristigen Beschäftigungen? Was ändert sich 2026? Praxistipp zum Minijob Was ist ein 556-Euro-Minijob?
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze beträgt das Arbeitsentgelt durchschnittlich nicht mehr als 556 Euro im Monat (2025). Für die Berechnung wird der erzielte Gesamtbetrag einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld durch die Anzahl der gearbeiteten Monate (höchstens 12) geteilt. Zusätzlich gilt eine jährliche Verdienstobergrenze von 6.672 Euro. Das bedeutet: Arbeitet der Minijobber das ganze Jahr und zahlt ihm der Arbeitgeber bis zu 6.672 Euro im Jahr, darf der Verdienst in einem einzelnen Monat auch höher als 556 Euro sein.
Unverändert blieb auch 2025 die höchstmögliche Arbeitszeit bei Minijobs: Diese beträgt weiterhin 43 Stunden im Monat.
Bei Minijobs tragen die Arbeitgeber einen großen Teil der Abgaben. Sie entrichten pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Lohnsteuer.
Die Beiträge des Arbeitgebers zur Krankenversicherung führen nicht zu einem persönlichen Versicherungsschutz für den Minijobber. Er selbst muss für einen entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
Minijobber selbst müssen nur in die Rentenversicherung einzahlen, jedoch nicht in andere Sozialversicherungen. Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann erwerben sie keine Rentenansprüche.
Wie alle anderen Arbeitnehmer sind Minijobber über die Berufsgenossenschaft für Arbeitsunfälle gesetzlich unfallversichert.
Wann sind Überschreitungen der Verdienstgrenze erlaubt?
Bei unvorhersehbaren Überschreitungen der Verdienstgrenze dürfen Minijobber ausnahmsweise mehr verdienen – aber nur während höchstens zwei Monaten pro Jahr. In diesen Monaten darf ihr Verdienst maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze betragen – 2025 also 1.112 Euro. Wenn die Verdienstgrenze also zweimal überschritten wird, kann sich der Jahresverdienst von höchstens 6.672 Euro auf 7.784 Euro erhöhen.
Minijob als Nebenjob und mehrere Minijobs gleichzeitig
Arbeitnehmer können neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Minijob ausüben. Dieser ist sozialversicherungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit der Haupttätigkeit zusammengerechnet. Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen besteht Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Manche Arbeitnehmer haben keinen Hauptjob, sondern üben mehrere Minijobs nebeneinander aus. Wenn ihr Einkommen insgesamt 556 Euro überschreitet, werden auch bei ihnen für alle Jobs zusammen normale Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer fällig.
Wie können sich Minijobber krankenversichern?
Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 556 Euro müssen sich selbst krankenversichern. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (über den Hauptjob),
- beitragsfreie Familienversicherung (über den Ehepartner),
- freiwillige Krankenversicherung (gesetzlich oder privat).
Beziehen Minijobber Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, trägt das Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gilt für die Dauer des Leistungsbezuges.
Wann haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser beträgt im Allgemeinen laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage jährlich bei einer Sechs-Tage-Woche. Das Gesetz geht davon aus, dass auch am Samstag gearbeitet wird. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche ändert sich der Urlaubsanspruch. Das heißt: Bei einer Fünftagewoche bekommt der Minijobber oder die Minijobberin mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. Wenn nur an zwei Tagen in der Woche gearbeitet wurde, darf man sich acht Tage im Jahr erholen. Auf die Zahl der täglichen Arbeitsstunden kommt es nicht an.
Wann bekommen Minijobber Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Minijobber haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlungen. Aber: Sind Urlaubs- oder Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart oder ist die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld im Betrieb seit Jahren üblich, müssen auch Minijobber eine Sonderzahlung erhalten. Auch dürfen Minijobber nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte: Wird diesen z. B. Urlaubsgeld gezahlt, müssen es auch die Minijobber erhalten. Die Höhe wird dann anteilig abhängig von den Arbeitsstunden berechnet. Wichtig: Minijobber sollten unbedingt darauf achten, dass durch die zusätzliche Zahlung nicht die Verdienstgrenze für das Jahr überschritten wird. Die Folge wäre, dass der ganze Job plötzlich sozialversicherungspflichtig wird. Dann wird das Weihnachtsgeld zum Bumerang.
Haben Minijobber Kündigungsschutz?
