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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Christian J. Wowra
Fachanwalt für Strafrecht
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
Rechtsanwältin Vivien Tzelepis, LL.M.
   (62 Bewertungen)
Fachanwältin für Strafrecht
Breite Straße 76
41460 Neuss
Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
Fachanwalt für Strafrecht
Colonnaden 104
20354 Hamburg
Rechtsanwalt Uwe Lenhart
Fachanwalt für Strafrecht
Bremer Straße 6
60323 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Fachanwalt für Strafrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Steffen Lindberg, M.M.
Fachanwalt für Strafrecht
Augustaanlage 5
68165 Mannheim
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Fachanwalt für Strafrecht
Kobellstraße 10
80336 München
Rechtsanwalt Christian Lange
Fachanwalt für Strafrecht
Feldstraße 60
20357 Hamburg
Rechtsanwalt Christian Latour
   (2 Bewertungen)
Fachanwalt für Strafrecht
Charlottenstraße 7
98617 Meiningen
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Fachanwalt für Strafrecht
Schöfferstraße 8
55116 Mainz

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?