Fachartikel in der Rubrik Miet- / WEG-Recht

Autor: RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2016

Lässt sich ein Wohnungseigentümer in einer Versammlung vertreten, darf er nicht mehr selbst an ihr teilnehmen. Nimmt er gleichwohl teil, wird der Vertreter zum grundsätzlich nicht teilnahmeberechtigten Dritten.

Autor: RA Dr. Rainer Burbulla, Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2016

Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für mehr als ein Jahr bedarf der Schriftform des § 550 Satz 1 BGB.

Autor: RA Dr. Holger Reichert, Mainz
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2016

Ein einzelner klagender Eigentümer kann grundsätzlich nicht die Duldung der Entfernung einer baulichen Veränderung auf seine eigenen Kosten verlangen. Als Anspruch auf Wiederherstellung des Gemeinschaftseigentums steht dies allein der Gemeinschaft

Autor: RA Ulrich C. Mettler, Ladenburger Neifeind Schmücker & Homann Rechtsanwälte, Pforzheim
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2016

In der Kündigungserklärung hat der Vermieter, der wegen Eigenbedarfs kündigt, sein Erlangungsinteresse darzulegen. Die Beweggründe müssen erläutert und es muss angegeben werden, warum die bisherigen Wohnverhältnisse nicht mehr zumutbar sind. Das

Autor: RA Dr. Georg Jennißen, W·I·R Jennißen und Partner, Köln
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2016

Die in einem Beschlussanfechtungsverfahren unterliegenden Wohnungseigentümer haften für den gegnerischen Kostenerstattungsanspruch nicht gesamtschuldnerisch.

Autor: RAin FAinMuWR Dr. Catharina Kunze, AKD Dittert, Südhoff & Partner, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2016

Der Mieter kann seine schriftliche Zustimmungserklärung zu einem ebenfalls schriftlichen Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht widerrufen.

Autor: VRiLG Dr. Johannes Hogenschurz, Köln
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2016

Für eine eigenmächtige Instandsetzung oder -haltung des Gemeinschaftseigentums kommt ein Bereicherungsanspruch nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen; den Bereicherungsausgleich schulden die Wohnungseigentümer,

Autor: RAin FAinMuWR Dr. Catharina Kunze, AKD Dittert, Südhoff & Partner, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2016

Für die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung genügt es für die Angabe der „Gesamtkosten”, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Kostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Mieter umlegt, auch wenn er diesen Betrag vorab bereinigt

Autor: RiLG Dr. Hendrik Schultzky, Fürth
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2016

Haben die Wohnungseigentümer vereinbart, dass die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei weitere Wohnungseigentümer abhängig ist, genügt dennoch regelmäßig die

Autor: RAin FAinMuWR Dr. Catharina Kunze, AKD Dittert, Südhoff & Partner, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2016

Jede im Wohnraummietvertrag enthaltene Wohnflächenangabe, die von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweicht, ist für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ohne rechtliche Bedeutung; diese richtet sich allein nach der tatsächlichen Größe der