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Anwälte für Baumängel in Eggersdorf

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Eggersdorf auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Baumängeln.

Ein Baumangel ist oft teuer und sollte schnellstmöglich beseitigt werden. Eine Rechtsberatung hilft Ihnen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Baufirmen sperren sich oft beim Thema Gewährleistung. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch! Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie schnell und bequem ein Beratungsgespräch vereinbaren - mit einem Anwalt für Zivilrecht in Eggersdorf.

Welche Baumängel sorgen besonders oft für Ärger?

Oft kommt es zu Rissen in Mauerwerk und Putz. Ursache sind meist nicht beachtete Vorgaben der Hersteller von Baustoffen. Eine feuchte Dämmung hat keine Wirkung mehr. Dazu kann es kommen, wenn eine Dampfsperre undicht ist. Undichte Fensterlaibungen sorgen oft für das Eindringen von Luftzug und Feuchtigkeit. Risse in tragenden Balken und anderen Holzteilen können gefährliche Folgen haben. Dazu kommt es, wenn die Holzteile beim Einbau noch nicht durchgetrocknet waren. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Eggersdorf kann Ihnen bei einem Baumangel helfen, die Folgen überschaubar zu halten.

Welche Ansprüche können Bauherren gegenüber den ausführenden Unternehmen geltend machen?

Ein Anspruch des Bauherrn richtet sich auf Nachbesserung, also auf die Korrektur des Baumangels. Im Rahmen der Selbstvornahme lässt der Bauherr den Schaden durch andere Handwerker beseitigen und fordert die Kosten vom Verursacher ein. Voraussetzung ist eine erfolglos gesetzte Nachbesserungsfrist. Unter bestimmten Umständen kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder auch den vereinbarten Werklohn mindern. Verursacht die unsachgemäße Arbeit zusätzliche Schäden, kann auch Schadensersatz gefordert werden. Ein versierter Rechtsanwalt aus Eggersdorf kann prüfen, welches dieser Instrumente in Ihrem Fall am Sinnvollsten ist.

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Baumangel geltend machen möchte?

Der beste Zeitpunkt dafür ist vor der Abnahme, da sich mit dieser die Beweislast zu Ungunsten des Auftraggebers ändert. Erforderlich ist eine schriftliche Meldung der Mängel an den Bauunternehmer, mit einer genauen Beschreibung des Problems. Der Bauherr sollte eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf die Mängel zu beseitigen sind. Die Fristdauer sollte nicht unrealistisch kurz sein. Wichtig: Der Bauherr sollte sich an den verantwortlichen übergeordneten Generalunternehmer wenden, nicht aber an einen Subunternehmer. Ein kompetenter Anwalt in Eggersdorf kann Ihnen helfen, die Mängelanzeige korrekt zu formulieren.

Was muss man sich unter einem Baumangel vorstellen?

Hat ein Bauwerk nicht die vereinbarte Beschaffenheit, ist es mangelhaft. Dies gilt bei Verträgen auf Grundlage des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Zum Bauvertrag gehören genaue Leistungsbeschreibungen und Pläne, die zeigen, wie das Werk auszuführen ist. Wurde im Vertrag die Geltung der VOB/B vereinbart, muss das Bauwerk außerdem den anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Ansprüche des Bauherren ist entscheidend, dass dieser Zustand bei der Abnahme des Werkes vorgelegen hat. Ein versierter Anwalt in Eggersdorf kann für Sie prüfen, welche Rechte Ihnen aufgrund des Baumangels zustehen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich Baumängel zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Eggersdorf mit dem Zivilrecht beschäftigen. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts und außerdem Informationen über dessen Arbeit. Für eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bietet sich unser Kontaktformular als einfacher Weg an. Aufgrund der Nutzung unseres Kontaktformulars entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Auf Ihre Nachricht hin wird sich der Rechtsanwalt Ihrer Wahl baldmöglichst zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Baumängel in Eggersdorf gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Bauanwalt, Baustopp, Ersatzvornahme, Pfusch am Bau.