Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung?

22.08.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (6308 mal gelesen)
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Das Wichtigste in Kürze

1. Alternative zur Barkaution: Eine Mietkautionsversicherung ist eine Alternative zur Barkaution oder Kaution per bei der Bank gesperrtem Sparbuch. Defacto handelt es sich um eine Versicherung, da der Mieter eine monatliche oder jährliche Versicherungsprämie an einer Versicherungsgesellschaft zahlt.

2. Sicherheitsleistung: Die Versicherung stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus, die als Sicherheitsleistung dient. Im Falle von Mietrückständen oder Schäden an der Mietwohnung kann der Vermieter die Kaution von der Versicherung einfordern.

3. Kosten und Bedingungen: Die Versicherungsprämien werden nicht zurückerstattet, sind also im Gegensatz zu einer echten Mietkaution verloren. Die Bedingungen und Preise der Mietkautionsversicherung unterscheiden sich, so dass vor Vertragsabschluss ein Vergleich der Anbieter zu empfehlen ist.
Eine Mietkaution soll Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis absichern. Laut Gesetz darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Aus Sicht des Mieters ist die Kaution allerdings eine erhebliche Zusatzbelastung zu Beginn des Mietverhältnisses. Übliche Wege zum Hinterlegen der Kaution sind ein auf den Namen des Mieters angelegtes und an den Vermieter verpfändetes Kautionssparbuch, die Einrichtung eines Sparkontos mit einem Sperrvermerk oder eine Bankbürgschaft. Manchmal wird der Betrag der Kaution auch direkt dem Vermieter übergeben. Das Gesetz erlaubt eine Zahlung der Kaution in drei Raten. Der Betrag bleibt Eigentum des Mieters, der aber für die Dauer des Mietvertrages nicht an sein Geld herankommt.

Was ist eine Mietkautionsversicherung?


Mit Hilfe einer Mietkautionsversicherung kann der Mieter dem Vermieter Sicherheit leisten, ohne große Geldsummen aufbringen zu müssen. Im Grunde stellt sie eine Variante der Mietkautionsbürgschaft dar, bei der eine Bank oder ein privater Bürge verspricht, im Notfall für die Schulden des Mieters einzustehen. Der Mieter zahlt einen monatlichen Beitrag an die Versicherung, der Vermieter erhält von dieser eine Bürgschaftsurkunde.

Was ist versichert?


Eine Mietkautionsversicherung deckt Forderungen aus dem Mietverhältnis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Dabei kann es sich um Schadensersatzforderungen des Vermieters für Schäden an der Wohnung handeln oder um die Kosten nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen beim Auszug. Gerade um diese wird am Ende des Mietverhältnisses oft gestritten. Auch Mietrückstände und nicht bezahlte Nebenkosten deckt die Mietkautionsversicherung ab. Wichtig zu wissen: Es handelt sich hier nicht um eine Versicherung, die Schäden an der Wohnung oder Mietausfälle endgültig bezahlt, sodass der Mieter damit nichts mehr zu tun hat. Die Mietkautionsversicherung bezahlt zwar die Forderungen des Vermieters, holt sich das Geld aber danach vom Mieter zurück. Insofern ist hier "Versicherung" im Grunde der falsche Ausdruck: In Wahrheit ist es eine Bürgschaft.

Welche Vorteile hat eine Mietkautionsversicherung?


Sie hat für Mieter den Vorteil, dass sie keine große Geldsumme als Kaution für ihre neue Wohnung aufbringen müssen zu einem Zeitpunkt, zu dem sie die Kaution für ihre alte Wohnung in der Regel noch nicht wieder zurückbekommen haben. Mieter können also den üblicherweise vierstelligen Geldbetrag, den sie für die Kaution aufbringen müssten, sinnvoll für andere Dinge nutzen – etwa für Möbel oder Umzugskosten. Zum Service der Anbieter gehört oft auch die Prüfung, ob die Forderungen des Vermieters überhaupt berechtigt sind.

