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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwältin Yosma Karagöz
Fachanwältin für Strafrecht
Knesebeckstraße 83
10623 Berlin
Rechtsanwalt Thomas Schnädelbach
Fachanwalt für Strafrecht
Wilhelmstraße 34
65183 Wiesbaden
Rechtsanwalt Ralf Stelling
Fachanwalt für Strafrecht
Am Teich 10
24534 Neumünster
Rechtsanwalt Uwe Kunik
Fachanwalt für Strafrecht
Hirtenstraße 13
19230 Hagenow
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Fachanwalt für Strafrecht
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen
Rechtsanwalt Tom Heindl
Fachanwalt für Strafrecht
Promenadeplatz 11
80333 München
Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Fachanwalt für Strafrecht
Batteriestraße 1
41460 Neuss
Rechtsanwalt Ass. jur. Dr. jur. Marc Herzog, LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht
An der Burgermühle 4
83022 Rosenheim
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Strafrecht
Dr.-Ulrich-Weg 1
85435 Erding
Rechtsanwalt Dr. Jost Hartman-Hilter
Fachanwalt für Strafrecht
Marktstraße 57
83646 Bad Tölz

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?