Fachartikel in der Rubrik Miet- / WEG-Recht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2015
1. Für die Eigenbedarfskündigung ist maßgeblich, welchen Wohnbedarf der kündigende Vermieter für sich oder seine Angehörigen nach seiner oder deren Lebensplanung als angemessen ansieht.2. Der geltend gemachte Wohnbedarf ist nur auf Rechtsmissbrauch
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2015
1. Eine formularvertragliche Renovierungsklausel, die den Mieter der bei Vertragsbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig übernommenen Wohnung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen während der Vertragslaufzeit ohne angemessenen Ausgleich
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2015
Enthält der Mietvertrag keine Farbwahlklausel für den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache, sind rote Wandbereiche vertragsgemäß und lösen keinen Schadensersatzanspruch aus
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2015
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Wiederinstallierung von im Zuge von Fassadendämmarbeiten entfernter Außenrollläden, wenn diese mit einer Gefahr der Beschädigung der Dämmung und erheblichen Kosten verbunden wäre, während er die Kosten der
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2015
Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die dort für den jeweiligen Mieter angesetzten Kosten auf abgelesenen Messwerten oder einer Schätzung beruhen und ob eine eventuell vom Vermieter vorgenommene
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2015
Der Vermieter muss vor einer Vermietung zwar keine vorausschauende Prognose über einen möglichen künftigen Eigenbedarf anstellen. Er muss aber Fragen des Mieters wahrheitsgemäß beantworten und über eine bereits erwogene Eigenbedarfskündigung auch
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2015
Überlässt der Vermieter dem Mieter deshalb die von ihm zu erstellenden Mieträume nicht, weil er kein Eigentum an dem Mietgrundstück erwirbt, wird er in der Regel nicht von seinen vertraglichen Erfüllungspflichten frei. Er schuldet dann auch die
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2015
Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2015
Bestimmen sich die mietvertraglichen Rechte und Pflichten zwischen Erwerber und Mieter nach dem Beginn des Mietverhältnisses, ist auf den Beginn des ursprünglichen Mietverhältnisses zwischen Veräußerer und Mieter abzustellen.Für das
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2015
Die Anbringung von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme. Auch der stark rauchende Mieter muss es dulden, dass ein vom Vermieter beauftragtes Fachunternehmen in sämtlichen zum Schlafen geeigneten Räumen – auch im Raucherwohnzimmer –