Eine Mietkautionsversicherung hat jedoch auch für den Vermieter Vorteile. Er spart einigen Verwaltungsaufwand für das vorschriftsmäßige Anlegen der Kaution auf einem getrennten Extrakonto. Er muss sich nicht um die Zinsen und Zinsabschlagssteuern des Kautionskontos kümmern. Es fällt kein Zeit- und Gebührenaufwand an. Und obendrein erhält er vom ersten Tag des Mietvertrages an die volle Absicherung, während der Mieter eine Barkaution durchaus in drei Raten zahlen darf. Auch prüfen die Mietkautionsversicherungen vor Vertragsabschluss meist die Bonität des Mieters.

Wie funktioniert die Auszahlung von Forderungen des Vermieters?


Der Vermieter wendet sich in der Regel direkt an die Versicherung und fordert einen Teil der versicherten Kautionssumme ein. Die Versicherung gibt den Mietern dann meist 14 Tage Zeit, um gegen die Auszahlung Einspruch zu erheben und zu begründen, warum sie die Forderung nicht für gerechtfertigt halten. Eine andere Variante ist die Mietkautionsversicherung "auf erstes Anfordern". Das bedeutet, dass der Vermieter ohne Weiteres sofort den verlangten Betrag ausbezahlt bekommt. Wenn der Mieter der Meinung ist, dass dies nicht gerechtfertigt war, muss er den Vermieter auf Rückzahlung verklagen.

Welchen Nachteil hat eine Mietkautionsversicherung?


Ein Nachteil ist, dass der Mieter für die laufenden Versicherungsbeiträge Geld ausgeben muss, anstatt nur einen Betrag auf einem Kautionskonto liegen zu haben, auf dem dieser für ihn Zinsen ansetzt. Eine Mietkautionsversicherung verursacht immer weiter Kosten, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis läuft. Falls eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" vereinbart wird, kann der Vermieter sehr einfach Forderungen geltend machen. Wenn der Mieter diese für unberechtigt hält, kommt er um ein gerichtliches Vorgehen mit handfesten Beweisen nicht herum, wenn er sein Geld wiedersehen möchte.

Was kostet eine Mietkautionsversicherung?


Meist kostet eine Mietkautionsversicherung etwa 5 bis 5,25 Prozent der versicherten Kautionssumme im Jahr. Beispiel: Monatsmiete 600 Euro, Kautionssumme 1.800 Euro, Jahresbeitrag (5 %) 90 Euro, Monatsbeitrag 7,50 Euro. Manche Anbieter berechnen auch einen festen Grundbetrag und zusätzlich einen prozentualen Teil der Kautionssumme.

Wer darf eine Mietkautionsversicherung abschließen?


Eine Mietkautionsversicherung wird vom Mieter abgeschlossen. Eine solche Versicherung können sowohl private Mieter wie auch Mieter gewerblicher Räume abschließen – zu unterschiedlichen Konditionen.

Muss der Vermieter sie akzeptieren?


Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine Mietkautionsbürgschaft oder -Versicherung zu akzeptieren. Der gesetzliche Normalfall ist immer noch das verpfändete Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Allerdings lässt § 551 BGB heute auch andere Anlageformen zu. Letztlich ist eine Mietkautionsversicherung oder -bürgschaft also Verhandlungssache. Mieter können sich bei diversen Anbietern online mit Argumenten ausstatten oder den Vermieter an Hotlines verweisen, die ihm telefonisch über das Thema Auskunft geben.

Was muss man beim Mietvertrag beachten?


Will man eine Mietkautionsversicherung abschließen, empfiehlt es sich, die meist vorgedruckte Kautionsklausel im Mietvertrag nach entsprechender Absprache mit dem Vermieter vor der Unterzeichnung zu streichen und dort kurz schriftlich zu vereinbaren, wie die Kaution tatsächlich geleistet wird. So herrscht Klarheit für beide Seiten.

Praxistipp zur Mietkautionsversicherung


Einige Vermieter fordern zusätzlich zur Barkaution von drei Monatsmieten noch eine Bürgschaft als Sicherheit. Dies ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes unzulässig, weil hier eine Übersicherung stattfindet (Az. VIII ZR 243/03). Das Gesetz erlaubt maximal eine Mietsicherheit von drei Monatsmieten (kalt). Bei Streitigkeiten über die Mietkaution empfiehlt sich eine Beratung bei einem Fachanwalt für Mietrecht.

(Bu)


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 Stephan Buch
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