Straßenbahnen stoßen zusammen – Fahrgäste können Ansprüche geltend machen
06.01.2026, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 1 Min. (36 mal gelesen)
Der Artikel beschreibt die Tram-Kollision in Nürnberg, bei der mehrere Fahrgäste verletzt wurden, und erklärt die Rechte der Geschädigten. Er zeigt, welche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen und wie die KANZLEI 441 Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt.
Bei einer spektakulären Straßenbahn‑Kollision im Nürnberger Süden sind Anfang Januar mehrere Menschen verletzt worden. Etwa 90 Fahrgäste waren betroffen; mindestens fünf erlitten Prellungen und Schocks. Eine falsch gestellte Weiche könnte den Unfall ausgelöst haben.
Haftung nach Straßenbahn‑Unfällen
Für Personenschäden haften in der Regel der Betreiber der Straßenbahn oder andere Verursacher. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass Gleise, Weichen und Signale ordnungsgemäß funktionieren. Werden diese Pflichten verletzt, kann ein Fahrgast Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz seines Verdienstausfalls haben. Auch Sachschäden wie beschädigte Gepäckstücke sind ersatzfähig.
Was Betroffene tun sollten
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Schadenersatz‑ und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Wir verhandeln mit Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Wenn Sie Fragen haben oder sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns – Ihr Recht ist unser Anliegen.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441 Rechtsanwalts-GmbH
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
www.kanzlei441.de
Bei einer spektakulären Straßenbahn‑Kollision im Nürnberger Süden sind Anfang Januar mehrere Menschen verletzt worden. Etwa 90 Fahrgäste waren betroffen; mindestens fünf erlitten Prellungen und Schocks. Eine falsch gestellte Weiche könnte den Unfall ausgelöst haben.
Haftung nach Straßenbahn‑Unfällen
Für Personenschäden haften in der Regel der Betreiber der Straßenbahn oder andere Verursacher. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass Gleise, Weichen und Signale ordnungsgemäß funktionieren. Werden diese Pflichten verletzt, kann ein Fahrgast Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz seines Verdienstausfalls haben. Auch Sachschäden wie beschädigte Gepäckstücke sind ersatzfähig.
Was Betroffene tun sollten
- Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich vor Ort von Rettungskräften versorgen.
- Sichern Sie Beweise: Fotos der Unfallstelle und Namen von Zeugen sind hilfreich.
- Melden Sie den Schaden und eventuelle Verletzungen unverzüglich Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse.
- Holen Sie einen fachkundigen Rat ein: Ein Anwalt der KANZLEI 441 prüft Ihre Ansprüche und stellt sicher, dass Sie fair entschädigt werden.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Schadenersatz‑ und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Wir verhandeln mit Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Wenn Sie Fragen haben oder sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns – Ihr Recht ist unser Anliegen.
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