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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mobbing

Rechtsanwalt Detlev Kruse
Nordstraße 2
58739 Wickede (Ruhr)
Rechtsanwalt Roland Hess
Werderstraße 57
79379 Müllheim
Rechtsanwalt Bernhard Gaßen
Brüsseler Platz 10
50672 Köln
Rechtsanwalt Gottfried Niemietz
Shakespearestraße 7
04107 Leipzig
Rechtsanwalt Tobias Ziegler
Flurstraße 17
40235 Düsseldorf

Wie kann man Mobbing beweisen?

Mobbing am Arbeitplatz: Wer ist betroffen?

Im heutigen Kontext wird der Begriff Mobbing vor allem im Zusammenhang mit unerwünschten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz verwendet. Mobbing bezeichnet hier Verhaltensweisen – meist von Kollegen untereinander oder aber auch von Vorgesetzten gegenüber Untergebenen(„bossing“) – bei denen einzelne Personen fortlaufend schikaniert werden. Diese Schikane kann in aktiven Verhaltensweisen liegen, aber auch in passiven Verhaltensweisen (konsequentes Ignorieren einer Person, Kontaktverweigerung etc.)

Mobbing: Mit Gesetz kann man sich nicht direkt wehren

Rechtlich ist Mobbing in Deutschland kein greifbarer Tatbestand – weder im Zivilrecht noch im Strafrecht. Gegen Mobbing rechtlich vorzugehen, ist nicht unmöglich, aber schwierig. Grundsätzlich müssen einzelne Mobbingmaßnahmen nachgewiesen werden, die rechtlich belangt werden können, z.B. Beleidigung, Nötigung, Stalking, sexuelle Belästigung, üble Nachrede etc.

Mobbing von Kollegen: Was kann der Arbeitgeber tun?

Der Arbeitgeber hat am Arbeitsplatz die Möglichkeit, das Mobbingverhalten – wenn greifbar und ausreichend schwerwiegend – mit einer Abmahnung zu quittieren und in Härtefällen die verhaltensbedingte Kündigung eines „Mobbers“ auszusprechen.

Mobbing beweisen: Mobbingtagebuch

Sind Sie Opfer einer Mobbinattacke, notieren Sie die einzelnen Sticheleien und Angriffe möglichst detailliert in einem Mobbingtagebuch. Ein solches Tagebuch kann sich in außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren als nützlich erweisen. Suchen Sie sich zur Abwehr von Mobbing unbedingt einen starken Partner, Anwälte für Arbeitsrecht kennen sich mit Mobbingangriffen und Mobbingverfahren aus.


zuletzt aktualisiert am 10.05.2017