Sommerhitze: Wie leicht darf man sich in Büro und Schule kleiden?

23.06.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Büro,Thermometer,Arbeitnehmer,Arbeitsplatz Sommerhitze - gibt es eine Kleiderordnung in Büro und Schule? © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Kleiderordnung: Der Arbeitgeber darf einen Dresscode fürs Büro anordnen, wenn er nachvollziehbare Gründe dafür hat, z.B. das Erscheinungsbild gegenüber den Kunden oder die Arbeitssicherheit. Im Übrigen gilt für die Arbeitnehmer freie Kleiderwahl.

2. Kündigung: Mitarbeitern, welche die rechtmäßig angeordnete Kleiderordnung missachten, droht eine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings muss der Chef zuvor eine Abmahnung ausgesprochen haben, die erfolglos geblieben ist.

3. Schulkleidung: Auch für Schüler gilt grundätzlich, dass sie ihre Kleidung bei Hitze im Sommer frei wählen dürfen. Allerdings sollten nicht beabsichtigte Reaktionen des sozialen Umfelds bedacht werden.

Viele Menschen ziehen im Hochsommer leichte Kleidung vor – auch in Büro und Schule. Verständlich, nur ist nicht jeder Chef oder Kollege mit einem solchen Outfit einverstanden. Dürfen Schulen etwa Schüler wegen allzu freizügiger Kleidung nach Hause schicken? Sicher gibt es Grenzen, was die Kleidung angeht. Auch Arbeitnehmer sind gut beraten, sich im Büro nicht allzu offenherzig zu kleiden. Womöglich droht sonst Schaden für das Arbeitsverhältnis.

Wann darf der Chef eine Kleiderordnung anordnen?


Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich jede Kleidung tragen, die

- ihre Leistung beim Arbeiten nicht behindert,
- die Arbeitsleistung ihrer Kollegen nicht beeinträchtigt (auch nicht durch Ablenkung),
- und die den Regeln des Arbeitsschutzes entspricht.

Dies leitet man aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ab. Aber: Wenn der Chef nachvollziehbare Gründe dafür hat, seinen Angestellten einen bestimmten Dresscode vorzuschreiben, darf er sein Direktionsrecht ausüben und kann Vorgaben auch für die Kleidung im Büro machen. Besteht ein guter Grund für die Regeln, müssen sich die Mitarbeiter daran halten.

In zahlreichen Branchen haben Arbeitgeber gar keine Wahl: Beim Thema Arbeitssicherheit schreiben die Arbeitsschutzgesetze und die Berufsgenossenschaft ihnen vor, was Sache ist. Zum Beispiel kann bestimmte Schutzkleidung vorgeschrieben sein, damit sich die Arbeitnehmer nicht verletzen.

Es gibt jedoch in manchen Unternehmen auch interne Kleidungsregeln, die nur für ein einheitliches Aussehen der Mitarbeiter in der Firma sorgen sollen. Beispiele dafür sind die Uniformen von Sicherheitsdiensten oder von Beschäftigten in der Systemgastronomie.

In anderen Branchen wie etwa bei Banken und Versicherungen wird formelle Kleidung gefordert, um das zum Image des Unternehmens passende seriöse Auftreten zu gewährleisten. Hier gilt jedoch: Wenn der Dresscode nur das allgemeine Erscheinungsbild des Unternehmens fördern soll, hat der Betriebsrat mitzureden.

Sommerhitze: Wie darf man sich im Büro kleiden?


Betriebliche Bekleidungsvorschriften sollten Arbeitnehmer bei Hitze auch beachten. Andernfalls kann eine Abmahnung die Folge sein – beispielsweise, wenn sich ein Kunde beschwert oder ein Foto bei Facebook landet. Immerhin haben verschiedene Unternehmen speziell für den Sommer besondere Dresscodes eingeführt, um auf die Hitze zu reagieren.

Auch ohne besondere interne Regeln sollten sich Arbeitnehmer bei Sommerhitze nicht allzu offenherzig kleiden. Es gibt nämlich durchaus so etwas wie einen ungeschriebenen "Büro-Knigge".

Sind im Büro Flip-Flops und Minirock erlaubt?


