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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwältin Vivien Tzelepis, LL.M.
   (68 Bewertungen)
Fachanwältin für Strafrecht
Breite Straße 76
41460 Neuss
Rechtsanwalt Thomas Betzelt
Fachanwalt für Strafrecht
Karl-Marx-Straße 6
15711 Königs Wusterhausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Vincent Aydin
Fachanwalt für Strafrecht
Gneisenaustraße 51
10961 Berlin
Rechtsanwältin Anne Patsch
Fachanwältin für Strafrecht
Leerbachstrasse 14
60322 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Helmut Schneider
Fachanwalt für Strafrecht
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwältin Johanna Mathäser
Fachanwältin für Strafrecht
Petersbergstraße 7
83026 Rosenheim
Rechtsanwalt Hont Péter Hetényi
Fachanwalt für Strafrecht
Palmaille 52
22767 Hamburg
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Strafrecht
Dr.-Ulrich-Weg 1
85435 Erding
Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Fachanwalt für Strafrecht
Marktstraße 5
66333 Völklingen
Rechtsanwalt Hans-Karl Hassel
Fachanwalt für Strafrecht
Koblenzer Straße 96
53177 Bonn

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Strafrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht helfen?