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Übersicht unserer Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwalt Martin Angermayr
Fachanwalt für Strafrecht
Josef-Straße 74
86633 Neuburg a.d.Donau
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Fachanwalt für Strafrecht
Schöfferstraße 8
55116 Mainz
Rechtsanwalt Joachim Lauenburg
Fachanwalt für Strafrecht
Elbchaussee 87
22763 Hamburg
Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Fachanwalt für Strafrecht
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Elmar Mettke
Fachanwalt für Strafrecht
Kölner Straße 73
53879 Euskirchen
Rechtsanwalt Ass. jur. Dr. jur. Marc Herzog, LL.M.
Fachanwalt für Strafrecht
An der Burgermühle 4
83022 Rosenheim
Rechtsanwalt Daniel Petrovic
Fachanwalt für Strafrecht
Mauerstraße 36
72764 Reutlingen
Rechtsanwalt Christian Mertens
Fachanwalt für Strafrecht
Zülpicher Straße 83
50937 Köln
Rechtsanwalt Thomas Schnädelbach
Fachanwalt für Strafrecht
Wilhelmstraße 34
65183 Wiesbaden
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Fachanwalt für Strafrecht
Kobellstraße 10
80336 München

Das Strafrecht

Ein „Fachanwalt für Strafrecht“ ist der richtige Ansprechpartner für alle Rechtsfragen rund um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer 1995 eingeführt. Anfang 2013 waren in Deutschland 2.931 Fachanwälte für Strafrecht bei den Kammern registriert.

Was umfasst das Rechtsgebiet Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die ein bestimmtes Tun oder Unterlassen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohen. Das Strafrecht hat den Zweck, Rechtsgüter wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Es gibt jedoch auch Straftatbestände, die sich auf Handlungen gegen den Staat selbst beziehen. Wichtige gesetzliche Regelungen sind beispielsweise:
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Dazu kommen diverse spezielle Gesetze, die einzelne Handlungen zu Straftaten erklären (etwa das Straßenverkehrsgesetz, StVG). Fachanwälte in diesem Bereich benötigen Kenntnisse über
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Strafrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen belegt werden. In praktischer Hinsicht muss der Fachanwalts-Anwärter in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Rechtsfälle aus dem Strafrecht eigenständig bearbeitet haben, dabei muss er 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht hinter sich gebracht haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?