Für Minijobber gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für andere Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz wird jedoch nur auf Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern angewendet und dort nur auf Mitarbeiter, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Daher haben Haushaltshilfen oder Minijobber in Kleinbetrieben keinen Kündigungsschutz nach diesem Gesetz.
Das Kündigungsschutzgesetz besagt zum Beispiel, dass ein Arbeitgeber für eine Kündigung einen der dort genannten gesetzlich zulässigen Gründe braucht.
Auch für Arbeitnehmer, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, gilt: Eine Kündigung darf nicht willkürlich oder aus unsachlichen Gründen stattfinden.
Kündigungsfristen bei Minijobbern unterscheiden sich nicht von denen bei anderen Arbeitsverhältnissen. Sie sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Demnach beträgt die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist für beide Seiten vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Per Arbeitsvertrag lässt sich mit einer vorübergehend beschäftigten Aushilfe im Arbeitsvertrag auch eine kürzere Frist vereinbaren. Allerdings darf das Arbeitsverhältnis dann nicht mehr als drei Monate dauern (§ 622 Abs. 5 BGB).
Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers. Nach zwei Jahren Beschäftigungsdauer verlängern sich die Kündigungsfristen von einem bis zu sieben Monaten, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ein Tarifvertrag kann abweichende Kündigungsfristen festlegen. Während der sechsmonatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Was sollte im Arbeitsvertrag zu den Arbeitsstunden geregelt werden?
Seit Januar 2019 sind Minijobs ohne vertraglich geregelte Arbeitszeit sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall geht der Gesetzgeber im Teilzeit- und Befristungsgesetz von mindestens 20 Stunden Arbeit pro Woche aus. Früher waren dies noch zehn Stunden. Es ist also wichtig, eine Stundenzahl ausdrücklich zu vereinbaren, bei der die Einkommensgrenzen des Minijobs nicht überschritten werden.
Wie funktioniert die Rentenversicherung bei Mini-Jobs?
Für Minijobs gilt eine eingeschränkte Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Rentenbeitrag von 15 Prozent bei gewerblichen Minijobs und fünf Prozent bei Minijobs in Privathaushalten. Der Arbeitnehmer zahlt einen Eigenanteil von 3,6 Prozent bei gewerblichen und 13,6 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten. Minijobber können sich per Antrag an den Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann erwerben sie keine Ansprüche auf Leistungen wie eine höhere Rente, Reha-Maßnahmen oder den Erwerbsminderungsschutz. Diese Ansprüche setzen zusätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre lang versichert war und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt hat.
Wie viel Lohnsteuer fällt bei Minijobs an?
Für den Arbeitslohn von Minijobbern ist Lohnsteuer zu zahlen. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die pauschale Besteuerung oder die individuelle Besteuerung nach den beim Finanzamt hinterlegten persönlichen Besteuerungsmerkmalen (wie der Lohnsteuerklasse). Wählen darf der Arbeitgeber. Entscheidet er sich für die pauschale Besteuerung, muss er 2 % pauschale Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale abführen. Der Arbeitgeber ist in der Regel auch der Steuerschuldner. Diese Pflicht kann er allerdings per Arbeitsvertrag auf den Arbeitnehmer abwälzen. Dann wird die Steuerpauschale von 2 % von dessen Lohn einbehalten und vom Arbeitgeber abgeführt. In der Steuererklärung des Arbeitnehmers muss dann der Minijob-Lohn nicht weiter berücksichtigt werden.
Andere Regeln gelten für die individuelle Besteuerung. Hier muss der Arbeitnehmer Angaben in der Steuererklärung machen. Wenn der Arbeitgeber die Steuerpflicht auf den Arbeitnehmer abwälzt, kann sich für diesen eine Besteuerung nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen lohnen. Aber: Die individuelle Besteuerung kann auch ungünstig sein, wenn man weitere Einnahmen außer dem Minijob zu versteuern hat. Dies sollte auch bei zusammen veranlagten Ehepaaren beachtet werden.
Minijob: Was ist die 20 %-Regelung?
Muss der Arbeitgeber den 15 %-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht entrichten, findet eine pauschale Besteuerung mit 20 % statt. Dies kommt beispielsweise vor, wenn ein Minijob wegen Zusammenrechnung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit sozialversicherungspflichtig wird. Dann muss der Arbeitgeber den Minijob auch bei der Krankenkasse anmelden. In diesem Fall ist für die Besteuerung nicht die Minijob-Zentrale, sondern das Finanzamt zuständig. In den 20 Prozent sind Soli und Kirchensteuer nicht enthalten.
Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Minijobs?
Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Er beträgt seit 1.1.2025 mit Ausnahmen für bestimmte Branchen 12,82 Euro brutto pro Stunde. Für Arbeitgeber bedeutet der Mindestlohn: Sie müssen die Stundenzahl ihres Minijobbers so anpassen, dass die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Ansonsten besteht Sozialversicherungspflicht. Minijobber mit Mindestlohn dürfen also (wenn kein Weihnachtsgeld oder Ähnliches gezahlt wird) 2025 pro Monat nur für höchstens 43,35 Stunden beschäftigt werden.
Der Mindestlohn gilt nicht für:
- Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Schüler),
- Auszubildende (hinsichtlich der Ausbildungsvergütung),
- Pflichtpraktikanten und -praktikantinnen,
- Freiwillige Praktikanten und Praktikantinnen bei einem Praktikum bis zu drei Monaten,
- Ehrenamtlich Tätige.
Anhebungen des Mindestlohns führen zu einer Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber.
Welche Regeln gelten für eine kurzfristige Beschäftigung?
Häufig werden auch kurzfristige Beschäftigungen als Minijobs bezeichnet. Für diese gelten jedoch etwas andere Regeln als für 556-Euro-Jobs.
Kurzfristig sind Tätigkeiten, die unabhängig vom Verdienst von Anfang an auf nicht mehr als drei Monate (bei Fünf-Tage-Woche) oder insgesamt 70 Arbeitstage (regelmäßige wöchentliche Tätigkeit von unter fünf Tagen) im Kalenderjahr begrenzt sind. Dies gilt auch für unregelmäßige Tätigkeiten. Werden die genannten Beschäftigungsdauern überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen kurzfristigen Minijob. Bleibt der Arbeitslohn unter 556 Euro im Monat, hat man einen 556-Euro-Minijob.
Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Für den Arbeitnehmer darf es sich dabei also nur um eine wirtschaftlich untergeordnete Einkommensquelle handeln.
Was ist bei mehreren kurzfristigen Minijobs zu beachten?
Wenn man feststellen möchte, ob die Zeiträume für eine kurzfristige Beschäftigung noch eingehalten werden, muss man mehrere nacheinander ausgeübte kurzfristige Jobs zusammenrechnen. Ist der Minijobber in einem Job regelmäßig fünf oder mehr Tage in der Woche aktiv und arbeitet im nächsten weniger als fünf Tage, darf er pro Jahr insgesamt nicht mehr als 70 Tage arbeiten. Ist er in allen Jobs an mindestens fünf Tagen pro Woche tätig, darf er höchstens drei Monate im Jahr arbeiten.
Welche Lohnsteuer fällt bei kurzfristigen Beschäftigungen an?
Bei kurzfristigen Beschäftigungen fällt immer Lohnsteuer an. Sie kann individuell nach den eigenen Besteuerungsmerkmalen oder pauschal mit 25 Prozent (plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) entrichtet werden. Allerdings ist die Pauschalbesteuerung nur unter mehreren Voraussetzungen möglich. So darf es sich zum Beispiel nicht um eine regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber handeln. Die Beschäftigungsdauer darf nicht 18 zusammenhängende Arbeitstage überschreiten.
Wie funktioniert die Sozialversicherung bei kurzfristigen Beschäftigungen?
Kurzfristige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Sie können auch neben und zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit durchgeführt werden, ohne dass für die kurzfristige Beschäftigung eine Versicherungspflicht entsteht. Allerdings muss der Arbeitgeber in die Unfallversicherung einzahlen und bestimmte Umlagen abführen, etwa die Insolvenzgeldumlage.
Was ändert sich 2026?
Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro angehoben. Dadurch steigt die Verdienstgrenze für Minijobs voraussichtlich auf 603 Euro. 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen; die Verdienstgrenze wird dann bei 633 Euro liegen. An den maximal 43 Arbeitsstunden ändert sich nichts. Die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag muss nicht verringert werden, wenn der Minijobber Mindestlohn bekommt. Die Höhe der Vergütung ist allerdings im Vertrag anzupassen.
Praxistipp zum Minijob
Bei der Minijob-Zentrale finden Sie online viele weiterführende Informationen zu Minijobs. Dort gibt es auch eine kostenlose Haushaltsjob-Börse. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann Sie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht am besten beraten.
(Wk)