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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Besuchsrecht

Rechtsanwalt Uwe Balschbach
Lederergasse 31
84130 Dingolfing (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Felix Wanke
Kleiner Schippsee 3
21073 Hamburg

Besuchsrecht - ohne Gitterstäbe

Das Besuchsrecht oder Umgangsrecht bedeutet, dass ein Kind Zeit mit dem Elternteil verbringen kann, mit dem es nicht zusammen lebt. Das Wort "Besuch" ist dabei nicht wörtlich zu verstehen - es soll sich nämlich gerade nicht immer nur um kurze "Stippvisiten" des Kindes beim Elternteil oder umgekehrt handeln. Auch eine Übernachtung oder ein Zoobesuch müssen schon mal drin sein. Das Gesetz gewährt zwar das Besuchsrecht an sich, regelt aber nicht, wie es praktisch ausgeübt wird. Regelungen wie "jedes zweite Wochenende" sind üblich, aber nicht vorgeschrieben.

Absprache oder Gesetz?

Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt, dass Kinder ein Recht darauf haben, mit beiden Elternteilen Umgang zu haben. Ebenso haben beide Elternteile ein Anrecht darauf, ihre Kinder zu sehen. Oft wird bei einer Trennung einverständlich geregelt, wie das Umgangsrecht ausgeübt wird. So können Sie etwa mit Ihrem Expartner vereinbaren, wer das Kind abholt oder bringt und wie lange die gemeinsame Zeit in etwa dauert. Sind beide mit der Vereinbarung einverstanden und sind die Interessen des Kindes nicht in Gefahr, gibt es keinen Grund, die Gerichte zu bemühen.

Bei Streit ums Besuchsrecht: Das Jugendamt ist am Zug

Gibt es Streit über das Besuchsrecht, ist zunächst eine Vermittlung durch das Jugendamt zu versuchen. Dieses hilft Ihnen mit Gesprächen oder der Empfehlung von Beratungsstellen. Scheitert dieser Versuch einer gütlichen Einigung, kann beim Gericht eine Regelung des Umgangs beantragt werden. Das Gericht holt dann wieder zuerst die Meinung des Jugendamtes ein. Kommt es zu einem Gerichtstermin, werden auch Sie als Eltern um ihre Meinung gefragt. Kommt es zu keiner Einigung, muss das Gericht eine Entscheidung treffen. Vorher hört es sich aber die Position Ihres Sprösslings an - unabhängig von dessen Alter. Dann können konkrete Regelungen zum wann und wie des Umgangsrechts getroffen werden.

Ziel Kindeswohl: Anwaltstätigkeit mit Verantwortung

Im Gerichtsverfahren kann Ihr Anwalt Sie rechtssicher vertreten und dafür sorgen, dass dem Wohl Ihres Kindes gedient ist. Besonders wichtig wird die anwaltliche Tätigkeit jedoch dann, wenn das Besuchsrecht von einem Elternteil verletzt oder die getroffenen Vereinbarungen missachtet werden. So kann es sein, dass die Mutter, bei der das Kind lebt, dem Vater trotz Absprache den Umgang verweigert. Vielleicht überzieht auch der Vater die vereinbarte Umgangsdauer oder nimmt das Kind zum Fußballschauen in die Kneipe mit? Hier gibt es wieder drei Möglichkeiten: Gütliche Einigung ggf. mit anwaltlicher Unterstützung, Vermittlung durch das Jugendamt oder Gericht. Werden gerichtliche Vereinbarungen oder Festlegungen zum Besuchsrecht verletzt, kann das Gericht zu drastischen Maßnahmen greifen - von Zwangsgeldern bis zur Zwangshaft. Der Anwalt hat hier eine große Verantwortung: Obwohl er nur eine Seite vertritt, muss er darauf achten, dass der Konflikt nicht zum Nachteil des Kindes und des Klienten allzu sehr eskaliert.

Besonderer Tipp

Verbringen die Kinder im Rahmen des Besuchsrechts einen längeren Zeitraum mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil (Ferien), darf dieser nicht die Zahlung von Kindesunterhalt für diese Zeit verweigern oder verringern. Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet - und die berücksichtigt bereits Wochenend- und Ferienaufenthalte beim unterhaltspflichtigen Elternteil.


zuletzt aktualisiert am 30.01.2017