Fachartikel in der Rubrik Miet- / WEG-Recht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2015
Überlässt der Vermieter dem Mieter deshalb die von ihm zu erstellenden Mieträume nicht, weil er kein Eigentum an dem Mietgrundstück erwirbt, wird er in der Regel nicht von seinen vertraglichen Erfüllungspflichten frei. Er schuldet dann auch die
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2015
Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2015
Bestimmen sich die mietvertraglichen Rechte und Pflichten zwischen Erwerber und Mieter nach dem Beginn des Mietverhältnisses, ist auf den Beginn des ursprünglichen Mietverhältnisses zwischen Veräußerer und Mieter abzustellen.Für das
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2015
Die Anbringung von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme. Auch der stark rauchende Mieter muss es dulden, dass ein vom Vermieter beauftragtes Fachunternehmen in sämtlichen zum Schlafen geeigneten Räumen – auch im Raucherwohnzimmer –
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2014
Die von den Parteien eines Mietvertrages geschlossene Nachtragsvereinbarung zu einem Mietvertrag kann nach den Umständen des Einzelfalls sittenwidrig sein, wenn der Vermieter hierbei eine von ihm selbst verschuldete Zwangslage des Mieters ausnutzt
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2014
Der Mieter ist zur Duldung des Einbaus von Rauchmeldern trotz schon selbst angebrachter eigener Geräte jedenfalls dann verpflichtet, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einbau der Rauchmelder vorschreiben.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014
Im Falle einer Klage auf Ungültigerklärung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan der Gemeinschaft bestimmt sich das Interesse der Parteien und Beigeladenen (und damit der Gebührenstreitwert) nicht nach dem Nennbetrag der auf die Wohnungseigentümer
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014
Solange ein Mieter keine Kenntnis von einem allein vom Jobcenter zu verantwortenden Mietrückstand hat, ist der Vermieter nicht berechtigt eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen. Der Mieter befindet sich
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2014
Zeigt der Mieter einen Mangel der Mietsache an, zahlt aber die ungekürzte Miete weiter, so ist die Rückforderung überzahlter Beträge nach § 814 BGB nicht ausgeschlossen, wenn die Zahlungen des Mieters „unter Vorbehalt” erfolgen und dieser Vorbehalt
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2014
Ein einheitliches Mietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume ist zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über andere Räume zu bewerten. Maßgeblich ist, welche Nutzungsart nach den getroffenen Vereinbarungen überwiegt.