Fachartikel in der Rubrik Miet- / WEG-Recht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2016
Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich kein Recht, in das Wohnungsgrundbuch anderer Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2016
Die Räumung von Wohnraum gegenüber einem minderjährigen oder volljährigen Kind des Mieters mittels einstweiliger Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO ist deshalb nicht durchsetzbar, weil es an dessen Eigenschaft als mitbesitzende Drittperson fehlt. Eine
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2015
Dem Zwangsverwalter steht gegen einen Immobilienverwalter, der vom Mieter anstelle des Eigentümers und späteren Zwangsverwaltungsschuldners die Kaution erhalten hat, ein Anspruch auf Überlassung der Kaution zu.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2015
Dem Mieter obliegt eine Schutz- und Fürsorgepflicht in Bezug auf die Mietwohnung, die sich auch in einer Pflicht zu einem positiven Tun in Form von Reinigungsarbeiten darstellen kann.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2015
Verhandeln die Parteien intensiv über ein vom Vermieter häufig verwendetes Mietvertragsmuster und schlagen sich diese Verhandlungen in vielfachen Änderungen, Streichungen und handschriftlichen Ergänzungen nieder, so ist der gesamte Mietvertrag
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2015
Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist gerechtfertigt, wenn der Mieter trotz eindringlichen Hinweises des erkennenden Gerichts in der mündlichen Verhandlung zur Notwendigkeit einer Wohnungsbesichtigung zur Feststellung der
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2015
Regelungen zur Nutzung von Räumen in der Gemeinschaftsordnung stellen Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter dar. Der Anspruch auf Unterlassung abweichender Nutzungen ist nach einer Hinnahme über fünf Jahre noch nicht verwirkt. Eine
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2015
Wird eine Mietwohnung mit Rauchmeldern versehen, liegt regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme in Form einer nachhaltigen Gebrauchswerterhöhung sowie der dauerhaften Wohnwertverbesserung vor. Die Duldungspflicht des Wohnungsmieters zur Installation
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015
Eine Abrechnung der Heizkosten zu 50 % nach erfasstem Verbrauch kann im Einzelfall bei vorhandener Rohrwärmeabgabe dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015
1. Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf dem Mieter gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.2. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung der (Eigen-)Bedarfssituation und dem