Fachartikel in der Rubrik Miet- / WEG-Recht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2015
Verhandeln die Parteien intensiv über ein vom Vermieter häufig verwendetes Mietvertragsmuster und schlagen sich diese Verhandlungen in vielfachen Änderungen, Streichungen und handschriftlichen Ergänzungen nieder, so ist der gesamte Mietvertrag
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2015
Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist gerechtfertigt, wenn der Mieter trotz eindringlichen Hinweises des erkennenden Gerichts in der mündlichen Verhandlung zur Notwendigkeit einer Wohnungsbesichtigung zur Feststellung der
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2015
Regelungen zur Nutzung von Räumen in der Gemeinschaftsordnung stellen Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter dar. Der Anspruch auf Unterlassung abweichender Nutzungen ist nach einer Hinnahme über fünf Jahre noch nicht verwirkt. Eine
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2015
Wird eine Mietwohnung mit Rauchmeldern versehen, liegt regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme in Form einer nachhaltigen Gebrauchswerterhöhung sowie der dauerhaften Wohnwertverbesserung vor. Die Duldungspflicht des Wohnungsmieters zur Installation
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015
Eine Abrechnung der Heizkosten zu 50 % nach erfasstem Verbrauch kann im Einzelfall bei vorhandener Rohrwärmeabgabe dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015
1. Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf dem Mieter gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.2. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung der (Eigen-)Bedarfssituation und dem
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2015
Im Rahmen des Schadensersatzes wegen eines beschädigten Parkettbodens geltend gemachte sog. Begleitkosten (wie z.B. Malerkosten) sind nur dann fiktiv auf der Basis einer sachverständigen Schätzung ersatzfähig, wenn sie zwangsläufig mit der
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2015
Muss der Eigentümer/Vermieter nachträglich erhöhte Geräuschemissionen von einem Nachbargrundstück ohne Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 Abs. 2 BGB dulden, muss der Mieter dies auch hinnehmen und kann die Miete nicht mindern.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2015
Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnissen liegt ein auffälliges Missverhältnis schon dann vor, wenn die vereinbarte Miete oder Pacht um knapp 100 % höher ist als der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung. Marktwert ist der übliche Wert,
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2015
Kostenbeteiligungsklauseln zur Abgeltung anteiliger Schönheitsreparaturen sind wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB) unwirksam, da der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags seine Kostenbelastung wegen bei Vertragsende