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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Rentenversicherungsrecht

Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Kaiserin-Augusta-Allee 113
10553 Berlin
Rechtsanwalt Steffen Ahrens
Heinrichsstraße 25
29683 Bad Fallingbostel
Rechtsanwältin Kornelia Punk
Kreuzstraße 31-33
55543 Bad Kreuznach

Rentenversicherungsrecht - Kurzinfo:

Das Rentenversicherungsrecht ist Teil des Rentenrechts und befasst sich unter anderem mit Regelungen, die die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung normieren. Die Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB), für das Rentenversicherungsrecht insbesondere im SGB VI. Die gesetzliche Rentenversicherung deckt zahlreiche Fälle ab, in denen Personen einen Anspruch auf Auszahlung einer Rente haben.

Arten der Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten. Die wichtigste Rente ist die Altersrente. Daneben kommt der Hinterbliebenenrente und der Rente wegen Erwerbsminderung große Bedeutung zu. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mitgliedschaft ergibt sich entweder aus dem Gesetz (beispielsweise Arbeitnehmer) oder wenn man freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Maßgeblich für die spätere Auszahlung einer Rente ist das Versicherungskonto. Die Altersrente wird in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer grundsätzlich die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist einer frühere Auszahlung möglich.

Berufliche und Medizinische Rehabilitation

Im Fall eines Unfalls oder der Krankheit von Rentenversicherten kann die gesetzliche Rentenversicherungen Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bereitstellen. Darunter fallen beispielsweise stationäre oder ambulante Behandlungen, Reisekosten oder Wohnungshilfen. Durch diese Leistungen soll der Versicherte wie in das Berufsleben einsteigen können. Eine Rente wegen Erwerbsminderung oder wegen Erwerbsunfähigkeit („Frührente“) soll so verhindert werden. Nimmt der Versicherte wieder einen Beruf auf, so enden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Rentenversicherungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erziehungsrente, Grundsicherung, Halbwaisenrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, Witwenrente.