Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Siegen finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Eigenbedarf benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Eigenbedarf in Siegen

Rechtsanwalt Wolfgang Wehn
Oranienstraße 14
57072 Siegen

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in Siegen, weil Ihr Mietverhältnis wegen Eigenbedarf beendet werden soll?

Eigenbedarf gehört zu den Gründen, aus denen ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist. Dabei kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Eine anwaltliche Beratung kann vielleicht helfen, die Wohnung zu behalten. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach einen Anwalt für Mietrecht finden, der Sie dazu berät.

Was passiert, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wirksam ist?

Der Vermieter hat den Mietvertrag in diesem Fall nicht wirksam beendet. Der Vertrag läuft weiter, ohne dass der Mieter etwas tun muss. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, auf eine unwirksame Kündigung irgendwie zu reagieren. Es ist rechtlich vollkommen irrelevant, ob der Vermieter von Ihnen in dieser Sache etwas hört. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Siegen hilft Ihnen, festzustellen, ob Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend machen darf.

Was passiert, wenn auf Seiten des Mieters ein Härtefall vorliegt?

Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn auf ihrer Seite ein Härtefall besteht. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der es Ihnen sogar bei Beachtung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist, umzuziehen. Mögliche Gründe sind etwa hohes Alter, wenn besondere Verwurzelung in der Gegend oder Erkrankungen dazukommen, aber auch Schwangerschaften oder Prüfungen. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Siegen dabei helfen, Ihren Härtefall hinreichend zu begründen.

Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Ein solcher Schritt setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder andere Haushaltsmitglieder braucht. Nur für enge Familienangehörige wie Kinder oder Geschwister darf gekündigt werden. Bei entfernteren Verwandten ist schon eine besondere persönliche Nähe erforderlich. Der Wohnbedarf des Vermieters muss der jeweiligen Wohnung entsprechen. Für seine ganze Familie kann er keine Studentenbude kündigen. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Vielleicht hat der Vermieter nicht alle Voraussetzungen des Eigenbedarfs beachtet? Ein erfahrener Rechtsanwalt in Siegen kann Sie beraten.

Gekündigt wegen Eigenbedarf: Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?

Enthält das Schreiben des Vermieters alle erforderlichen Angaben? Enthält es keine ausreichende Begründung, ist es unwirksam. „Auf Vorrat“ darf der Vermieter ihren Vertrag nicht beenden – etwa weil vielleicht irgendwann später sein Sohn die Wohnung brauchen könnte. Unerlaubt ist auch ein Rauswurf nach kurzer Mietzeit, weil der Vermieter von Anfang an nur übergangsweise einen Mieter gesucht hat. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Siegen stehen Ihnen im Bereich Eigenbedarf erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich gegen Eigenbedarf zur Wehr zu setzen!

Dafür stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von in Siegen zugelassenen Anwälten für Mietrecht zur Verfügung. Auf ihren Profilen stellen sich Ihnen die verschiedenen Rechtsanwälte mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte in Verbindung setzen? Unser Kontaktformular ist ein schneller und einfacher Weg. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten dann umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Rückruf zwecks Terminvereinbarung.