Fachartikel in der Rubrik Miet- / WEG-Recht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2015
Die Anbringung von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme. Auch der stark rauchende Mieter muss es dulden, dass ein vom Vermieter beauftragtes Fachunternehmen in sämtlichen zum Schlafen geeigneten Räumen – auch im Raucherwohnzimmer –
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die von den Parteien eines Mietvertrages geschlossene Nachtragsvereinbarung zu einem Mietvertrag kann nach den Umständen des Einzelfalls sittenwidrig sein, wenn der Vermieter hierbei eine von ihm selbst verschuldete Zwangslage des Mieters ausnutzt
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2014
Der Mieter ist zur Duldung des Einbaus von Rauchmeldern trotz schon selbst angebrachter eigener Geräte jedenfalls dann verpflichtet, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einbau der Rauchmelder vorschreiben.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014
Im Falle einer Klage auf Ungültigerklärung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan der Gemeinschaft bestimmt sich das Interesse der Parteien und Beigeladenen (und damit der Gebührenstreitwert) nicht nach dem Nennbetrag der auf die Wohnungseigentümer
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014
Solange ein Mieter keine Kenntnis von einem allein vom Jobcenter zu verantwortenden Mietrückstand hat, ist der Vermieter nicht berechtigt eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen. Der Mieter befindet sich
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2014
Zeigt der Mieter einen Mangel der Mietsache an, zahlt aber die ungekürzte Miete weiter, so ist die Rückforderung überzahlter Beträge nach § 814 BGB nicht ausgeschlossen, wenn die Zahlungen des Mieters „unter Vorbehalt” erfolgen und dieser Vorbehalt
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2014
Ein einheitliches Mietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume ist zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über andere Räume zu bewerten. Maßgeblich ist, welche Nutzungsart nach den getroffenen Vereinbarungen überwiegt.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2014
Obliegt mehreren Mietern eines Mehrfamilienhauses der Winterdienst gemeinsam, kann ein gestürzter Mitmieter von den Mitverpflichteten regelmäßig keinen Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Räum- bzw. Streupflicht geltend machen.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2014
Eine Nebenpflicht, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, besteht für den Wohnraummieter nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Eine Formularbestimmung, die dem
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2014
Der Vermieter darf im laufenden Mietverhältnis bei streitigen Forderungen nicht auf die geleistete Kaution des Mieters zurückgreifen.