Ihren Fachanwalt für Strafrecht hier finden

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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Moritz Heusinger
Fachanwalt für Strafrecht
Seydelstraße 15
10117 Berlin
Rechtsanwalt Max Marc Malpricht, LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht
Gabelsbergerstraße 7
30163 Hannover
Rechtsanwalt Steffen Wilfried Hammer
Fachanwalt für Strafrecht
Plettenbergstraße 59
78628 Rottweil (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Fachanwalt für Strafrecht
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Fachanwalt für Strafrecht
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen
Rechtsanwalt Dr. jur. Christof von Schledorn
Fachanwalt für Strafrecht
Graf-Tiemo-Weg 15
94036 Passau
Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
Fachanwalt für Strafrecht
Colonnaden 104
20354 Hamburg
Rechtsanwalt Steffen Wilfried Hammer
Fachanwalt für Strafrecht
Im Ländle 35
72770 Reutlingen
Rechtsanwältin Birgit von der Heyde
Fachanwältin für Strafrecht
Schützengarten 5
79713 Bad Säckingen
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Fachanwalt für Strafrecht
Kobellstraße 10
80336 München

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Strafrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht helfen?