Kommen zur Kleidung am Arbeitsplatz bei sommerlicher Hitze keine Vorgaben vom Chef, richtet sich dies nach der Branche, dem Arbeitsplatz und der Position der Person im Unternehmen. Strenge Regeln gelten besonders in Branchen, in denen Seriosität vermittelt werden soll, wie etwa in Banken und Versicherungen. Besonders auf ihr Äußeres achten müssen Arbeitnehmer mit Kundenkontakt.

Hier einige Faustregeln für das Büro:
- Je höher ein Arbeitnehmer in der Betriebs-Hierarchie steht, desto weniger darf er sich unangemessene Kleidung erlauben.
- Tragen die Herren in der Firma üblicherweise Krawatte, gehört ein Langarmhemd unbedingt dazu. Das Hochkrempeln der Ärmel ist erlaubt.
- Tabu sind Miniröcke bei Damen. Als angemessen gilt ein Rock mit Saum "eine Handbreit überm Knie" oder – in besonders seriöser Umgebung – knieumspielend.
- Shorts sind bei Damen und Herren tabu.
- Ein No-Go sind in jedem Fall Flip-Flops.

Offene Schuhe und Sandalen werden besonders bei Herren als unschick(-lich) angesehen. Bei den Damen sieht man dies etwas lockerer. Bei ihnen sollten allerdings die Schultern bedeckt sein – also keine Tops mit Spaghettiträgern. Als unangemessen gelten bei den Damen auch allzu tiefe Ausschnitte.

Tipp: Wer sich allzu offenherzig kleidet, vermasselt sich unter Umständen seine Chancen auf die nächste Beförderung – ohne es selbst zu merken.

Wann droht bei Missachtung der Kleiderordnung die Kündigung?


Eine Kündigung wegen zu leichter Kleidung im Sommer ist zwar selten, aber nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel bestätigte das Arbeitsgericht Cottbus einem Möbelhaus die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die entgegen den Weisungen des Arbeitgebers auf der Arbeit ihre eigene Kleidung statt der vorgeschriebenen einheitlichen Bekleidung getragen hatte (Az. 6 Ca 1554/11).

Wichtig: Hier handelt es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung. Darum muss in solchen Fällen zuerst eine erfolglose Abmahnung stattgefunden haben. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam und kann vor Gericht angegriffen werden.

Das Arbeitsgericht Solingen bestätigte 2024 die Kündigung eines Arbeitnehmers nach neun Jahren Betriebszugehörigkeit. Dessen Arbeitgeber hatte von allen Mitarbeitern einheitliche Arbeitsschutzkleidung gefordert, einschließlich einer roten Arbeitshose. Der Arbeitnehmer war in der Fertigung beschäftigt und arbeitete viel mit Kappsägen und Bohrmaschinen und viel im Knien.

Die vom Betrieb gestellte rote Arbeitshose diente jedoch auch zur Unterscheidung von eigenen Mitarbeitern und Fremdpersonal. Der Arbeitnehmer erschien wiederholt mit einer schwarzen Hose zur Arbeit. Daraufhin wurde ihm gekündigt. Vor Gericht konnte er nur ästhetische Gründe für seine Hosen-Verweigerung angeben. Daraufhin sah das Arbeitsgericht hier den Arbeitgeber im Recht (Urteil vom 15.3.2024, Az. 1 Ca 1749/23).

In der Schule - zu sexy für den Unterricht?


Die Frage nach dem richtigen Sommer-Outfit ist auch in der Schule gar nicht so unwichtig. Dazu gibt es allerdings keine gesetzlichen Regeln oder ministeriellen Erlasse. Für Schüler gilt wie für Arbeitnehmer das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch eine freie Kleiderwahl einschließt.

Wenn jedoch allzu freizügige Outfits den Schulbetrieb stören, kann die Schule dagegen einschreiten. Auch können Schulen selbst in ihrer Schulordnung entsprechende Bestimmungen festlegen. Die Schulordnung muss von einer Schulkonferenz beschlossen werden, bei der auch die Vertreter von Eltern und Schülern ein Mitspracherecht haben.

Aus Baden-Württemberg und Niedersachsen sind einzelne Fälle bekannt, in denen eine Schulleitung tatsächlich ein Verbot aufreizender Kleidung im Sommer verhängt hat. Hauptsächlich galt dieses für Hotpants und bauchfreie Tops bei Mädchen, aber auch für ärmellose Shirts bei Jungen. Die betreffenden Schüler bekamen teilweise bei Nichtbeachtung des Dresscodes ein T-Shirt in Übergröße zur Verfügung gestellt, das sie über der Kleidung tragen mussten. Auch in NRW wollen Schulen in letzter Zeit gegen allzu leichte Kleidung einschreiten.

