Fachartikel in der Rubrik Miet- / WEG-Recht

Autor: RAin FAinMuWR Nele Rave, Frankfurt a.M.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2015

Die Anbringung von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme. Auch der stark rauchende Mieter muss es dulden, dass ein vom Vermieter beauftragtes Fachunternehmen in sämtlichen zum Schlafen geeigneten Räumen – auch im Raucherwohnzimmer –

Autor: RA FAMuWR Michael Kurek, KKP Köning & Partner, Nürnberg
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2014

Die von den Parteien eines Mietvertrages geschlossene Nachtragsvereinbarung zu einem Mietvertrag kann nach den Umständen des Einzelfalls sittenwidrig sein, wenn der Vermieter hierbei eine von ihm selbst verschuldete Zwangslage des Mieters ausnutzt

Autor: RA Klaus Schach, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2014

Der Mieter ist zur Duldung des Einbaus von Rauchmeldern trotz schon selbst angebrachter eigener Geräte jedenfalls dann verpflichtet, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einbau der Rauchmelder vorschreiben.

Autor: VorsRiLG Dr. Martin Suilmann, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014

Im Falle einer Klage auf Ungültigerklärung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan der Gemeinschaft bestimmt sich das Interesse der Parteien und Beigeladenen (und damit der Gebührenstreitwert) nicht nach dem Nennbetrag der auf die Wohnungseigentümer

Autor: RA FAMuWR Dr. Michael Sommer, Meidert & Kollegen, Augsburg
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014

Solange ein Mieter keine Kenntnis von einem allein vom Jobcenter zu verantwortenden Mietrückstand hat, ist der Vermieter nicht berechtigt eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen. Der Mieter befindet sich

Autor: RA Ulrich C. Mettler, Bofinger Rechtsanwälte, Stuttgart
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2014

Zeigt der Mieter einen Mangel der Mietsache an, zahlt aber die ungekürzte Miete weiter, so ist die Rückforderung überzahlter Beträge nach § 814 BGB nicht ausgeschlossen, wenn die Zahlungen des Mieters „unter Vorbehalt” erfolgen und dieser Vorbehalt

Autor: RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2014

Ein einheitliches Mietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume ist zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über andere Räume zu bewerten. Maßgeblich ist, welche Nutzungsart nach den getroffenen Vereinbarungen überwiegt.

Autor: RAin FAinMuWR Susanne Tank, Hannover
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2014

Obliegt mehreren Mietern eines Mehrfamilienhauses der Winterdienst gemeinsam, kann ein gestürzter Mitmieter von den Mitverpflichteten regelmäßig keinen Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Räum- bzw. Streupflicht geltend machen.

Autor: RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2014

Eine Nebenpflicht, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, besteht für den Wohnraummieter nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Eine Formularbestimmung, die dem

Autor: RA Klaus Schach, Schach, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2014

Der Vermieter darf im laufenden Mietverhältnis bei streitigen Forderungen nicht auf die geleistete Kaution des Mieters zurückgreifen.