Ihren Anwalt für Beleidigung hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Beleidigung benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Beleidigung

Rechtsanwältin Claudia Walter
Friedrichstraße 22 a
15537 Erkner
Rechtsanwalt Thomas Kloeters
Rheydter Straße 82
41065 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Im Breitenfeld 15
79848 Bonndorf im Schwarzwald
Rechtsanwalt Thilo Arnhold
Dossenheimer Landstraße 11
69121 Heidelberg

Infos zur Beleidigung

Straftatbestand der Beleidigung

Der Straftatbestand der Beleidigung soll den grundrechtlichen Schutz der persönlichen Ehre gewährleisten. Die Beleidigung ist deshalb ein Ehrdelikt, das jede nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen unter Strafe stellt. Die Beleidigung bezieht sich auf die Missachtung oder Verletzung der persönlichen Ehre. Die Beleidigung ist von der Verleumdung und der üblen Nachrede abzugrenzen. Die Verleumdung bezieht sich auf falsche Tatsachenbehauptungen, die üble Nachrede auf jede herabwürdigende Tatsachenbehauptung, die nicht nachweisbar ist.

Formen der Beleidigung

Es gibt viele Formen der Beleidigung: Prinzipiell kann jede Äußerung eine Beleidigung sein, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Das Strafrecht fasst den Begriff "Äußerung" dabei weit, so dass eine Beleidigung nicht nur verbal erfolgen kann, sondern auch schriftlich, bildlich oder durch schlüssiges Verhalten ("Stinkefinger").

Strafrechtliche Verfolgung der Beleidigung

Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Neben der Anzeige muss ein Betroffener also auch Strafantrag stellen, damit die Beleidigung strafrechtlich verfolgt wird. Als Strafe für die Beleidigung sieht die Strafprozessordnung (StPO) Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. In Kombination mit einer Tätlichkeit (Schubsen, Schläge etc.) kann die Beleidigung sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Zivilrechtliche Folgen der Beleidigung

Die Beleidigung kann außerdem zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zum Beispiel kann die Beleidigung ein Kündigungsgrund für Dauerschuldverhältnisse sein (Arbeitsvertrag, Mietverhältnis etc.). Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen enthält das Zivilrecht zudem einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn man Opfer einer schwerwiegenden Beleidigung wurde.

Straffreies Fluchen oder strafbare Beleidigung?

Die Beantwortung der Frage, wann Fluchen strafbare Beleidigung ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Während man einen Polizisten zwar durchaus als "Bulle" bezeichnen darf, ist hingegen die Bezeichnung als "Clown" eine Beleidigung. Während man den Chef weder als "Idiot" noch als "faulen Sack" bezeichnen sollte, darf man einen Falschparker auf einem Behindertenparkplatz durchaus "Parkplatzschwein" nennen. Ein Rechtsanwalt, der sich sowohl mit der strafrechtlichen Einordnung als auch den zivilrechtlichen Konsequenzen einer Beleidigung auskennt, beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zu diesem Thema. Finden Sie leicht mit dem Anwalt-Suchservice!


zuletzt aktualisiert am 30.09.2015