Ihren Fachanwalt für Strafrecht hier finden
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Strafrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.
Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht
Yorckstraße 13
40476 Düsseldorf


Fachanwalt für Strafrecht
Friedrich-Engels-Straße 25
15711 Königs Wusterhausen (Zweigniederlassung)

Fachanwalt für Strafrecht
Josef-Straße 74
86633 Neuburg a.d.Donau

Fachanwalt für Strafrecht
Albestraße 21
12159 Berlin

Fachanwalt für Strafrecht
Augustaanlage 5
68165 Mannheim

Fachanwalt für Strafrecht
Schulstraße 23
72250 Freudenstadt

Fachanwältin für Strafrecht
Hohetorwall 1a
38118 Braunschweig

Fachanwalt für Strafrecht
Brandenburger Straße 36
39307 Genthin

Fachanwältin für Strafrecht
Knesebeckstraße 83
10623 Berlin
Das Strafrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?
Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:- das Strafgesetzbuch (StGB),
- die Strafprozessordnung (StPO),
- das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
- Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
- materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?