In Hamburg hat eine katholische Schule Regeln gegen aufreizende Sommerkleidung aufgestellt. Dort weisen jedoch die Lehrer bei Zuwiderhandlungen nur höflich auf die Schulordnung hin. Gerichtsverfahren zu leichter Sommerkleidung in der Schule hat es – soweit bekannt – in Deutschland noch nicht gegeben.

Schulverweis wegen zu knapper Kleidung?


Wenn sich ein Schüler auf Dauer nicht regelkonform verhält, kann die Schule darauf mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagieren. Worin diese bestehen, regeln die Schulgesetze der Bundesländer.

Ein Schulverweis ist eine Ordnungsmaßnahme, die in der Regel nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder einer nachhaltigen Störung des Unterrichts verhängt werden kann. Dies wird bei unangemessener Kleidung eher nicht der Fall sein.

Wie gesagt: Gerichtsverfahren zum Thema "zu knappe Kleidung in der Schule" sind nicht bekannt.

Können die Eltern belangt werden, wenn sich ihre Kinder in der Schule zu leicht kleiden?


Manche Schulordnung sieht selbst bei groben Verstößen wie Schlägereien, Erpressungsversuchen oder Waffenbesitz außer Ordnungsmaßnahmen gegen den betreffenden Schüler (und im Falle von Straftaten einer Anzeige bei der Polizei) meist nur eine "Mitteilung an die Eltern" vor.

Tipp: Trotzdem sollten Eltern mit ihren Kindern rechtzeitig über das Thema sommerliche Kleidung in der Schule reden, um die richtige Auswahl zu fördern. Die Kleidung ist immer auch eine Botschaft an die Mitmenschen. Und allzu leichte Bekleidung kann zu unbeabsichtigten Reaktionen führen.

Nochmal kurz gefragt und kurz geantwortet



1. Darf der Chef eine Kleiderordnung vorschreiben?
Ja, wenn er nachvollziehbare Gründe dafür hat, z. B. das Erscheinungsbild gegenüber der Kundschaft oder Arbeitsschutzkleidung.

2. Droht bei Verstoß gegen den Dresscode eine Kündigung?
Ja. Zuvor muss der Chef den Mitarbeiter aber erfolglos abgemahnt haben.

3. Was gilt, wenn es keinen Dresscode gibt?
Dann können sich die Mitarbeiter "betriebsüblich" kleiden.

4. Wie kann man sich bei extremer Hitze kleiden?
Leichte Anzüge, Leinenstoffe und luftige Schnitte schaffen eine gewisse Abhilfe.

5. Was hilft sonst gegen Hitze im Büro?
Ventilatoren, kaltes Wasser trinken, leichte Kleidung, regelmäßige Pausen.

6. Was gilt für die Bekleidung von Schülern?
Grundsätzlich gilt die freie Kleiderwahl. Die Reaktionen aus dem sozialen Umfeld sollten aber bedacht werden.

7. Schulverweis wegen zu knapper Bekleidung möglich?
Bisher sind keine entsprechenden Entscheidungen bekannt.

8. Maßnahmen gegen die Eltern des Schülers?
Mehr als eine "Mitteilung an die Eltern" ist der Schulleitung nicht möglich.

Praxistipp zur Bekleidung in Büro und Schule bei Sommerhitze


Im Sommer eignen sich Kleidungsstücke aus natürlichen Materialien wie Leinen, Baumwolle oder Seide besonders gut, denn sie sind atmungsaktiv und kühlen. Kunstfasern wie Nylon oder Polyester fördern eher das Schwitzen. Helle Farben reflektieren das Licht und tragen sich angenehmer, während dunkle Töne stärker die Wärme speichern. Geraten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin wegen Ihrer Kleidung mit dem Chef aneinander, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. Wenn eine Schule unangemessene Ordnungsmaßnahmen wegen zu knapper Bekleidung verhängt, ist der richtige Ansprechpartner ein Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht bzw. Schulrecht.

(Wk)


 Günter Warkowski
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