Rechtsanwalt für Zugewinngemeinschaft - Hinweis

Mit der Eheschließung entsteht eine Vielzahl von Rechten und Pflichten zwischen den Ehegatten. Ein Aspekt ist der Güterstand, nach dem sich die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und dessen Verteilung nach der Ehe richtet.

Wenn Sie heiraten, ohne einen Ehevertrag abzuschließen, dann leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die Zugewinngemeinschaft zu verstehen, ist für die meisten Menschen recht kompliziert. Diesen ehelichen Güterstand charakterisieren zwei markante Eigenschaften:

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft sieht kein gemeinschaftliches Vermögen vor, auch wenn es in der Praxis oft so praktiziert wird. Jeder Ehegatte ist trotz Eheschließung der alleinige Besitzer seines eingebrachten Vermögens. Auch später gekaufte Vermögenswerte gehören nicht automatisch in das gemeinschaftliche Vermögen.

Es wird also mit der Heirat nicht alles automatisch gemeinsames Vermögen beider Ehepartner. Da man allerdings davon ausgeht, dass das im Laufe der Ehezeit hinzuerworbene Vermögen auf einer gemeinsamen Leistung beider Eheleute beruht, soll nach dem Gesetz im Falle der Scheidung ein Vermögensausgleich stattfinden.

Nach früherem Recht blieben Schulden, die bei der Eheschließung bereits vorhanden waren und zu einem "negativen" Anfangsvermögen geführt hätten, unberücksichtigt. Dies hat nicht selten zu Ungerechtigkeiten geführt und wurde deshalb neu geregelt. In allen Fällen ist jedoch zu bedenken, dass den gesetzlichen Bestimmungen ein Eheleitbild zugrunde liege, welches den vielfältigen Lebensverhältnissen nicht immer gerecht werde. So tragen individuelle Lösungen durch anwaltliche Beratung zu mehr Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit bei.

Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Familienrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.

Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.

Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.

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Mittwoch, 22. Mai 2013
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